BMU: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zur EEG-Umlage ergibt kein realistisches Bild; Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung bremsten steilen Anstieg der Umlage

Die EEG-Umlage wird in den nächsten beiden Jahren relativ stabil bleiben und höchstens geringfügig ansteigen, betont das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.

Die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) am 15.11.2011 vorgelegte Prognose eines möglichen Anstiegs zwischen 3,66 und 4,74 ct/kWh liege an der obersten Grenze der zugrunde gelegten Berechnungen und rechne bestimmte unklare Sonderfaktoren ein, wie eine Liquiditätsreserve.

Letzte ÜNB-Prognose ebenfalls zu hoch
Im Ergebnis ergebe sich ein schiefes Bild. Dies werde auch durch einen Rückblick auf das Vorjahr bestätigt: "2010 hatten die ÜNB für das Jahr 2012 eine Umlage zwischen 3,4 und 4,4 ct/kWh prognostiziert. Die tatsächliche Entwicklung – 3,59 ct/kWh – hat dann am unteren Rand der Prognose gelegen", so das BMU.

BMU: Anstieg der EEG-Strommenge auf 144 Terawattstunden äußerst unwahrscheinlich
Die oberen Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber legten außerdem einen Anstieg der EEG-Strommenge auf 144 Terawattstunden (TWh) in 2013 zugrunde – rund 80 Prozent mehr als 2010. Ein solches Szenario ist aus Sicht des BMU äußerst unwahrscheinlich. Ein anderes realistisches Szenario geht dagegen von einem Anstieg von rund 100 TWh in 2011 auf ca. 125 TWh bis 2013 aus.
Außerdem sei unklar, ob weiterhin eine Liquiditätsreserve nötig ist. Nach Einschätzung des BMU dürfte der EEG-Kontoverlauf deutlich positiver verlaufen als jetzt prognostiziert.
"Festzuhalten bleibt: Die mehrfachen Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung und die Einführung des ‚atmenden Deckels‘ waren richtig, weil damit der steile Anstieg der Umlage in den Jahren 2010 und 2011 gebremst wurde", heißt es in der Pressemitteilung.
Selbstverständlich werde die Bundesregierung die Entwicklung der erneuerbaren Energien weiter sorgfältig beobachten und gegebenenfalls nachsteuern. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes tritt am 1.1.2012 in Kraft. Sie nehme die richtigen Weichenstellungen vor, um die Umlage stabil zu halten.
Zweck des EEG sei die Markteinführung und keine Dauersubvention. "Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, für den Ausbau der erneuerbaren Energien einen Beitrag zu leisten, müssen wir die Kosten im Griff behalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden vom Ausbau der erneuerbaren Energien und von der Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch profitieren.“

16.11.2011 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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