Bundeswirtschaftsministerium: EuG-Urteil zum EEG 2012 betrifft nicht das gegenwärtig geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 10.05.2016 die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen.

Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden seien und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handle.
Das gegenwärtig geltende EEG 2014, das die Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt hat, sei durch die Entscheidung des EuG nicht betroffen (Klagegegenstand war ausschließlich das EEG 2012), so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
Es kämen auch keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zu. Das BMWi werde das Urteil nun eingehend auswerten und prüfen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll. Grundsätzlich kann gegen erstinstanzliche Urteile des EuG innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel zum EuGH eingelegt werden.

11.05.2016 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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