EEG-Novelle: Ab 01.01.2012 monatliche Abschlagszahlungen für Solarstrom, auch für Photovoltaik-Altanlagen

Ob und in welchem Rhythmus der Netzbetreiber gegenüber dem einspeisenden Anlagenbetreiber zu Abschlagszahlungen auf die Stromvergütung verpflichtet ist, war bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht eindeutig geregelt. Der Anlagenbetreiber war jedoch aufgrund seiner Zahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung seiner Energieerzeugungsanlage oft auf regelmäßigen Zahlungsfluss angewiesen.

Das war Anlass für zahlreiche Reibereien mit den Netzbetreibern, die den Abrechnungsmodus nicht nach den Bedürfnissen des Anlagenbetreibers festlegen wollten. Die ab 01.01.2012 wirksame Fassung des EEG löst die Streitfrage im Sinne der Anlagenbetreiber.

Netzbetreiber müssen monatliche Abschläge in angemessenem Umfang leisten
In § 16 Abs. 1 EEG 2012 heißt es jetzt: „Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.“ Lediglich die Höhe der Abschlagszahlungen kann noch zu Meinungsverschiedenheiten führen, erläutert Dr. Thomas Binder von der auf Solarenergie spezialisierten Kanzlei Dr. Binder, Flaig und Ritterhoff (Freiburg). Spätestens ab dem zweiten Jahr des Anlagenbetriebs dürfte der Rückgriff auf die Vergütung im ersten Jahr des Anlagenbetriebs auch hier für klare Verhältnisse sorgen.
Wichtig für Anlagenbetreiber: Die neue Regelung im EEG gilt auch ausdrücklich für Altanlagen. Auch wer zum Beispiel im Jahre 2009 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen hat, kann ab dem 01.01.2012 monatliche Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber fordern.

21.12.2011 | Quelle: Dr. Thomas Binder; www.pv-recht.de; Foto: Schwäbisch Hall | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen