Solarserver-Interview mit dem Rechtsanwalt Fabio Longo

Die Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen zur Aufhebung der Marburger Solarsatzung ist vorläufiger Höhepunkt einer langen Auseinandersetzung um Solar-Pflichten in Kommunen und Regionen. In der Satzung macht die hessische Stadt weit reichende ordnungsrechtliche Vorgaben zum Bau von Solaranlagen. Dabei stützt sich die Stadt Marburg – abgesichert mit einem juristischen Fachgutachten der Anwälte Dr. Becker und Longo […]

Die Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen zur Aufhebung der Marburger Solarsatzung ist vorläufiger Höhepunkt einer langen Auseinandersetzung um Solar-Pflichten in Kommunen und Regionen. In der Satzung macht die hessische Stadt weit reichende ordnungsrechtliche Vorgaben zum Bau von Solaranlagen. Dabei stützt sich die Stadt Marburg – abgesichert mit einem juristischen Fachgutachten der Anwälte Dr. Becker und Longo – auf eine Rechtsgrundlage in der Hessischen Bauordnung (§ 81 Abs. 2 HBO). Diese Rechtsgrundlage wird vom Regierungspräsidium jedoch nicht anerkannt.m Juli hatten die hessische SPD und die Grünen deshalb einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Kommunen ermächtigt werden sollen, die Nutzung bestimmter erneuerbarer Energien vorzuschreiben. Eine entsprechende Anpassung der Hessischen Bauordnung würde die Solarsatzung landesrechtlich endgültig absichern. Die rot-grüne Marburger Stadtregierung und die Linken hatten die Satzung im Juni durchgesetzt.
Anfang September war zudem bekannt geworden, dass Marburg für seine Solarsatzung, die ein bundesweites Medienecho gefunden hat, den Deutschen Solarpreis 2008 erhalten wird. EUROSOLAR, die Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien, wird Marburg für seine "vorbildliche und wegweisende Gesetzesinitiative" im Bereich der erneuerbaren Energien auszeichnen.
Fabio Longo, der die Stadt Marburg als Rechtsberater unterstützt hat, berichtete auf der RegioSolar-Konferenz 2008 in Marburg über den Stand der Auseinandersetzung sowie die Geschichte der Solar-Pflichten in Europa. Im Solarserver-Interview gibt Fabio Longo Auskunft über ordnungsrechtliche Vorgaben zur Nutzung der erneuerbaren Energien.Solarserver: Herr Longo, die Marburger Solarsatzung wird bundesweit diskutiert. Was macht diesen kommunalen Vorstoß zur Nutzung der Solarenergie so einzigartig?
Fabio Longo: Einzigartig daran ist die Einführung eines Solarstandards auch für den Gebäudebestand – und zwar für die ganze Stadt. Die solare Baupflicht greift nicht nur, wenn Bauherren ein neues Gebäude errichten, sondern auch dann, wenn Grundstückseigentümer einen Anbau an ihr bestehendes Gebäude setzen, die Heizungsanlage austauschen, den fossilen Brennstoff wechseln oder wenn sie das Dach wesentlich sanieren. So weitgehend sind weder die Ordenanza Solar in Barcelona noch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes, wo allein der Neubau geregelt wird. Da die Neubaurate rückläufig ist und der größte Teil der Wärmeenergie im Bestand verbraucht wird, ist die Marburger Lösung für den Gebäudebestand von großer Bedeutung.
Solarserver: Die vor Ort nicht umgesetzte Berliner Solarverordnung wurde in Barcelona und dann in ganz Spanien zum Erfolgsmodell für die Solarenergienutzung. Der Städtebauliche Solarvertrag in Vellmar ist der erste vom Erfolg gekrönte deutsche Ansatz. Stehen Solar-Pflichten zur Sicherung der Energieversorgung und für einen wirksamen Klimaschutz nur auf der Tagesordnung einiger zukunftsorientierter Kommunen in Deutschland oder Europa?
Fabio Longo: Die Vorstöße von Barcelona und Vellmar gaben wichtige Anstöße für die Vorgabe von Mindestanteilen der erneuerbaren Energien im Landeswärmegesetz von Baden-Württemberg (2007) und in dem ab 1.1.2009 bundesweit geltenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).
