Bundeskabinett beschließt Sonderausschreibungen und 20-Prozent Degression für Photovoltaik

Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion, Christian Doppelgatz
Das Kabinett hat gestern den Entwurf des so genannten "Energiesammelgesetzes" beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem eine 20-prozentige Vergütungsdegression für mittelgroße Photovoltaikanlagen zum 1. Januar 2019 und er setzt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV) um. Letztere streckt er allerdings über einen Zeitraum von drei anstatt zwei Jahren. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen um 4 GW jeweils für Wind und Photovoltaik-Großanlagen erhöht. Ein Teil dieser Ausschreibungsvolumina wird in Form von  technologieübergreifende so genannten Innovationsausschreibungen durchgeführt. Darin sollen in den Worten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) "innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden". Konkret heißt dies, dass die Bundesregierung per Verordnung eine Reihe zusätzlicher Hürden für diese Anlagen formulieren wird. So sollen beispielsweise Anlagen, die sich im Jahr 2019 im Rahmen der Innovationsausschreibungen um Förderungen bewerben, im Falle ihrer Abschaltung bei Netzengpässen keine Ausfallvergütung erhalten.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte: „Wir stellen die zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende: Mit den Sonderausschreibungen kommen wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien noch schneller voran. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG – beschleunigen wir zugleich den Netzausbau.“
Mit dem Gesetzentwurf will das BMWi PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40–750 kW um rund 20 Prozent senken: Die Kosten für PV-Anlagen seien in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG, argumentiert das BMWi. Dies habe zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirke. Der Abbau dieser Überförderung sei auch beihilferechtlich zwingend vorgegeben. Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 40 kW ändert sich nichts.
Der Kabinettsentwurf geht jetzt in den Bundesrat. Da er über den zwischen den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD vereinbarten Kompromiss hinausgeht, ist mit weiteren Debatten und Änderungen im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen.

01.11.2018 | Quelle: BMWi/Solarthemen  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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