TÜV Rheinland: Blendungsrisiken von PV frühzeitig untersuchen

Seit vielen Jahren prüft der TÜV Rheinland PV-Module auf Herz und Nieren, hier im Bild ein Modul im Sonnensimulator. Jetzt hat der TÜV ein Testprogramm entwickelt, mit dem mögliche Spiegelungen von Modulen vorab ermittelt werden können. Foto: TÜV Rheinland
Der TÜV Rheinland hat ein Testprogramm für Photovoltaikanlagen entwickelt, um die Spiegelung des Sonnenlichts bei Modulen zu untersuchen.

Dabei werden die Reflexion des Sonnenlichts durch das Glas der Solarmodule im Labor gemessen und die Blendungsrisiken im Hinblick auf die Standortauswahl einer Solaranlage über das gesamte Jahr ermittelt. Der TÜV setzt bei der Berechnung der möglichen Blendungen eine selbst entwickelte Software ein, die Projektierern, Installateuren und Investoren von Photovoltaikanlagen in der Planung umfassende Sicherheit in der Standortwahl geben soll.
Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen hat eine hohe Relevanz, denn unangenehme Spiegelungen und blendendes Sonnenlicht durch große Solarparks können den Verkehr gefährlich beeinträchtigen. An Hauptverkehrsstraßen oder in der Nähe von Flughäfen ist das besonders zu berücksichtigen. Aber auch im Wohn- und Arbeitsbereich können Sonnenlichtreflexionen und Blendungen auftreten. „Das lässt sich bereits im Planungsprozess einer Solaranlage überprüfen“, sagt Florian Reil, Geschäftsfeldleiter für Solarenergie bei TÜV Rheinland. Im Einzelfall sei eine Analyse sogar zwingend erforderlich, um eine Baugenehmigung zu erhalten. „In jedem Fall bietet sich eine Überprüfung dort an, wo potentiell Nachbarn geblendet werden können, um die Investitionssicherheit zu gewährleisten. Nachträgliche Blendschutzmaßnahmen sind nicht nur teuer, sie können auch zu Ertragseinbußen durch Verschattung führen“, so Reil weiter.
Ein unabhängig erstelltes Blendgutachten kann mehr Sicherheit für Anlagenbetreiber schaffen. In einem von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannten Verfahren untersuchen die Experten des TÜV in Anlehnung an die DIN 5034-2 (Grundlagen für tageslichttechnische Berechnungen)  das Aufkommen, die Dauer und Häufigkeit von reflektierendem Sonnenlicht, die sogenannten Lichtimmissionen. Auf Basis dieser Ergebnisse ist es nicht nur möglich, die Standortwahl und Ausrichtung von Anlagen zu optimieren, sondern auch etwaige Blendschutzmaßnahmen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Florian Reil: „Aufwendige Nachbesserungen oder juristische Auseinandersetzungen lassen sich so idealerweise bereits im Vorfeld ausschließen.“ Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Blendwirkung von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen muss (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-9 U 35/17).
09.08.2017 | Quelle: TÜV Rheinland  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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