EU-Kommission prüft Förderung stromintensiver Unternehmen in Deutschland durch Teilbefreiung von der EEG-Umlage

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen in Deutschland eingeleitet. Das Verfahren soll klären, ob die Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (EEG-Umlage) mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist, erklärt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.


Gleichzeitig arbeite die Kommission an Leitlinien, um die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien europaweit möglichst gering zu halten.
Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung 2012 (EEG 2012) wird stromintensiven Unternehmen eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage gewährt. Die Eröffnung eines eingehenden Prüfverfahrens gebe Beteiligten die Möglichkeit, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Das Verfahren werde ergebnisoffen geführt, so die Kommission.

EU-Kommission wertet Ökostromförderung seit 2012 als staatliche Beihilfe
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern und Wettbewerbern habe die Kommission das EEG 2012 einer vorläufigen Prüfung unterzogen. Im Jahr 2012 sei das EEG erheblich geändert worden. Dadurch wurde die Struktur des deutschen Mechanismus zur Förderung der Erzeugung erneuerbaren Stroms in einer Weise modifiziert, dass er eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstelle, weil er aus vom Staat kontrollierten Mitteln finanziert wird.
Das EEG 2012 schreibt eine Umlage auf den Stromverbrauch vor. Diese Umlage wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern verwaltet. Die Regulierungsbehörde ist für die Überwachung der Verwaltung der Umlage zuständig.

EEG 2012 im Einklang mit Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen
Die Kommission hat festgestellt, dass die öffentliche Förderung, die den Erzeugern erneuerbaren Stroms auf der Grundlage des EEG 2012 in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt wird, zwar eine Beihilfe darstellt, diese jedoch mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang steht.

Teilbefreiungen könnten Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verfälschen; Grünstromprivileg könnte ausländische Anbieter diskriminieren
Hingegen habe die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt Bedenken, dass zwei Aspekte des EEG möglicherweise nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen:
Die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von der Umlage scheine aus staatlichen Mitteln finanziert zu werden, so die Kommission. Sie stehe nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit einem Verbrauch von mindestens 1 GWh/a offen, deren Stromkosten 14 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. Durch die Teilbefreiungen scheine den Begünstigten ein selektiver Vorteil gewährt zu werden, der den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt wahrscheinlich verfälsche.
Die Kommission sei jedoch der Auffassung, dass Teilbefreiungen von der Umlage zur Finanzierung erneuerbaren Stroms für stromintensive Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein könnten, um eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden.
Das "Grünstromprivileg" (§ 39 EEG) könnte laut EU-Kommission zu einer Diskriminierung bei der Besteuerung führen. Die Teilbefreiung von der EEG-Umlage werde nur gewährt, wenn die von einem
Lieferanten gelieferte Strommenge zu mindestens 50 Prozent aus inländischen Kraftwerken stammt, die erneuerbare Energie nutzen und seit höchstens 20 Jahren in Betrieb sind. Dies scheine eine Diskriminierung zwischen inländischem und importiertem erneuerbarem Strom aus vergleichbaren Anlagen zu bewirken.

Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will Wettbewerbsverzerrungen vermeiden 
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: "Gut konzipierte staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 sowie zur Stärkung grenzübergreifender Energieflüsse beitragen und somit sicherstellen, dass europäische Unternehmen und Verbraucher Zugang zu bezahlbarer Energie haben. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Steuergelder verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen."
Weitere Informationen zum Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage in der ausführlichen Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1283_de.htm
Weitere Informationen zur Konsultation über die künftigen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1282_de.htm
Der Entwurf der künftigen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen kann im Laufe des Tages hier abgerufen werden: http://ots.de/Wbge0
 
18.12.2013 | Quelle: Europäische Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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