PV-Betrüger bleiben in Haft

Versprachen sonnige Aussichten, die Basis war aber Betrug. Jetzt hat der BGH eine Revision des Falls verworfen. Foto: Pixabay
Der Bundesgerichtshof hat das vor zwei Jahren am Landgericht Osnabrück gesprochene Urteil gegen eine Bande von Photovoltaik-Betrügern bestätigt, indem er die Revision nicht zuließ.

In dem Strafverfahren wegen bandenmäßigen Betruges bei der Veräußerung von Anteilen an Solarparks ist das vom Landgericht Osnabrück im Mai 2016 verkündete Urteil damit rechtskräftig. In Osnabrück waren die drei Haupttäter am 19. Mai 2016 wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges zu Gesamtfreiheitsstrafen von 8 bzw. 10 Jahren verurteilt worden. Gegen einen weiteren Angeklagten hatte die Kammer wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung verhängt.
Gesamtschaden 10,5 Mio. Euro
In 103 Verhandlungstagen waren über 300 Zeugen vernommen worden. Danach stand für das Gericht fest, dass die Täter über ein Geflecht verschiedener Firmen insgesamt 272 private Anleger betrogen haben – Gesamtschaden: 10,5 Mio. Euro.
Die Täter hatten Teile von Solarparks an die Anleger veräußert und diese Module anschließend von den Anlegern gegen einen garantierten Pachtzins zurückgepachtet. Dabei seien die Anleger in zweifacher Hinsicht getäuscht worden: Zum einen sei der garantierte Pachtzins über die zu erzielende Einspeisevergütung von vornherein nicht zu erwirtschaften gewesen, zum anderen seien ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlagenteile veräußert worden, die gar nicht existent gewesen seien. Auch sei es zur mehrfachen Veräußerung von bestehenden Anlageteilen gekommen.
Landgericht Osnabrück: Aktenzeichen 2 KLs 1/14, BGH: Aktenzeichen 3 StR 171/17
06.07.2018 | Quelle: Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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