Förderung von Ökoheizungen: Bafa-Anträge jetzt vor dem Kauf stellen

Wer sich für eine Solarkollektoranlage entscheidet, die auch noch die Heizung unterstützt, für den steigt der BafaZuschuss auf bis zu 140 Euro pro Quadratmeter Solarfläche. Hier beträgt der Mindestförderbetrag 2.000 Euro. Foto: BDH
Hauseigentümer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten auch 2018 eine Bundesförderung in Form von Zuschüssen. Sie sollten jedoch eine Änderung bei der Antragstellung berücksichtigen. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin.

Wer eine Pelletheizung, eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe erwerben möchte, muss seit dem 1. Januar die Förderung vor dem Kauf der Heizung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Bislang reichte es aus, den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. Die Neuregelung gleicht die Regeln an die der KfW an: Auch hier gilt: Erst beantragen, dann kaufen. Für Anlagen, die im vorigen Jahr in Betrieb gegangen sind, gilt eine Übergangsregelung.
Hauseigentümer, die im Jahr 2017 ein klimafreundliches Heizsystem in Betrieb genommen haben, können noch bis zu neun Monate danach eine Förderung beantragen. „Wer am 31. Dezember seine neue Heizung eingeschaltet hat, kann bis zum 30. September 2018 einen Förderantrag stellen“, erklärt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Dafür muss ein zusätzliches Formular der Bafa ausgefüllt werden. Für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2018 beauftragt wurden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung ausnahmslos abgeschafft.
Höhe der Förderung
An der Höhe der Förderung ändert sich nichts: Käufer von Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung etwa erhalten bis zu 50 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Solarfläche, mindestens jedoch 500 Euro. Wer sich für eine Solarkollektoranlage entscheidet, die auch noch die Heizung unterstützt, für den steigt der Zuschuss auf bis zu 140 Euro pro Quadratmeter Solarfläche. Hier beträgt der Mindestförderbetrag 2.000 Euro. Besonders innovative Techniken oder die Kombination mehrerer Maßnahmen belohnt das Bundesamt mit einem Bonus. Wer beispielsweise zu einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert, erhält einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro.
Welche Heizung passt?
Welche Heizung sich für ihr Haus eignet, können Eigentümer von Gebäudeenergieberatern erfahren. „Die Wahl des Heizungssystems hängt stark vom tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes ab“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Ist ein Gebäude zum Beispiel schlecht gedämmt und verfügt über keine Flächenheizung, sollte von einer Wärmepumpe abgesehen werden. Der Stromverbrauch ist sonst zu hoch.“ Energieberater zeigen solche Faktoren auf, vergleichen die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Varianten, geben Tipps für nötige Sanierungsmaßnahmen und stellen die Fördermöglichkeiten vor. Ihre Beratung wird ebenfalls finanziell gefördert: Es gibt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 800 Euro für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro für diejenigen von Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Das BAFA fördert den Einsatz von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie zum Gebäudebestand zählt und das Heizungssystem, das ersetzt oder unterstützt werden soll, nicht jünger als zwei Jahre ist. Zusätzlich zum Bafa-Zuschuss können die Heizungsbetreiber ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen bei der staatseigenen Förderbank KfW beantragen. Anlagen in Neubauten werden nur gefördert, wenn sie besonders innovativ sind – die Förderung ist zudem beschränkt auf Mehrfamilienhäuser und größere Nichtwohngebäude.
Zu den Förderanträgen geht es hier.
Auf der Seite die jeweilige Heizungstechnologie auswählen und dort beim Stichwort „Formular“ den Förderantrag herunterladen. Tipps dazu gibt es auch in einem BAFA-Merkblatt.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter

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