EEG ausweiten, nicht aufweichen – Greenpeace-Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Im aktuellen Streit um die geplante Novelle des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) hat Greenpeace einen 16-seitigen Vorschlag für die Neufassung vorgelegt. Das fortschrittlichste und erfolgreichste Gesetz zur Förderung umweltfreundlicher Energien verbessern Mit dem im April 2000 verabschiedeten Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer-Energien (EEG) ist aus Sicht von Greenpeace ein großer Schritt für den Einstieg in eine umweltfreundliche […]

Im aktuellen Streit um die geplante Novelle des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) hat Greenpeace einen 16-seitigen Vorschlag für die Neufassung vorgelegt.

Das fortschrittlichste und erfolgreichste Gesetz zur Förderung umweltfreundlicher Energien verbessern

Mit dem im April 2000 verabschiedeten Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer-Energien (EEG) ist aus Sicht von Greenpeace ein großer Schritt für den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieversorgung gemacht worden. Die Weiterführung und Verbesserung des erfolgreichen Stromeinspeisegesetz (StrEG) von 1991 durch das EEG hat einen weiteren kräftigen Schub für den Klimaschutz und Arbeitsmarkt gegeben. Im Jahr 2001 arbeiteten bereits rund 120.000 Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien.

Das EEG ist weltweit das fortschrittlichste und erfolgreichste Gesetz zur Förderung umweltfreundlicher Energien. Mit der für 2003 geplanten Novellierung des EEG sollte die Chance für einige Verbesserungen genutzt werden. Für Greenpeace sind die nachfolgenden Punkte von zentraler Bedeutung:

  • Zielwert für erneuerbare Energien erhöhen
    Derzeit soll mit dem EEG, gemäß der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien, die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien auf 12,5 % am Energieverbrauch bis 2010 erreicht werden. Greenpeace schlägt vor, diese Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen.
  • Leistungsbegrenzungen überarbeiten
    In der Praxis hat sich gezeigt, dass die aktuelle Leistungsbegrenzung für verschiedene Technologien, insbesondere für die Wasserkraft und die Geothermie, für neu installierte Anlagen erhöht werden sollte. Für die Photovoltaik und die Biomasse sollten die Leistungseinteilungen differenzierter sein. Kleine und große Anlagen brauchen unterschiedlich hohe Vergütungen.
  • Öffentliche Einrichtungen nicht mehr ausschließen
    Das EEG sollte zukünftig auch von Trägern öffentlicher Einrichtungen genutzt werden können. Die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit umweltschonenden erneuerbaren Energien wird hier durch einen großen Schub erhalten.
  • Netzausbau
    In der Vergangenheit hat es aufgrund unklarer Formulierungen im Gesetz immer wiederAuseinandersetzungen zwischen Anlagen- und Netzbetreibern über die Verteilung derKostenübernahme des Stromanschlusses sowie der Messeinrichtungen gegeben. Eine klare Regelung sollte dies in Zukunft verhindern. Vor allem der Aufbau von Offshore-Windparks benötigteine langfristige Netzplanung und ein sicheres Anschlusskonzept. Die Kabeltrassenführung zu den verschiedenen geplanten Projekten muss koordiniert werden, die erforderliche Stromnetzerweiterung kann nicht von den Windparkbetreibern allein finanziert werden. Aus diesem Grund soll der nächstgelegene Netzbetreiber für die Kabelverlegung bis zur 12 Seemeilen Zone verpflichtet werden.
  • Umlage der Kosten für den Netzanschluss der Offshore-Windanlagen auf alle Netzbetreiber
    Greenpeace begrüßt ausdrücklich die von der Bundesregierung formulierten Ziele zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Um die eventuell auftretenden Probleme bei der Netzanbindung zu lösen, bzw. eine Konkurrenz Onshore- gegen Offshore Wind entgegen zu wirken, sollten die damit verbundenen Kosten auf alle deutschen Übertragungsnetzbetreiber umgelegt werden. Offshore-Windparks sind von entscheidender Bedeutung für den Klimaschutz. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte daher auch von Allen finanziert werden.
  • Transparenz und Verbraucherschutz
    Die Datenerfassung der vom jeweiligen Netzbetreibern aufgenommene EEG-Strommenge ist derzeit nicht transparent. Das Gleiche gilt auch für die Höhe der ausgezahlten Vergütungen. Zur besseren Transparenz und zum Schutz des Verbrauchers gegen zu Forderungen der Stromnetzbetreiber, soll allen relevanten Daten zukünftig genau erfasst und veröffentlicht werden.
  • Untersagung der Doppelvermarktung von EEG Strom
    Damit der nach EEG vergütete Strom nicht in Form von Zertifikaten im In- und Ausland noch einmal verkauft werden kann, sollen strenge Kontrollen eingeführt werden. Die Vergütungssätze des EEG orientieren sich bereits an der für den wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Höhe. Bei Missbrauch müssen alle bisher bezogenen Vergütungen vollständig zurückgezahlt werden.
  • Vergütungshöhen anpassen
    Seit Inkrafttreten der ersten Stromeinspeisegesetzes 1991 gibt es eine Debatte über den "richtigen Preis" für die Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien.

