Photovoltaik-Förderung in Frankreich: Neuer Erlass zu Freiflächenanlagen

Am 19. November 2009 wurde ein neuer Erlass zur Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Frankreich im Journal Officiel de la République Française (Amtsblatt) veröffentlicht. Er regelt die verschiedenen Verwaltungsvorgänge, die bei Solarparks in Frankreich angewendet werden. Die wesentlichen Neuerungen: Für Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als drei Kilowatt (kW) ist keine Baugenehmigung erforderlich. Für Anlagen […]

Am 19. November 2009 wurde ein neuer Erlass zur Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Frankreich im Journal Officiel de la République Française (Amtsblatt) veröffentlicht. Er regelt die verschiedenen Verwaltungsvorgänge, die bei Solarparks in Frankreich angewendet werden. Die wesentlichen Neuerungen: Für Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als drei Kilowatt (kW) ist keine Baugenehmigung erforderlich. Für Anlagen mit mehr als 250 kW wird sowohl eine Baugenehmigung als auch ein Umweltgutachten erforderlich sein.
Anlagen über drei Kilowatt, die in einem Schutzgebiet gebaut werden sollen, brauchen ebenfalls eine Baugenehmigung. Der Erlass Nr. 2009-1414 wurde vom französischen Umweltministerium formuliert und tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.

02.12.2009 | Quelle: Journal Officiel de la République française | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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