Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Das Bundeskabinett hat am 25.01.2017 dem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur zugestimmt.

Das Gesetz passt die so genannten „vermiedenen Netzentgelte“ schrittweise an die Erfordernisse der Energiewende an. Dabei handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen, die aus den Netzkosten finanziert werden.
Bundesminister Sigmar Gabriel: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Kostengerechtigkeit bei den Netzentgelten. Die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte dämpft bundesweit die Netzkosten. Zugleich wirkt sie gegen die Spreizung der Netzentgelte in Deutschland. Denn die Netzgebiete in Deutschland sind in unterschiedlich hohem Maße von den vermiedenen Netzentgelten betroffen.“
Der Gesetzentwurf enthält eine Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte in drei Schritten: 2017/2018 werden die Berechnungsgrundlagen korrigiert. Sodann sollen ab 2018 für Anlagen mit volatiler Stromerzeugung und ab 2021 für alle anderen Anlagen die Zahlungen für Neuanlagen vollständig und für Bestandsanlagen schrittweise über 10 Jahre abgeschafft werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 87 KB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

25.01.2017 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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