Neue Leitlinien des Bundeswirtschaftsministeriums sehen ab 2017 Ausschreibungen für alle Photovoltaik-Anlagen ab einem Megawatt vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will die festen Fördersätze für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2017 zu großen Teilen abschaffen. Das geht hervor aus Leitlinien des BMWi zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die am 26.11.2015 bekannt wurden. Die Höhe der Förderung soll dann überwiegend in Ausschreibungen ermittelt werden.

Künftig soll die Förderung für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie „große Photovoltaikanlagen“ in Auktionen festgelegt werden.

Für Photovoltaik-Anlagen unter einem MW wird die Förderhöhe weiterhin gesetzlich bestimmt
Durch Auktionen für diese drei Technologien sollen ab 2017 rund 80 Prozent der jährlich durch den Zubau von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugten Strommenge ausgeschrieben werden.
Ausgenommen von den Ausschreibungen sind alle Anlagen bis zu einer installierten Leistung von einem Megawatt (MW). Für diese Anlagen wird die Förderhöhe weiterhin gesetzlich bestimmt. Diese Bagatellgrenze verringere den Bürokratieaufwand und diene zugleich dem Erhalt der Akteursvielfalt.

Ausschreibungsdesign soll „wie ein Maßanzug“ passen
Für die Windenergie an Land, Windenergie auf See und Photovoltaik werde jeweils ein eigenes Ausschreibungsdesign festgelegt, das auf die Besonderheiten der Technologien „wie ein Maßanzug“ zugeschnitten sei, heißt es in den Leitlinien.

Photovoltaik Auktionen sollen sich eng an den Pilot-Ausschreibungen orientieren
Das Ausschreibungsdesign für die Photovoltaik soll sich eng an dem Design der Pilot-Ausschreibung orientieren, die seit Anfang 2015 für Freiflächenanlagen durchgeführt wird. Ausgeschrieben wird die Förderung für alle PV-Anlagen mit einer Leistung über 1 MW. Teilnehmen können daher Freiflächenanlagen, Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und PV-Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen, z.B. Deponien. Die Maximalmalgröße von 10 MW pro Anlage soll erhalten bleiben.
Künftig sollen, wie bisher bei den PV-Freiflächenanlagen, drei Ausschreibungen pro Jahr durchgeführt werden, allerdings ab 2018 zu leicht geänderten Gebotsterminen (1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober).
 
27.11.2015 | Quelle: BMWi; Bild: COLEXON Energy AG  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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