Lohnt sich die Photovoltaik nach der EEG-Novelle?

Zum 1. Januar 2009 wird die Vergütung für Solarstrom nach der am 6. Juni 2008 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesenkt werden. In den Jahren 2009 und 2010 sinkt die gesetzlich garantierte Solarstrom-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 100 Kilowatt (kWp) um jährlich acht Prozent, ab 2010 um neun Prozent. […]

Zum 1. Januar 2009 wird die Vergütung für Solarstrom nach der am 6. Juni 2008 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesenkt werden. In den Jahren 2009 und 2010 sinkt die gesetzlich garantierte Solarstrom-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 100 Kilowatt (kWp) um jährlich acht Prozent, ab 2010 um neun Prozent. Für Anlagen größerer Leistung gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von zehn Prozent beziehungsweise neun Prozent.
Im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses war eine stärkere Senkung der Photovoltaik-Vergütung heftig diskutiert worden, vor allem mit Blick auf die Kosten für die Verbraucher. Das Bundeswirtschaftsministerium und Teile der Union wollten die Förderung von Solarstrom drastisch senken und beriefen sich auf ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI), dem zu Folge die Photovoltaik-Förderung die Verbraucher bis zum Jahr 2035 rund 120 Milliarden Euro kosten werde. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD), namhafte Solar-Forscher, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und vor allem die Grünen warnten vor Einschnitten, welche die Dynamik der rasanten Entwicklung der Photovoltaik-Branche in Deutschland gefährden könnten. "Vor allem aufgrund der sehr deutlichen Verschlechterung der Vergütung für Solarstrom konnten wir heute im Bundestag der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht zustimmen", kommentierte Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie- und Technologiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Ablehnung der EEG-Neufassung durch seine Fraktion.In der Solarstrombranche werden die EEG-Neuregelungen nach Ansicht des BSW-Solar zu einem harten Innovationsdruck führen. Durch die schnellere Senkung der Solarförderung seien die Hersteller gefordert, ihre Preise für Solarkomponenten noch stärker zu senken als bisher, um den weiteren Marktausbau in Deutschland zu sichern. "Nur durch massive Anstrengungen bei Forschung, Entwicklung und erhebliche Investitionen in neue, hochmoderne Fertigungsanlagen können die sehr ambitionierten Vorgaben der Politik gestemmt werden. Die Branche stellt sich der Herausforderung mit Elan und Spitzen-Know-how", so BSW-Solar-Geschäftsführer Carsten Körnig. Das Unternehmen RWC Wirtschaftsberatung hat für den aktuellen Solar-Report nachgerechnet, was die neuen Regelungen für künftige Betreiber von Solarstromanlagen bedeuten, und kommt zu dem Ergebnis, dass die "Goldgräberstimmung" bei den Solarstromproduzenten bald Vergangenheit sein wird und die kritischen Stimmen hinsichtlich der erhöhten Degression wohl richtig lagen – wenn nicht deutliche Preiskorrekturen nach unten erfolgen.

Beispielkalkulation für eine Solarstromanlage mit 30 kWp

Um die Auswirkungen der neuen Vergütungssätze deutlich zu machen, wird ein und dieselbe Anlage mit unterschiedlichen Startzeitpunkten kalkuliert. Da Photovoltaik-Dachanlagen die am häufigsten anzutreffende Anlagenform sind, geht die beispielhafte Berechnung von einer Dachanlage aus mit einer Leistung von 30 kWp; für die konservative Kalkulation wurde bewusst ein Standort mit mittlerer Sonneneinstrahlung gewählt (900 kWh/m2). In der Analyse wird durchgespielt, dass die Anlage im Juli 2008, 2009 oder 2010 ihren Betrieb aufnimmt, jeweils über einen Planungszeitraum von 20 Jahren läuft und die gemäß EEG festgeschriebenen Vergütungssätze erzielt. Für die betrachtete Modellanlage sinken die garantierten Vergütungssätze damit von einem Jahr auf das nächste um jeweils 8 % und liegen damit bei 46,75 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2008, bei 43,01 Cent im Jahr 2009 und bei 39,57 Cent im Jahr 2010. Bei der Festlegung der Vergütungssätze für das Jahr 2010 wird auf den neu in das EEG aufgenommene "Gleitfaktor" verzichtet. Alle übrigen Kostenparameter der drei Szenarien sind identisch. Für alle drei Szenarien wird ein Systempreis von jeweils 4.000 Euro zugrunde gelegt. Die Gesamtinvestition von 120.000 Euro wird zu 20 % über Eigenkapital und zu 80 % über ein Darlehen finanziert.
Betrachtet man im ersten Schritt nur den geplanten Umsatz, zeigt sich, dass dieser bei gleicher Menge an erzeugtem Strom von 249.000 Euro auf 210.000 Euro sinkt. Dies entspricht einem Rückgang von 15,7 %.Da die Kostenstruktur aller drei Anlagen identisch ist, wirkt sich der dargestellte Umsatzrückgang in vollem Umfang auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus. Dies wird deutlich, wenn man das Ergebnis vor Steuern für die drei Anlagen betrachtet: Der Investor, dessen Photovoltaikanlage im Juni 2008 an das Netz ging, hat nach der Laufzeit von 20 Jahren insgesamt einen Gewinn von rund 52.000 Euro erzielt. Startet er mit einer identischen Anlage dagegen erst im Juni 2009, reduziert sich der Gewinn auf 30.000 Euro. Verzögert sich der Beginn um ein weiteres Jahr, so liegt der Gewinn vor Steuern bei 9.000 Euro. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Photovoltaikanlagen bei unveränderten Preisen in Zukunft nicht mehr überall profitabel betrieben werden können. Nur noch an ausgewählten Standorten mit einer Sonneneinstrahlung von durchschnittlich 1.000 kWh/m2 wird eine Anlage noch betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.Da die gesetzlich festgeschriebenen Degressionssätze für Dachanlagen mit über 100 kW bei 10 % und bei Anlagen mit mehr als 1.000 kW bei 25 % liegen, wird die Aussage, dass Anlagen, die später an das Netz gehen, deutlich schlechtere Renditen erzielen, im Hinblick auf größere Anlagen noch verstärkt.

