Baden-Württemberg plant Änderungen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Die baden-württembergische Landesregierung hat Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes verabschiedet: Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen demnach künftig bei einer energetischen Sanierung nicht mehr zehn, sondern 15 Prozent ihres Wärmebedarfs regenerativ decken.

Während aber bisher nur Solarthermie-Anlagen in Betracht kamen, sollen künftig auch Holzpellet-Heizungen, Wärmepumpen oder eine verbesserte Dämmung möglich sein. Auch individuelle Sanierungskonzepte ließen sich dann anrechnen, berichtet die Bosch Thermotechnik GmbH (Wetzlar) in einer Pressemitteilung.


Internetportal Effizienzhaus online hilft bei der energetischen Sanierung
Das Internetportal www.effizienzhaus-online.de unterstützt Hauseigentümer bei der Auswahl der energetisch und wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmenkombination. Damit will sie die Zielsetzung des Gesetzes unterstützen, den Bürgern Wahlfreiheit bei der energetischen Sanierung zu gewähren.
Hier kann der Endkunde sein Sanierungsvorhaben von der Heizung bis zum Dach mit dem Haus-Konfigurator vorplanen und auch Lösungen mit erneuerbaren Energien direkt berechnen lassen. Der gewerbeübergreifende und neutrale Rechenkern des Fraunhofer-Instituts ermittelt einen Sanierungsplan für das Gebäude.

Energieberater sollte Detailplanung machen
Der Haus-Konfigurator gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Kosten einer energieeffizienten Sanierung. Er ersetze jedoch nicht den Weg zum Energieberater für die konkrete Detailplanung, betont Bosch Thermotechnik. Energieberatung und Baubegleitung lassen sich über die Seite buchen.
Die Ergebnisse des Haus-Konfigurators können an zertifizierte Fachpartner aus allen Gewerken geschickt werden. Der Handwerker meldet sich dann für eine Beratung vor Ort.

20.07.2013 | Quelle: Bosch Thermotechnik GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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