BMWi veröffentlicht Arbeitsplan für Windenergie

Foto: Guido Bröer
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nach dem sogenannten Wind-Gipfel am 5. September jetzt einen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt.Beim Treffen des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier mit Branchenvertretern, Umweltverbänden, Gewerkschaften und Windenergiegegnern wurden verschiedene Maßnahmen diskutiert, die nach Darstellung des BMWi Akzeptanz beim Windausbau stärken und die stockenden Genehmigungsverfahren beschleunigen sollen.Der Arbeitsplan stellt diese Maßnahmen dar. Das BMWi bekräftigt das erklärte Ziel der Bundesregierung einen 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen.Das Papier enthält Maßnahmen und benennt die jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind beziehungsweise stellt dar, wo…

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nach dem sogenannten Wind-Gipfel am 5. September jetzt einen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt.

Beim Treffen des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier mit Branchenvertretern, Umweltverbänden, Gewerkschaften und Windenergiegegnern wurden verschiedene Maßnahmen diskutiert, die nach Darstellung des BMWi Akzeptanz beim Windausbau stärken und die stockenden Genehmigungsverfahren beschleunigen sollen.

Der Arbeitsplan stellt diese Maßnahmen dar. Das BMWi bekräftigt das erklärte Ziel der Bundesregierung einen 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen.
Das Papier enthält Maßnahmen und benennt die jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind beziehungsweise stellt dar, wo auch die Länder zu beteiligen sind.

So geht es beispielsweise um die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen, damit das nächtliche Dauerblinken ein Ende hat. Hierfür ist eine technische Verordnung in Federführung des Bundesverkehrsministeriums anzupassen, der auch die Länder zustimmen müssen.

Zum anderen brauche es mehr Klarheit bei der behördlichen Anwendung des Arten- und Naturschutzrechts, so das BMWi, für das das Bundesumweltministerium zuständig ist. Die Länder sind vor allem bei der Ausweisung von Flächen und der zügigen Durchführung der Genehmigungsverfahren gefordert. Der Arbeitsplan findet sich auf der Internetseite das BMWi als PDF-Dokument.
7.10.2019 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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