Einstiegsberatung wird seit Januar wieder gefördert

Die Einstiegsberatung wird vom Bundesumweltministerium (BMU) mit bis zu 65 Prozent bezuschusst, der Aufwand eines externen Beraters darf bis zu 15 Arbeitstage betragen. Foto: KEA
Wie Städte und Gemeinden Klimaschutz einfach und systematisch angehen können, zeigt das Programm „klimaimPuls BW“. Es basiert auf der Förderung des BMU für Einstiegsberatungen und flankiert diese durch weitere Maßnahmen.

So erhalten die Kommunen fundierte fachliche Unterstützung bei geringem finanziellem Aufwand. „Im Zentrum steht die Beratung der Verwaltung und auch des Gemeinderates“, erklärt Harald Bieber, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz der KEA. „Ziel ist, dass die Kommunen jährliche Arbeitsprogramme für eine kontinuierliche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen entwickeln.“
Die Beratungsleistung erbringen in erster Linie die regionalen Energieagenturen im Land, die hierfür eine spezielle Weiterbildung erhalten haben. Um die maßgeblichen Akteure einzubinden, sind mindestens fünf Workshops vor Ort vorgesehen. „In ihnen werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, vor allem in den Handlungsfeldern kommunale Liegenschaften, Energieerzeugung, Verkehrsentwicklung, Stadtplanung bzw. Siedlungsentwicklung, kommunale Beschaffung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Querschnittsaufgabe“, so Bieber.
Nach den Workshops legen die Beteiligten eine Reihe möglicher Maßnahmen fest, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden sollen. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist auch, wie die Klimaschutzaktivitäten in der Kommune institutionell verankert werden können, welche organisatorischen Maßnahmen dafür nötig sind und welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.
Eine Hürde, um in den gesamten Prozess einzusteigen, ist der Förderantrag beim Projektträger Jülich (PtJ). Nicht wenige Kommunen scheuen vor der vermeintlich komplizierten Antragsstellung zurück. Deshalb bietet das KEA-Kompetenzzentrum hierbei Unterstützung an. Wichtig: Ein Berater darf erst beauftragt werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, sonst ist der Anspruch auf Förderung verwirkt.
Zwei Drittel Förderung
Die Einstiegsberatung wird vom Bundesumweltministerium mit bis zu 65 Prozent bezuschusst, der Aufwand eines externen Beraters darf bis zu 15 Arbeitstage betragen. Somit verbleibt nur ein überschaubarer Kostenanteil von meist unter 4.000 Euro brutto bei der Kommune. Hinzu kommt der eigene Arbeitsaufwand der Verwaltung. Erfahrungsgemäß sollte für den gesamten Prozess eine Laufzeit von ungefähr einem Jahr veranschlagt werden.
Nach der Einstiegsberatung stehen der Kommune verschiedene Wege offen: So kann sie in eigener Regie die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen angehen und sich bei Bedarf externe Unterstützung dazu holen. Sie kann sich aber auch für die Erstellung eines umfassenden, integrierten Klimaschutzkonzepts entscheiden oder den European Energy Award (eea) als Klimaschutzmanagement-Werkzeug nutzen. Die Einstiegsberatung zeigt auch diese verschiedenen Möglichkeiten und Fördertöpfe auf.
Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten stehen auf der Seite www.energiekompetenz-bw.de/kommunaler-klimaschutz„>

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