TNS Infratest: Effizienzklassenverteilung von Energiebedarfsausweisen lässt Deutschland rot sehen

Seit Inkrafttreten der neuen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) am 01.05.2014 müssen Immobilienbesitzer die Energieeffizienzklasse ihres Gebäudes in einem Energieausweis nachweisen. Inzwischen wurden in Deutschland bereits rund 500.000 Energieausweise ausgestellt.

TNS Infratest (München) hat mit der Energieausweis48 GmbH (Köln) 10.354 Energiebedarfsausweise für Wohngebäude ausgewertet. Das Ergebnis: Vier von fünf Immobilien in Deutschland liegen im roten Bereich der Energiebedarfsskala. Nur in Einzelfällen erreichen vor der Jahrtausendwende erbaute Immobilien positive Effizienzklassen.

Vier von fünf Immobilien in Deutschland liegen im roten Bereich
41 Prozent der untersuchten Energiebedarfsausweise wiesen die schlechteste Energieeffizienzklasse H aus. Auf die Energieeffizienzklasse G entfielen 22 Prozent. Im orangeroten Bereich der Skala sind 17 Prozent der Gebäude in der Energieeffizienzklasse F zu verorten. Zwölf Prozent finden sich in der Energieeffizienzklasse E. Lediglich sieben Prozent entfielen auf die Energieeffizienzklasse D und nur ein Prozent in C.
Die Energieeffizienzklassen B, A und A+ seien in Deutschland nur in Einzelfällen auszumachen und prozentual nicht abbildbar, betont TNS Infratest. Vier von fünf Immobilien in Deutschland liegen demnach im roten Bereich der Energiebedarfsskala. Eine deutlich positivere Effizienzklassenverteilung ist erst bei Immobilienbauten ab dem Jahre 2000 erkennbar.

Makler stehen vor neuen Herausforderungen
„Mit unserer gemeinsamen Auswertung von über 10.000 Energieausweisen zeigen wir allen Beteiligten und Interessierten den gegenwärtigen Stand der energetischen Qualität des Gebäudebestandes in Deutschland am Beispiel der Effizienzklassenverteilung in Energiebedarfsausweisen. Zudem liefert die große Datenbasis von Energieausweis48 noch viele weitere Analyse- und Erkenntnisoptionen“, sagt Maik Stücken von TNS Infratest.
„Die EnEV 2014 richtet sich zwar an Immobilieneigentümer, in der Praxis jedoch bleibt die Hauptlast häufig bei Maklern: Nicht nur das rechtzeitige Vorliegen der Energieausweise, sondern auch die Erläuterung der häufig schlechten Einstufung stellt Makler vor neue Herausforderungen. Eigentümer benötigen noch viel Aufklärung und Erläuterung rund um die neue Verordnung“, ergänzt Christian Nauroth von Energieausweis48.

27.06.2015 | Quelle: TNS Infratest | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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