Zukunft Altbau gibt neue Broschüre zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 heraus

Am 01.07.2015 trat das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg in Kraft. Eine neue Broschüre des baden-württembergischen Umweltministeriums erklärt, was das Landesgesetz für Gebäudeeigentümer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können.

Die kostenfreie Broschüre ist beim Landesprogramm Zukunft Altbau erhältlich und kann auf www.zukunftaltbau.de, Rubrik EWärmeG, heruntergeladen werden.
Mit dem EWärmeG 2015 steigt der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden bei einem Heizungstausch von 10 auf 15 Prozent. Künftig gilt die Regelung auch für Nichtwohngebäude. Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind vorgesehen. Es bestehen insgesamt 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können.

Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen zum Gesetz
Die Broschüre „EWärmeG 2015: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude“ beantwortet auf 28 Seiten die wichtigsten Fragen zum Gesetz. Neben erneuerbaren Energien und alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zum energetischen Sanierungsfahrplan, zur finanziellen Förderung und zur Beratung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater. Auch Ausnahmen, Befreiungen und Nachweise werden erklärt.

Kurzfassung nur für Wohnhäuser
Zusätzlich zur Broschüre für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es eine Kurzfassung nur für Wohnhäuser: Auf einer vierseitigen Klappkarte werden die gesetzlichen Anforderungen kurz und knapp dargestellt. Auch die Klappkarte kann auf der Internetseite heruntergeladen werden.

07.11.2015 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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