Umwelthilfe und Mieterbund: Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt ist mangelhaft

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potenzielle Mieter oder Käufer über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die meisten Immobilienanbieter missachteten diese Informationspflicht jedoch, berichten die

Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Pressemitteilung.
Grundlage für die Informationspflicht ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt.

DUH fordert wirksame Kontrollen durch Bund und Länder
„Nachdem Deutschland mit mehrjähriger Verspätung und erst nach Klagedrohung aus Brüssel den Energieausweis für Immobilien eingeführt hat, spiegelt dessen mangelhafte Umsetzung das Desinteresse dieser Bundesregierung an einem wirksamen Klimaschutz wider“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Bund und Länder müssen dringend klären, wie sie durch wirksame Kontrollen sicherstellen, dass den Immobilienkunden vor dem Kauf bzw. der Miete die Informationen zum Energieverbrauch vorliegen.“ Resch fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, im Rahmen der im Jahr 2016 geplanten Überarbeitung der EnEV Ausnahmeregelungen zum Energieausweis bei der Bewerbung von Immobilien zu streichen und gesetzliche Voraussetzungen für einen erleichterten Vollzug zu schaffen.

Immobilienanbieter legen nur selten einen Energieausweis vor
Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig würden. Dass der Energieausweis von Immobilienanbietern nur selten vorgelegt werde, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund.
Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage tat dies ein Viertel der Vermieter bzw. Makler. 50 Prozent der Vermieter machten selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis. „Viele Wohnungssuchende erhalten keine Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes. Die Wohnungsanbieter verweigern sich diesem wichtigen Transparenzinstrument“, heißt es in der Pressemitteilung.

DMB: Verweigerungshaltung bei professionellen Vermietern besonders groß
„Diese Verweigerungshaltung scheint bei professionellen Vermietern besonders groß zu sein“, berichtet DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz. „Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen bewusst missachtet. Kontrollen und Sanktionen sind deshalb dringend notwendig.“
Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Angaben zum Energiebedarf bzw. -verbrauch beworben werden dürfen, wenn der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag. Viele Immobilienanbieter verweigerten die Angaben mit Hinweis auf diese Ausnahmeregelung, kritisieren die Verbände.

01.05.2015 | Quelle: DUH, DMB | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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