Neue Ausschreibung bringt höhere Marktpreise für PV

Foto: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat am 19. November die Zuschläge der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Solar- und Onshore-Windenergieanlagen erteilt.

„Auch diesmal wurden ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag“, so Homann weiter.

Durchschnittlicher Zuschlagswert 5,27 ct/kWh

Nach Angaben der Netzagentur erhielten 36 Gebote in einem Umfang von 201 Megawatt einen Zuschlag. Der durchschnittliche, mengengewichtete Wert beträgt 5,27 ct/kWh. In der letzten  gemeinsamen Ausschreibung lag dieser bei 4,67 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 4,65 ct/kWh; der höchste beträgt 5,79 ct/kWh. 10 der Gebote, die einen Zuschlag erhalten haben, befinden sich in Brandenburg; insgesamt kommen sie auf eine Leistung von 65 Megawatt.

Verteilernetzausbaugebiete ohne große Auswirkungen

In dem Ausschreibungsverfahren wurden „Verteilernetzausbaugebiete" eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt. So will der Gesetzgeber deren Zuschlagschancen reduzieren. Zudem soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden.

Diese Sonderregelung hatte keine Auswirkungen für die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich zwar in den Verteilernetzausbaugebieten, müssen aber nur geringe Modifikationen ihres Gebotswerts hinnehmen, so dass sie auch ohne die Veränderung bezuschlagt worden wären.

1,5-fache Überzeichnung

Insgesamt gingen Gebote mit einem Volumen von 307 Megawatt ein. Ausgeschrieben waren 200 Megawatt. Die Wettbewerbsintensität bei den Photovoltaikanlagen ist damit weiterhin hoch und ausreichend. Lediglich zwei Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es sind insgesamt 50 Gebote eingegangen, davon wurde nur eines für Windenergieanlagen an Land abgegeben. Faktisch wirkt die gemeinsame Ausschreibung wie eine zusätzliche PV-Ausschreibung.

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link www.bundesnetzagentur.de/gema18-2 bekannt gemacht worden. In Kürze werden an dieser Stelle auch weitere Statistiken veröffentlicht.
 
19.11.2018 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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