Photovoltaik in Spanien: Regierung beschlieβt Kappung der Solarstrom-Einspeisevergütung für bestehende PV-Anlagen

Die spanische Regierung hat per Dekret vom 23. Dezember 2010 die Zahl der EEG-vergüteten Stunden bei Photovoltaik-Anlagen limitiert (Real Decreto-Ley 14/2010). Die neue Regelung, die auch alle fertiggestellten und betriebenen Solarstromanlagen betrifft, ist seit dem 25. Dezember 2010 in Kraft, berichtet die Kanzlei Voelker (Barcelona). Nach dem neuen Dekret-Gesetz sind zunächst für die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2013 für alle Anlagen nur noch folgende hoch vergütete Produktionsstunden pro Kalenderjahr vorgesehen:
  • Starr installierte Anlagen: 1.250 h/Jahr
  • 1-achsig geführte Anlagen: 1.644 h/Jahr
  • 2-achsig geführte Anlagen: 1.707 h/Jahr

Daran anschlieβend werden ab 2014 die EEG-vergütungsfähigen Produktionsstunden je nach Standortzone für alle in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen Anlagen um zirka 1,5 – 2,5 % gesenkt.
Dabei richtet sich die Aufteilung der Standortzonen ("zonas climáticas") nach dem technischen Baugesetzbuch von 2006 (Real Decreto 314/2006 v. 17.3.2006)
Als Ausgleich zur oben genannten Kappung erhalten Bestandsanlagen nach RD 661/2007 eine dreijährige Vergütungsverlängerung von bislang 25 Jahren auf nunmehr 28 Jahre.

Zweifel an der Verfassungskonformität
"Obwohl die Kappung zunächst einmal auf alle Anlagen angewendet werden muss, wird sie nach Ansicht vieler Fachleute als verfassungswidrig eingeschätzt", erklärt Rechtsanwalt Dr. Jochen Beckmann von der deutsch-spanischen Kanzlei Voelker in Barcelona.

Spürbare Abschläge bei den aktuellen Renditen
"Eine etwaige Klage gegen die Stundenlimitierung kann von den Betreibern spanischer PV-Anlagen zwar erhoben werden. Allerdings ist mit einer Entscheidung über die Verfassungsmäβigkeit der Kappung erst in einigen Jahren zu rechnen. Dies bedeutet letztlich, dass alle Betreiber von spanischen PV-Anlagen spürbare Abschläge bei den aktuellen Renditen erleiden werden", führt Dr. Beckmann weiter aus.
"Es wird jetzt darauf ankommen, zunächst einmal die Betriebskosten einer Anlage zu überprüfen und insbesondere deren Verwaltungskosten angemessen zu reduzieren. Unseren bestehenden Kunden bieten wir über unsere Treuhandgesellschaft in Barcelona schon jetzt sehr wettbewerbsfähige Preise bei der kaufmännischen Betreuung von PV-Projektgesellschaften in Spanien. Parallel dazu sollte eine Klage gegen die geltende Regelung im Einzelnen erwogen und geprüft werden."

29.12.2010 | Quelle: Voelker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Foto: SunPower | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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