Direktvermarktung: Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen müssen ihren überschüssigen Solarstrom ab 2016 selbst verkaufen

Strom aus erneuerbaren Energien soll verstärkt in den Strommarkt integriert werden. Deshalb müssen auch Betreiber kleiner Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW Nennleistung – in der Regel Photovoltaik-Anlagen - ab Januar 2016 nicht verbrauchten Strom selbst an der Börse vermarkten.

Die Grundgrün Energie GmbH (Berlin) bietet eine digitale Lösung an, mit der das Stromverkaufen im Internet ähnlich funktioniert wie der Wechsel des Stromanbieters.

Vertrag zur Direktvermarktung kann online abgeschlossen werden
Ausgehend von der Erfahrung, die Grundgrün in der individuellen Direktvermarktung großer und sehr großer Anlagen sowie mit den Massenprozessen im Endkundengeschäft gesammelt hat, entwickelte Unternehmen eine digitale Lösung, die beide Welten zusammenführt. In dem Portal können Erzeuger, die Teile ihres Grünstroms selbst verbrauchen, onlinebasiert einen Vertrag zum Einstieg in die Direktvermarktung abschließen – ähnlich wie beim Abschluss eines Stromliefervertrags.
Ein Online-Kalkulationstool bietet die Möglichkeit, ein Preisangebot zu erzeugen und Direktvermarktungskunde zu werden. Kunden profitierten von einem transparenten Festpreis je Kilowatt installierter Leistung, betont Grundgrün. Eigenverbraucher erhalten zudem einen Rabatt von 50 % auf das Entgelt für Direktvermarktung, wenn Grundgrün über die Direktvermarktung hinaus mit der Lieferung möglicher fehlender Kilowattstunden beauftragt wird.

16.11.2015 | Quelle: Grundgrün Energie GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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