Eigenkapitalrendite abhängig vom Systempreis

Neben der Einspeisevergütung sind die Investitionskosten der wesentliche Einflussfaktor auf die Rentabilität der Anlage. Die folgende Abbildung zeigt die Rentabilität der Anlage in Abhängigkeit von dem Jahr der Inbetriebnahme. Zur Verdeutlichung ist zusätzlich noch eine "Hurdle Rate" (kalkulatorische Grundverzinsung für die Investoren) von 7 % dargestellt. Das entspricht der mindestens geforderten Eigenkapitalrendite, die einen Investor motiviert, eine Solarstromanlage zu errichten. Ist eine PV-Anlage im Juli 2008 an das Netz gegangen, konnte der Investor selbst bei Systempreisen von rund 4.300 Euro pro kWp noch eine Eigenkapitalrendite von etwa 7 % erzielen. Um die selbe Rendite zu erzielen, muss der Preis bei einer Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2009 auf 4.000 Euro pro kWp sinken.Die beispielhaften Kalkulationen machen deutlich, dass eine frühzeitige Entscheidung für den Bau einer Photovoltaikanlage von Bedeutung ist, wenn ansprechende Renditen erzielt werden sollen, insbesondere für kleine Anlagen. Ein späterer Netzanschluss führt nicht nur zu geringeren Einspeisevergütungen sondern erhöht aufgrund der schwankenden Preise für die Module auch die Planungsunsicherheit bezüglich der Investitionskosten. Insbesondere wenn die Investition teilweise durch ein Bankdarlehen finanziert wird und damit Zins- und Tilgungsleistungen über die Laufzeit zu erbringen sind, gewinnen umfassende Ertrags- und Liquiditätsplanung an Bedeutung. Wird eine sorgfältige Kalkulation unterlassen und stellt sich nachträglich heraus, dass die realisierten Erträge nicht zur Tilgung der Bankdarlehen ausreichen, kann es ein "Böses Erwachen" geben. Eine übersichtliche und strukturiert aufgebaute Planung dient damit zum einen der eigenen Sicherheit und hilft zum anderen in den Finanzierungsgesprächen mit den Banken. Die Beispiele wurden mit der Kalkulationssoftware "PV-Kalk" durchgerechnet, die eine schnelle und nachvollziehbare Kalkulation verschiedener Anlagentypen und Anlagengrößen erlaubt.Nach neuesten Zahlen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) sanken die Preise von Solarstromanlagen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren um rund 15 Prozent. Während ein Photovoltaik-System mit einer Leistung von einem Kilowatt (kWp) im Jahr 2006 noch rund 5.000 Euro kostete (zuzüglich Umsatzsteuer), verringerte sich der Nettopreis für fertig installierte Solarstromanlagen dieser Größenordnung bis ins zweite Quartal 2008 auf durchschnittlich 4.275 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der vom BSW-Solar quartalsweise erhobene Photovoltaik-Preisindex. Trotz sinkender Solarförderung werde Solarenergie deshalb für den Bürger immer attraktiver, betont der BSW-Solar. Künftige Betreiber von Solarstromanlagen sollten die weitere Preisentwicklung genau verfolgen und bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mehrere Varianten durchspielen, um die Planungssicherheit zu gewährleisten.

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