„Monitor“-Bericht zum Atomausstieg: Politik ebnete Weg zu Schadenersatzklagen der Atomkonzerne

Neue Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ (05.02. um 21.45 Uhr im Ersten) erhärten den Verdacht, dass die Politik den deutschen Atomkonzernen den Weg zu millionenschweren Schadenersatzklagen geebnet hat, die sich gegen die vorübergehende Stilllegung von Atomkraftwerken nach der Atomkatastrophe von Fukushima richten.

Aus einer Vielzahl interner Mails und bisher unveröffentlichter Dokumente, die Monitor vorliegen, gehe hervor dass Warnungen von Fachabteilungen, die auf die Schadenersatzrisiken hingewiesen hatten, ignoriert wurden, so die ARD in einer Pressemitteilung.
Ein internes Schreiben des BMU-Fachreferats für die Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken belege, dass der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen schon frühzeitig darauf hingewiesen wurde, „welche rechtlichen und finanziellen Risiken mit der Durchsetzung der dreimonatigen Betriebseinstellung verbunden sind.“

Sicherheitstechnische Mängel der Altreaktoren nicht bei der Begründung des Moratoriums aufgeführt
Allerdings wurden entsprechende Warnungen nicht berücksichtigt oder sogar ignoriert, wie aus den MONITOR-Recherchen hervorgeht.
Danach hatte der damalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Gerald Hennenhöfer, bei der Begründung des Moratoriums darauf verzichtet, sicherheitstechnische Mängel der Altreaktoren aufzuführen.
Für den Vorgänger Hennenhöfers im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, wurde damit der Grundstein für die heutigen Schadenersatzklagen der Atomkonzerne gelegt: „Man wollte keine sicherheitstechnischen Mängel in die Begründung der Anordnung reinschreiben, um das zu ermöglichen, was jetzt passiert, nämlich Schadenersatzforderungen für die Betreiber zu ermöglichen“, vermutet er.
Auch bei der damaligen Analyse der Sicherheitsmängel der deutschen Atomkraftwerke wurde das Fachreferat des BMU absichtlich außen vor gelassen. Aus einem internen Vermerk des Abteilungsleiters Gerald Hennenhöfer selbst geht hervor, dass man bei den entsprechenden Sachverständigensitzungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) „ohne Aufpasser“ diskutieren wollte. Die Ursache für den Ausschluss seines eigenen Fachreferats sei ein „massiv gestörtes Vertrauensverhältnis.“
Deutliche Kritik am damaligen Verhalten des Abteilungsleiters kommt von der atompolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl. Es sei die “oberste Aufgabe des Bundesumweltministeriums und der Abteilung Reaktorsicherheit, die Aufsicht über die Kernkraftwerke“ auszuüben.
„Dieser Abteilungsleiter pervertiert diese originäre Aufgabe seiner Abteilung, wenn er dieses Aufpassen sozusagen als lästig empfindet und ausschaltet.“

Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier könnte den deutschen Atomkonzernen zu Schadenersatzklagen verholfen haben
Die Haltung des Bundesumweltministeriums deckt sich mit Vorgängen in Hessen, wo es um die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis A ging. Dort war die Hessische Atomaufsicht durch die damalige Umweltministerin Lucia Puttrich von ihren Aufgaben entbunden worden, nachdem sie frühzeitig davor gewarnt hatte, dass die vom Bundesumweltministerium formulierte Stilllegungsbegründung rechtlich nicht haltbar sei und mögliche Schadenersatzforderungen begründen könne.
„Monitor“ hatte bereits am 15.01.2015 darüber berichtet, dass ein vom damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann ausdrücklich bestellter und vom damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla zugesagter Brief des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier den deutschen Atomkonzernen zu Schadenersatzklagen verholfen haben könnte. Die hessische Landesregierung bestreitet, dass der Brief juristisch relevant sei, obwohl der Energiekonzern RWE seine Klage unter anderem damit begründet.

05.02.2015 | Quelle: ARD; Bild: Wikipedia | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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