Sigmar Gabriel: Das Fundament für den Strommarkt der Zukunft steht

Das Bundeskabinett hat am 04.11.2015 weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärt dazu: „Mit den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts haben wir ein neues Kapitel für den Strommarkt der Zukunft aufgeschlagen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes schafft einen konsequent marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft.“

„Mit dieser größten Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung der Energiemärkte in den 90er Jahren machen wir den Strommarkt fit für das 21. Jahrhundert“, so Gabriel weiter. „Wir buchstabieren Versorgungssicherheit europäisch und integrieren die erneuerbaren Energien optimal in den Markt. Flankierend schaffen wir durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den nötigen innovativen Rahmen, damit der Stromsektor einer der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft wird. Das ist wichtig, denn erst mithilfe der Digitalisierung lassen sich Stromerzeugung, Gebäude und Verkehr intelligent miteinander verknüpfen und effizienter machen.“

Strommarktgesetz soll Marktmechanismen stärken
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes setzt die Maßnahmen des Weißbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ sowie des „Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ vom 1. Juli 2015 um. Das Strommarktgesetz verfolgt dabei den Ansatz, Marktmechanismen zu stärken und einen Rahmen zu schaffen, in dem alle Stromanbieter und Flexibilitätsoptionen miteinander im Wettbewerb stehen.
Die Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen, die dafür Sorge tragen, dass die von ihren Kunden benötigte Energie tatsächlich zur Verfügung steht, wird gestärkt. So sorge der künftige Strommarkt für Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien, betont das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die neu geschaffene Kapazitätsreserve soll den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. Dazu werden bis zu 4,4 GW Reservekraftwerke außerhalb des Marktes bereitgehalten.
Gleichzeitig bettet das Gesetz den künftigen Strommarkt 2.0 stärker in den europäischen Binnenmarkt ein und sorge damit für zusätzliche Kosteneffizienz. „Denn die Nutzung grenzüberschreitender Kapazitäten ist viel kostengünstiger, als sämtliche Kapazitäten national vorzuhalten“, so das Ministerium.

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende soll einen zusätzlichen Impuls für die Weiterentwicklung des Strommarktes geben. Es schafft die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors, ohne die z. B. Lastmanagement oder die sichere Systemintegration einer Vielzahl dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen nicht zu realisieren seien.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass der Nutzen für die Stromverbraucher die Kosten überwiegt. So sollen intelligente Stromzähler („Smart Meter“) nur dort verpflichtend eingeführt werden, wo ein entsprechender Energieeffizienz-, System- oder Netznutzen entsteht.
Dem Datenschutz kommt in Anbetracht des umfangreichen Datenaustausches beim Einsatz digitaler Messsysteme eine entscheidende Rolle zu. Das Gesetz regelt deshalb, wer welche Daten erheben und zu welchem Zweck verwenden darf.

04.11.2015 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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