Solarserver: Marburg strebt mit seiner Solarsatzung den Klimaschutz "von unten" an, der Bund und Baden-Württemberg setzen auf eine "top down"-Politik. Konkurrieren lokale Ansätze mit der Landes- und Bundesgesetzgebung?Fabio Longo: Es muss geprüft werden, inwiefern sich Regelungen für Neubauten überschneiden. Da das Bundes-Wärmegesetz den gesamten Gebäudebestand außen vor lässt, steht es den hessischen und saarländischen Kommunen frei, Solarsatzungen nach dem Marburger Vorbild zu erlassen – denn nur in Hessen und im Saarland enthalten die Landesbauordnungen entsprechende Rechtsgrundlagen für die Kommunen. Starke zivilgesellschaftliche Handlungsprogramme wie das des Agenda-Arbeitskreises Energie in Marburg, der die Forderung einer Marburger Solarsatzung erhoben hat, können daher zusammen mit tatkräftigen und couragierten Kommunalpolitikern werden. Es ist ein Glücksfall, dass Marburg mit dem zuständigen Bau- und Umweltdezernenten, Bürgermeister Dr. Franz Kahle, und mit dem Oberbürgermeister Egon Vaupel zwei Entscheidungsträger von diesem Format hat.
Eine bislang völlig unterschätzte Lösung gibt es übrigens für die Photovoltaik. Wenn Gemeinden eine Vorreiterrolle in der solaren Bauleitplanung übernehmen möchten, können sie neue Bebauungspläne mit Solarstrom-Pflichten bei der Errichtung neuer Gebäude einführen. Das ist rechtlich nicht unumstritten, aber das Beispiel Marburg zeigt: Vorreiter sind gesucht!
Beispiele für eine Solar-Politik von unten zeigte die RegioSolar-Konferenz in Marburg. Zahlreiche Landkreise und Kommunen wollen ihren Bedarf vollständig mit erneuerbaren Energien decken. Gerhard Stryi-Hipp vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) betonte in seinem Vortrag, dass bereits sechs Millionen Menschen in Deutschland in Landkreisen leben, die sich zum Ziel gesetzt haben, ihren Energiebedarf in Zukunft vollständig mit erneuerbaren Energien zu decken.
Solarserver: Die Gegner der Marburger Solarsatzung lehnen diese als Eingriff in die Eigentumsrechte ab, das Regierungspräsidium moniert, sie sei nicht mit geltendem Recht vereinbar. Wie schwer wiegen diese Einwände?
Fabio Longo: Die Stadt Marburg hat begründet, warum die Eingriffe in Eigentumsrechte gerechtfertigt sind und dabei genau beurteilt, wie sich solare Baupflichten auf das Grundstückseigentum im Gebäudebestand auswirken. Es hat sich gezeigt, dass die Stadtverwaltung in diesen technischen und wirtschaftlichen Fragen wesentlich kompetenter ist als das übergeordnete Regierungspräsidium. Denn zur Beurteilung eines Eingriffs in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) spielt es eine wesentliche Rolle, dass die Preise der fossilen Energieträger davon galoppieren. Dadurch wird das Eigentum aufgewertet, weil zu Wohn- und Arbeitszwecken genutzte Gebäude künftig nur noch einen Wert behalten, wenn sie wirtschaftlich genutzt werden können. Dafür bieten nur unerschöpfliche Energiequellen wie die Sonne eine Garantie. Die steigenden Energiekosten für Heizöl und Erdgas lasten wie eine Hypothek auf dem Grundeigentum.
Solarserver: Der rot-grüne Gesetzentwurf liegt in Wiesbaden auf dem Tisch. Wie beurteilen Sie die Chance, dass die Marburger Satzung durch das Landesparlament gestützt wird?
Fabio Longo: Gut, der politische Wille wurde von den Mehrheitsfraktionen SPD, Grüne und Linke klar zum Ausdruck gebracht. Nun sollte die Initiative zur Umsetzung der politischen Vorstellungen im Landtag auch ergriffen werden. Dazu muss wohl das Ergebnis der laufenden Koalitionsverhandlungen in Wiesbaden abgewartet werden.
Solarserver: Herr Longo, wir danken für dieses Gespräch.
Kontakt: f.longo@kleymann.com

Beliebte Artikel

Schließen