Gesetzentwurf zu Fracking-Verbot wegen weiterem Änderungsbedarf verschoben

„Klar ist, dass wir für ein wirksames Fracking-Verbot und den Umgang mit konventionellem Fracking umfangreiche Gesetzesänderungen brauchen, denn mit den heute geltenden bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen ist Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt.“

So kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, die mangels Einigung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause von der Tagesordnung des Bundestags genommene Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets
Insofern müsse das zu verabschiedende Gesetzespaket den erklärten Vorgaben eines Fracking-Verbots gerecht werden. Dem widerspreche es, wenn mit einer Expertenkommission eine Fracking-Erlaubnisgrundlage ab 2018 geschaffen werden soll.
„Eine solche Regelung wurde auf Drängen von Kanzleramtsminister Peter Altmaier in den Regierungsentwurf aufgenommen. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner eine Verständigung auf eindeutige Rahmenbedingungen“, sagt Scheer.

Dr. Nina Scheer: „Fracking ist eine Risikotechnologie“
Die SPD-Fraktion stehe klar für eine Streichung dieser Regelung und den Erhalt des Parlamentsvorbehalts.
„Selbst wenn eine Expertenkommission in ein paar Jahren in Begleitung von etwaigen Probebohrungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Fracking unbedenklich ist, muss dies in der Gesamtabwägung noch nicht bedeuten, Fracking zu erlauben. Fracking ist eine Risikotechnologie“, betont Scheer.
Der Einstieg in unkonventionelles Fracking stehe zudem im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende und den Maßgaben des grundgesetzlich verankerten Staatsziels Umweltschutz (Art. 20a GG). „Ich erwarte von meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich bereits gegen Fracking ausgesprochen haben, dass sie sich in ihrer Fraktion für eine entsprechende  Positionierung einsetzen.“
Im Verlauf der vergangenen Wochen sei schon in vielen Punkten Einigung erzielt worden, etwa darüber, dass auch Fracking zur Erdölgewinnung (nicht nur Erdgas) sowie auch unterhalb von 3.000 Metern ausgeschlossen werden muss.
„Hierfür habe ich mich insbesondere mit Blick auf die in Schleswig-Holstein liegenden Ölvorkommen eingesetzt. Die Verhandlungen gilt es nun an den noch offenen Fragen fortzusetzen. Hierfür bedarf es beim Koalitionspartner CDU/CSU eines klaren Jas zum Parlamentsvorbehalt. Andernfalls muss sich unser Koalitionspartner den Vorwurf gefallen lassen, dass er ein wirksames Fracking-Verbot verhindert.“

30.06.2015 | Quelle: Dr. Nina Scheer, Mitglied des Deutschen Bundestages | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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