    Bei der Photovoltaik muss das auslaufende 100.000 Dächer Programm durch eine erhöhte Einspeisevergütung ausgeglichen werden. Bei Offshore-Windkraftanlagen muss die Vergütungsregelung auch nach 2006 gesichert sein. Das Repowering an Land muss durch das EEG neue Impulse bekommen. Bei der Biomassenutzung muß darauf geachtet werden, das keine Lebens- und Futtermittelverbrennung gefördert wird. Die Wärmeauskopplung bei Biomasseanlagen als Verpflichtung ist auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen.

    Einerseits muss mit den derzeit üblichen Marktpreisen für die Technik, die Installation und den Betrieb ein wirtschaftlicher Betrieb möglich werden, andererseits darf die Einspeisevergütung nicht zu hoch sein, um Mitnahme Effekte zu verhindern. Um eine Kostenreduktion zu erreichen muss der Vergütungssatz langsam abgesenkt werden. Die erneuerbaren Energien sollen schrittweise in die Wirtschaftlichkeit überführt werden, damit sich diese zu einer wettbewerbsfähigen Alternative zu umweltschädlichen Energien wie Kohle- und Atomkraftwerke entwickeln. Mit pauschalen Vergütungssätzen ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher muss bei der Novellierung des EEG für alle Energietechniken eine weitere Ausdifferenzierung nach Leistungsklassen und Standorten erfolgen.

  • Keine Härtefallregelung für die energieintensive Industrie
    Die Forderung der energieintensiven Industrie nach einer Befreiung von den EEG Umlagekosten lehnt Greenpeace strikt ab. Es gilt das Verursacherprinzip. Die größten Verbraucher von Energie zahlen schon heute Strompreise, die zum Teil unter den Gestehungskosten bei der Stromerzeugung liegen. Private Haushalte subventionieren damit bereits den billigen Industriestrom mit deutlich höheren Strompreisen. De facto bezahlt schon heute die energieintensive Industrie keine EEG Umlage, da die gezahlten Strompreise unterhalb aller realen Kosten liegen. Bevor hier Forderungen in den Raum gestellt werden, sollten die Zahlen von der betroffenen Industrie auf den Tisch gelegt werden. Eine weitere Sonderbehandlung ist nicht gerechtfertigt.

Eine Befreiung von der EEG-Umlage kommt aus umweltpolitischer Sicht nur für Ökostromhändler in Frage, da diese bereits ohne Inanspruchnahme des EEG´s zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen beitragen.

Den Gesetzesentwurf von Greenpeace können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
(17 Seiten)

Beliebte Artikel

Schließen