EEG-Reform: Bundesrat will kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte mit Zuschlagsgarantie unterstützen

Der Bundesrat spricht sich im Rahmen der geplanten Umstellung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf Ausschreibungen für Sonderregelungen für kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte aus, um spezifisch höhere Risiken im Interesse des fairen Wettbewerbs und zur Sicherung der Akteursvielfalt zu kompensieren.

Maßstab für die Wirksamkeit von Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte sei die Beseitigung des Zuschlagsrisikos als wesentliches Hemmnis für Bürgerenergieanlagen im Rahmen von Ausschreibungen.
Die Länderkammer ist überzeugt, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgeschlagenen Sonderregelungen innerhalb der Ausschreibungen kein akzeptabler Ansatz sind, da sie weder das Zuschlagsrisiko noch das Preis- und Vertragsstrafen-Verwirkungsrisiko wirksam und angemessen berücksichtigten.

Garantie eines Zuschlags ohne Angabe eines Gebotspreises
Die Sonderregelungen würden damit nicht zum gewünschten und für die Akzeptanz der Energiewende erforderlichen Erhalt der Akteursvielfalt führen.
Der Bundesrat schlägt vielmehr ein Modell vor, nach dem die der Definition entsprechenden Bieterinnen bzw. Bieter sich ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten.
Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell zur Wahrung der Akteursvielfalt in allen Ausschreibungen vorzusehen. Eine Differenzierung nach Erneuerbare-Energien-Technologien dürfe nicht erfolgen.

„Bürgerenergiegesellschaft“ soll an die regionale Verwurzelung anknüpfen; Kommunen sollen stärker berücksichtigt werden
In seiner Sitzung am 22. April 2016 befürwortete der Bundesrat den vom Bundeswirtschaftsministerium BMWi vorgesehenen bieterbezogenen Ansatz mit der vorgeschlagenen Definition einer „Bürgerenergiegesellschaft“, welche an die regionale Verwurzelung der Gesellschafter anknüpft.
Er bittet aber die Bundesregierung, den räumlichen Bezugspunkt der „lokalen Verankerung“ von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt einer Anknüpfung an einen Landkreis besser eine Anknüpfung an einen bestimmten, auch landkreisübergreifenden, Umkreis erfolgen sollte.
Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwiefern insbesondere Kommunen stärker berücksichtigt werden können.

25.04.2016 | Quelle: Bundesrat | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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