CDU/CSU-Fraktion zum Strommarktgesetz: Versorgungssicherheit hat bei Energiewende oberste Priorität

Am 04.11.2015 hat das Bundeskabinett das Strommarktgesetz und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Dazu erklärt der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Bareiß.

„Eine sichere Stromversorgung ist der Grundpfeiler unserer Energiewende. Mit dem Strommarkt 2.0 wird der Rahmen für den notwendigen Betrieb konventioneller Kraftwerke weiterentwickelt. Denn auch zukünftig braucht es ausreichend konventionelle Kraftwerke, die in sonnen- und windarmen Zeiten verlässlich Strom liefern.“
Der Strommarkt 2.0 dürfe jedoch nicht nur eine Antwort auf den Abbau von Überkapazitäten geben, sondern müsse auch Signale für den Neubau von effizienten und modernen Kraftwerken senden, so Bareiß. Knapp ein Viertel des konventionellen Kraftwerksparks in Deutschland ist älter als 40 Jahre.
„Markt und Wettbewerb alleine bei der konventionellen Stromerzeugung reicht nicht aus. Auch die wachsende erneuerbare Stromerzeugung muss sich endlich Markt und Wettbewerb stellen“, betont der Energiebeauftragte. „Die Förderung muss wettbewerblich schrittweise abgebaut werden. Die schrittweise Einführung von Smart Metern ist ein wichtiger Schritt hin zu einem intelligenten Energiesystem. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für neue Innovationen und setzt hohe Sicherheitsstandards. Dabei hat bei uns die Datensicherheit oberste Priorität. Bei den weiteren Beratungen werden wir die Interessen der Verbraucher und die Datennutzung in den Fokus stellen. Eine Mogelpackung für die Verbraucher muss ausgeschlossen sein. Auch sie müssen von der Digitalisierung der Energiewende profitieren.“

04.11.2015 | Quelle: CDU/CSU Bundestagsfraktion | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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