Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende liegt vor; VKU: „Aufwand und Nutzen müssen stimmen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Referenten-Entwurf zum "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" veröffentlicht.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Entwurf, weil er alle notwendigen Regelungen zum Rollout intelligenter Messesysteme und moderner Messeinrichtungen bündele. „Wichtig ist für die Stadtwerke jedoch, dass Aufwand und Nutzen für Kunden und Messstellen-Betreiber stimmen müssen“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, Katherina Reiche.
„Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass Abrechnungen und Vertragsbeziehungen unnötig aufgebläht und somit unpraktisch und teuer in der Anwendung werden. Das bringt keine Akzeptanz beim Kunden und bringt unnötige Bürokratie auf allen Seiten", so Reiche.

Kunden würden neben der Stromrechnung noch eine weitere Rechnung erhalten
Nach dem aktuellen Entwurf ist der Messstellen-Betreiber verpflichtet, den Smart-Meter-Rollout bei den Kunden in seinem Netz durchzuführen. Die Kosten für Installation und Betrieb solcher intelligenten Messsysteme darf er bis zu jeweils fest geregelten Preisobergrenzen dem Kunden jährlich in Rechnung stellen. "Und zwar separat. Ein Kunde würde dann neben der Stromrechnung noch eine weitere Rechnung, und zwar für das Messen per Smart-Meter oder digitalen Stromzähler bekommen. Verbraucherfreundlich geht anders", kritisiert Reiche.

VKU: „gravierender Eingriff in die etablierte Aufgabenverteilung“
Im Zusammenhang mit den intelligenten Messsystemen sollen zudem die Anforderungen an den Datenaustausch und die Pflichten der übrigen an der Daten-Kommunikation Beteiligten neu geregelt werden. Für den VKU kommt das einem gravierenden Eingriff in die etablierte Aufgabenverteilung gleich, und die Verteilnetzbetreiber würden somit benachteiligt.
Die bisherige Aufgabe der Verteilnetzbetreiber zur Durchführung der „Bilanzkreisabrechnung“ soll künftig in wesentlichen Teilen von den Betreibern der Übertragungsnetze übernommen werden. „Die etablierte und bewährte Zweistufigkeit soll mit der Einführung von Smart Metern abgeschafft werden. Eine solche Regelung ist für die kommunalen Unternehmen kontraproduktiv und unnötig kompliziert, um die Energiemengenbilanzierung effizient durchzuführen“, heißt es in der VKU-Pressemitteilung.

IT-Systemwelt ist bei Verteilnetzbetreibern bereits vorhanden
Denn die hierfür notwendige IT-Systemwelt sei bereits bei der etablierten Datendrehscheibe Verteilnetzbetreiber vorhanden, wogegen sie bei den Übertragungsnetzbetreibern parallel neu aufgebaut werden müsste.
„Dieser heute bei den Verteilnetzbetreibern lokal erfolgreich betriebene Prozess würde künftig bei den vier jeweils regional abgegrenzten Übertragungsnetzbetreibern zentralisiert, was faktisch eine Monopolisierung ist", so Reiche.
Das Gesetz biete kommunalen Unternehmen gleichwohl Potenzial für neue Geschäftsfelder. Reiche: "Vor allem im Zusammenwirken mit Wohnungsbaugesellschaften sehen wir Chancen, z. B. bei der Bündelung des Messstellenbetriebs von Gas, Wasser, Fernwärme oder Heizwärme."
 
26.09.2015 | Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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