Photovoltaik in Frankreich: Dreimonatige Bearbeitungssperre bei Tarifanträgen für Solarstrom

Das französische Umweltministerium hat am 9. Dezember 2010 ein dreimonatiges Tarifsuspendierungsdekret für Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. Innerhalb der Suspendierungsfrist werden Anträge auf Gewährung des gesetzlichen Tarifs im Rahmen des Netzanschlussverfahrens nicht mehr bearbeitet, berichtet die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner. Begründet werde die drastische Maßnahme seitens der Regierung mit dem Erfordernis, neue Rahmenbedingungen für die französische Photovoltaik-Branche zu erarbeiten.

Tarifsenkung erwartet

Erstellt werden soll das neue Tarifdekret in Abstimmung mit der französischen Solarbranche und verschiedenen Regulierungskommissionen. Ein erstes Treffen ist für den 20. Dezember 2010 angesetzt. Nach einem turbulenten Jahr für die französische Solarbranche sei diese angesichts der radikalen Entscheidung der Regierung zumindest konsterniert, so Sterr-Kölln & Partner. Die Suspendierung und die zu erwartende Tarifsenkung würden vor allem große Freiflächenanlagen hart treffen, die sich noch im Planungsstadium befinden und ein Netzanschlussangebot noch nicht erhalten haben. Die unsichere Tarifsituation werde die französische Solar-Branche in ihrer Dynamik bremsen, meint Olivier Fazio, Anwalt bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.

Kleine Solarstromanlagen und Anlagen mit Tarifzusage ausgenommen
Ausgenommen von der Bearbeitungssperre sind lediglich kleine PV-Installationen unter 3 kWp auf Wohngebäuden und solche, für die bereits vor dem 2. Dezember 2010 (Datum der Entscheidung des französischen Premierministers, die PV-Tarifzusagen auszusetzen) ein wirksames Netzanschlussangebot (PTF) vorlag. Die Inbetriebnahme der Anlage muss dabei innerhalb bestimmter Übergangsfristen erfolgen. Daneben muss auch ein neuer Netzanschlussantrag gestellt werden.

Netzanschlusskosten steigen
Da inzwischen das Gesetz zur Neuorganisation des französischen Elektrizitätsmarktes  (Loi portant Nouvelle Organisation du Marché de l’Electricité (NOME)) am 7. Dezember 2010 veröffentlicht wurde, impliziert eine neue PTF auch die Erhöhung der Netzanschlusskosten. Gemäß dem Erlass vom 17. Juli 2008 hatte der Netzanschluss-Antragsteller bisher "nur" 60 % der tatsächlichen Netzanschlusskosten zu tragen. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Errichtung eines neuen Netzanschlusses auch dem Netzausbau dient. Diese Bestimmung wurde wiederholt vom französischen Netzbetreiber ERDF scharf kritisiert. Das neue Elektrizitätsmarktgesetz (NOME) sieht mithin vor, dass der Antragsteller künftig die gesamten Kosten für den Netzanschluss der Anlage tragen muss.
Inwieweit nur die Tarifhöhe oder auch weitere Tarifvoraussetzungen von dem neuen Tarifdekret betroffen sein werden, ist offen. "Es bleibt zu hoffen, dass die Solarbranche ihre Positionen in diesem Rahmen hinreichend einbringen kann", wünscht sich Sibylle Weiler, Anwältin bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.

15.12.2010 | Quelle: Sterr-Kölln & Partner | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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