Bundesverband Solarwirtschaft: EEG ist keine Beihilfe

In einem am 18.12.2013 eröffneten Verfahren überprüft die EU-Kommission die Förderung stromintensiver Unternehmen durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage.

„Jetzt muss die Bundesregierung schnell Klarheit schaffen, damit weiterhin feststeht, dass das Gesetz keine Beihilfe darstellt. Seit dem Preussen-Elektra-Urteil des europäischen Gerichtshofs im Jahr 2001 gilt dies als gesetzt“, betont der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
Es sei sehr zu begrüßen, wenn die EU-Kommission sich um Klimaschutz und saubere Energieerzeugung kümmere. Entscheidende Hebel seien der Umstieg auf erneuerbare Energien, wie ihn Deutschland mit dem EEG im Stromsektor erfolgreich betreibe, und die Senkung des CO2-Ausstoßes, betont der Verband.

EU-Kommission soll Markt für CO2-Zertifikate wiederbeleben
„Ein ohne Zweifel europäisches Thema ist der Handel mit Verschmutzungsrechten, der de facto am Boden liegt. Wenn die EU-Kommission den Markt für CO2-Zertifikate wiederbelebt, hilft sie dem Klimaschutz sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien und stoppt zugleich die Subvention gerade der schmutzigsten Energien wie der Braunkohle“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
 
18.12.2013 | Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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