Rheinland-Pfalz erweitert Flächenpotenzial für Photovoltaik

Foto: Heckert Solar
Mit „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ weitet die rheinland-pfälzische Landesregierung die Flächenkulisse für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen aus.

Die gestern vom Landeskabinett verabschiedete Verordnung sieht einen Zubau mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Umfang von maximal 50 Megawatt jährlich vor – begrenzt auf drei Jahre. Umweltministerin Ulrike Höfgen sagte:„Damit ist die Flächennutzung innerhalb dieses Zeitraums überschaubar: Wir gehen konservativ von einer Flächennutzung von zwei Hektar je Megawatt aus, also maximal 100 Hektar“, erklärte die Ministerin. Dies entspreche einer Inanspruchnahme der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz von jährlich maximal 0,04 Prozent; während der dreijährigen Gültigkeitsdauer der Verordnung demnach maximal 0,12 Prozent. „Dabei haben wir die Erfolgskontrolle im Blick: Wir werden die Auswirkungen der Verordnung auf die Natur, die Agrarstruktur und die Energiewirtschaft jährlich überprüfen“, führte Höfken an. Zudem ist die maximale Anlagengröße auf zehn Megawatt festgelegt, sodass größere Anlagen verhindert werden.
„Gerade die klimafreundlichen Erneuerbaren Energien tragen dazu bei, unsere Artenvielfalt zu erhalten“, sagte die Ministerin im Anschluss des Kabinetts in Mainz. „Mit diesem Schritt stärken wir die Wettbewerbsbedingungen für PV-Projekte, schaffen damit Wertschöpfung in unserem ländlich geprägten Bundesland und ermöglichen Landwirtinnen und Landwirten eine Einkommensdiversifizierung“, so Höfken weiter.
Die Flächenpotenziale für größere, leistungsstarke und damit besonders wettbewerbsfähige, kostengünstige Freiflächenanlagen in Rheinland-Pfalz sind begrenzt, wie auch die Ausschreibungsergebnisse zeigen: So hat Rheinland-Pfalz in sechs Ausschreibungsrunden von Juni 2017 bis Oktober 2018 nur drei Prozent aller Zuschläge erhalten. Zum Vergleich: Bayern im gleichen Zeitraum 44 Prozent.
Vor diesem Hintergrund macht Rheinland-Pfalz wie bereits Baden-Württemberg und Bayern von der Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebrauch. Die Landesregierung öffnet die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen auf Grundlage einer Landesverordnung in begrenztem Umfang auf ertragsschwachem und artenarmen Grünland.
Die „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ tritt nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz in Kürze in Kraft.
Weitere Informationen zur Landesverordnung sind abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/energie-und-strahlenschutz/erneuerbare-energien/solarenergie/

21.11.2018 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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