Clearingstelle EEG erarbeitet erneut Empfehlung zu Anlagenzusammenfassung

Die Clearingstelle EEG hat ein Empfehlungsverfahren eingeleitet, in dem die geänderte Regelung zur vergütungsrechtlichen Anlagenzusammenfassung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017) ausgelegt wird.

In dem Verfahren sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

– Wann befinden sich Anlagen »auf demselben Gebäude«, »auf demselben Betriebsgelände« oder »sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe« zueinander?

– In welchem Verhältnis stehen die einzelnen Tatbestandsmerkmale von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 jeweils zueinander?

– Inwieweit sind dabei die Besonderheiten der einzelnen Energieträger zu
berücksichtigen?

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch die registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände endet am 31. Juli 2017.

Der Einleitungsbeschluss und verfahrensrelevante Dokumente stehen unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2017/11

28.6.2017 | Quelle: Clearingstelle EEG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH i. Gr.

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