Landgericht Nürnberg-Fürth schlägt neue Vergleichsverhandlungen zwischen Solar Millennium und Ex-Vorstand Prof. Dr. Utz Claassen vor

Der Vorsitzende Richter der Zweiten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Dr. Werner Meyer, hat am 09.09.2011 vorgeschlagen, die Vergleichsverhandlungen wieder aufzunehmen, um die Auseinandersetzung zwischen der Solar Millennium AG (Erlangen) und dem ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes, Prof. Dr. Utz Claassen, beizulegen.

Den Parteien wurde vom Gericht eine Frist bis Ende November 2011 zum Abschluss der Vergleichsverhandlungen eingeräumt. Geführt werden die Verhandlungen vom Gericht selbst.

Aufsichtsratsvorsitzender Pflaumer: "Begrüßen Vergleich unter Moderation des Gerichts und werden uns an das Gentlemen’s Agreement halten“
"Oberste Priorität hat, eine Lösung herbeizuführen, die für das Unternehmen und seine Aktionäre akzeptabel ist. Wir begrüßen es sehr, wenn dies im Wege eines Vergleiches unter Moderation des Gerichts erfolgen kann", sagte Helmut Pflaumer, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Solar Millennium AG.
"Wir werden jetzt unseren Beitrag leisten, um den Vergleich möglich zu machen. Dabei ist es eine Frage des Anstands und des Respekts vor dem Gericht, dass wir uns an das vereinbarte Gentlemen’s Agreement halten und die Auseinandersetzung für die Dauer der Vergleichsgespräche ruhen lassen."

Gütliche Einigung bis November angestrebt
Sollten die Verhandlungen bis Ende November nicht zum Erfolg führen, hat das Gericht einen Verhandlungstermin im März bzw. April 2012 in Aussicht gestellt. Pflaumer: "Führen die Vergleichsvereinbarungen wider Erwarten nicht zum Erfolg, setzen wir die Ansprüche des Unternehmens und seiner Aktionäre vor Gericht durch. Gleichwohl ziehen wir eine gütliche Einigung zweifellos vor, weil damit insbesondere der Solar Millennium AG und ihren Mitarbeitern ein möglicherweise jahrelanges Tauziehen erspart bliebe."

13.09.2011 | Quelle: Solar Millennium AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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