BDI zur Eröffnung des EEG-Beihilfeverfahrens:Wegfall der Entlastungen würde für viele Unternehmen sofortiges Aus bedeuten
Entscheidung der Kommission beruht auf einer vorläufigen Einschätzung
Die Härtefallregelungen seien gerechtfertigt und notwendig, um international faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu erhalten. Die Entscheidung der Kommission, das Prüfverfahren zu eröffnen, beruhe nur auf einer vorläufigen Einschätzung. Ob die Regelungen gegen europäisches Recht verstoßen, erweise sich erst noch im Laufe des Verfahrens.
Neue Bundesregierung soll beihilferechtliche Bedenken rasch ausräumen
Jetzt geht es laut BDI darum, die Entlastungen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland langfristig rechtssicher zu machen.
"Die neue Bundesregierung muss mit der bis Ostern 2014 geplanten grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dazu beitragen, beihilferechtliche Bedenken möglichst rasch auszuräumen", betonte Grillo.
18.12.2013 | Quelle: BDI Bundesverband der Dt. Industrie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH