Greenpeace Energy: Bundesregierung muss Mieterstromgesetz nachbessern

Im Rahmen der Anhörung zum neuen Mieterstromgesetz fordert Greenpeace Energy die Bundesregierung auf, ein geplantes Gesetz zur Förderung von Mieterstrom-Projekten nachzubessern.

Der vorliegende Gesetzesentwurf erlaube keine finanzielle Unterstützung von Quartierslösungen, bei dem der genutzte Solarstrom vom Dach eines Nachbarhauses kommt, kritisiert der Ökoenergieanbieter.
"Dies beschränkt die großen Potenziale eines Mieterstromausbaus in Deutschland", heißt es in einer Stellungnahme von Greenpeace Energy an das Bundeswirtschaftsministerium.
Das neue Mieterstromgesetz soll Ende April im Bundeskabinett beraten und noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Höherer Abzug bei Photovoltaik-Mieterstromanlagen
Es lässt sich nach Ansicht der Energiegenossenschaft in einem weiteren Punkt verbessern: Denn Mieterstrommodelle werden mit dem neuen Gesetz gegenüber der Eigenversorgung finanziell schlechter gestellt. Mieterstrom-Projekte erhalten zwar eine neue, direkte Förderung, die je nach Größe der genutzten Photovoltaik-Dachanlage variiert. Allerdings müssen von jeder überschüssigen Kilowattstunde Solarstrom, die Mieterstrom-Anlagen in das allgemeine Stromnetz einspeisen, pauschal 8,5 Cent EEG-Vergütung abgezogen werden.
Während also bei der Eigenversorgung nur 40 Prozent der EEG-Umlage vom Anlagenbetreiber zu zahlen sind, muss der Betreiber einer direkt geförderten Mieterstromanlage künftig umgerechnet bis zu 65 Prozent abführen. "Dieser höhere Abzug ist nicht plausibel. Damit verfehlt das Ministerium das Ziel, beide Erzeugungsmodelle gleichzustellen", sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.

Bisher ist nur eine Förderung von Neuanlagen vorgesehen
Er fordert zudem, bereits bestehende Mieterstromprojekte in die künftige Fördermöglichkeit mit aufzunehmen: "Das würde die Leistung all jener Mieterstrom-Pioniere anerkennen, die sich unter meist unwirtschaftlichen Bedingungen für diese dezentrale und ökologisch sinnvolle Erzeugung eingesetzt haben", so Keiffenheim. Bisher ist nur die finanzielle Unterstützung von Neuanlagen vorgesehen.
Nach Einschätzung der Energiegenossenschaft muss das Gesetz zudem an weiteren Stellen präzisiert werden, um rechtliche Klarheit für Teilnehmer an Mieterstrommodellen zu schaffen: "Es fehlen eindeutige Bemessungsgrundlagen für die Wohn- und Gewerbeanteile im Gebäude oder für das Preisverhältnis zum örtlichen Grundversorgertarif – beides ist aber Voraussetzung für eine Förderung von Mieterstrom", sagt Keiffenheim. "Hier sollte die Bundesregierung nachbessern."
Grundsätzlich begrüßt Greenpeace Energy das Mieterstromgesetz als Schritt in die richtige Richtung, da es Mieterstrommodelle insgesamt erleichtere: „Bisher waren diese Modelle wegen der Belastung durch die EEG-Umlage meist nicht wirtschaftlich. Der im Gesetz geplante neue Förderzuschlag kompensiert diese Hürde zumindest in Teilen.“
 
30.03.2017 | Quelle: Greenpeace Energy | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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