Umweltbundesamt: Abbau umweltschädlicher Subventionen stockt weiter

Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland im Jahr 2012 bei 57 Milliarden Euro lagen. Das sei nach wie vor viel zu hoch, betont das UBA.

Über 90 Prozent dieser Subventionen belasteten das Klima und konterkarierten so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Abkommens.

UBA-Präsidentin: Den Worten müssen Taten folgen
Allein drei Milliarden Euro koste es die Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen und Verbraucher hätten so weniger Anreiz, Energie zu sparen.
„Wir leisten uns beim Subventionsabbau seit Jahren riesige blinde Flecken. Es ist paradox: Deutschland verpflichtet sich auf internationaler Ebene zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig honorieren wir im eigenen Land klimaschädliches Verhalten mit Steuergeldern. Es ist daher konsequent, dass die Bundesregierung den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Klimaschutzplan 2050 endlich auf die Agenda gesetzt hat. Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen“, fordert UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Hohe Subventionen im Verkehrs- und Energiesektor
Der größte Teil der umweltschädlichen Subventionen entfällt mit 28,6 Milliarden Euro auf den Verkehrssektor. Auf Platz zwei folgt die Energiebereitstellung und -nutzung mit 20,3 Milliarden Euro. Subventionen im Verkehrs- und Energiesektor sind aus Klimasicht besonders problematisch, da der Verkehrssektor rund 18 Prozent aller Treibhausgase emittiert; Auf den Energiesektor entfällt mehr als ein Drittel.
Vor allem im Energiesektor gibt es laut UBA noch große Potenziale für einen Subventionsabbau – etwa bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die begünstigten Unternehmen zahlten trotz einer Reform 2011 lediglich 75 Prozent der regulären Energie- und Stromsteuern. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Spitzenausgleich beanspruchen. Für Strom bedeutet dies, dass sie für eine zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde nicht mehr rund 2 Cent, sondern nur noch 0,15 Cent Stromsteuer zahlen müssen. „Durch beide Ermäßigungen entgehen dem Staat allein über drei Milliarden Euro pro Jahr – gleichzeitig werden nötige Anreize zum Energiesparen nicht gesetzt“, heißt es in der Pressemitteilung.

UBA: Staat sollte innovative Klimaschutztechnologien fördern
„Der Gesetzgeber sollte die steuerlichen Begünstigungen reduzieren und auf energieintensive Unternehmen beschränken, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Heute profitiert beispielsweise auch die Braunkohle von steuerlichen Begünstigungen, obwohl sie nicht im internationalen Wettbewerb bestehen muss“, so Krautzberger. Problematisch sei auch die Energiesteuerbefreiung für bestimmte energieintensive thermische Prozesse und Verfahren in der Metall- und Mineralindustrie: „Dieses Geld fehlt an anderen Stellen – auch beim Klimaschutz. Das Geld sollte der Staat besser nutzen, um die Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu fördern.“

06.01.2017 | Quelle: Umweltbundesamt | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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