EEG 2017: Keine Belastung von Energiespeichern mit EEG-Umlage bei gemischtem Betrieb

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) und ADS-TEC begrüßen den Bundestagsbeschluss zum neuen EEG 2017. Darin wird mit § 61k nun verbindlich festgelegt, dass auch die gemischte Nutzung eines Energiespeichers – etwa zur Bereitstellung von Regelenergie und für den Eigenverbrauch – nicht mit der EEG-Umlage belastet wird.

Gemischte Betriebsmodelle von Energiespeichern bekommen damit einen fairen regulatorischen Rahmen.
Thomas Speidel, Geschäftsführer des Batteriespeicherspezialisten ADS-TEC in Nürtingen und Präsident des Bundesverbandes für Energiespeicher BVES in Berlin, freut sich sehr über die erzielte Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): „Flexibilität ist ein wesentlicher Baustein des künftigen Energiesystems. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit diesem Schritt überaus sinnvolle Geschäftsmodelle in Form der Speichermehrfachnutzung Sichtbarkeit und Rahmenbedingungen erhalten.“
Mit dieser Regelung sind Betriebsmodelle, bei denen Speicher ihre Dienste in mehreren Bereichen einbringen und damit ihre flexiblen Fähigkeiten optimal bereitstellen (bspw. Schwarmspeicher, Quartierspeicher), erstmals regulatorisch verankert und nicht mehr einseitig in der Pflicht zur EEG-Umlage.

BVES sieht bedeutenden Schritt für die wachsende Speicher-Branche

Der BVES, der seit Monaten eine entsprechende Klärung forderte, sieht hier einen großen Erfolg seiner Arbeit und einen bedeutenden Schritt nach vorne für die wachsende Speicherbranche.
„Mit der Neuregelung sind endlich die enorm wichtigen und zukunftsweisenden Speicherbetriebsmodelle rechtlich gesichert möglich und nicht mehr in der EEG-Umlage. Dies ist ein guter Schritt zu fairen Marktbedingungen für Energiespeicher und ein toller Erfolg des BVES“, so Thomas Speidel, Präsident des BVES.
Die nun erfolgte Neuregelung sei auch durch die Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, insbesondere der Abgeordneten Thomas Bareiß, Steffen Bilger sowie Barbara Lanzinger und Andreas Lenz, erreicht worden. Denn gerade gemischte Betriebsmodelle zeigen, wie Speicher durch ihre multivalente und effiziente Nutzung zur Systemstabilisierung und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen können.
„Der § 61k EEG 2017 ist eine zukunftsweisende Anpassung für die dynamisch wachsende Speicherbranche. Diese rechtliche Klarstellung war überfällig“, resümiert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

19.12.2016 | Quelle: BVES; ADS-TEC GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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