Unternehmen in der Pflicht: Energieaudits sind für dieses Jahr gesetzlich vorgeschrieben

von Anke Johannes, Geschäftsführerin der Conergy Deutschland GmbHFür viele Unternehmen ist der 5. Dezember 2015 ein wichtiger Termin. Die Novellierung des Energie-Dienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) verpflichtet sie erstmalig zu einem umfassenden Energieaudit noch in diesem Jahr. Ausgenommen sind KMU und Betriebe, die bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert haben. Anke Johannes, Geschäftsführerin der Conergy Deutschland GmbH (Hamburg), […]

von Anke Johannes, Geschäftsführerin der Conergy Deutschland GmbHFür viele Unternehmen ist der 5. Dezember 2015 ein wichtiger Termin. Die Novellierung des Energie-Dienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) verpflichtet sie erstmalig zu einem umfassenden Energieaudit noch in diesem Jahr. Ausgenommen sind KMU und Betriebe, die bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert haben.
Anke Johannes, Geschäftsführerin der Conergy Deutschland GmbH (Hamburg), erklärt den Ablauf des Energie-Audits, Kosten und Fördermöglichkeiten sowie Regelungen für Betriebe, die ihren Energiebedarf bereits über eine Photovoltaik-Anlage decken.
Die im Februar 2015 verabschiedete Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) betrifft Unternehmen aus allen Bereichen, wie etwa Industrie- und Produktionsbetriebe, aber auch Banken, Versicherungen und Krankenhäuser, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro, bzw. eine Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro erzielen. Das Gesetz dient dazu, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz innerhalb der EU zu schaffen. Zudem soll es dabei helfen, ein übergeordnete Ziel sicherzustellen: die Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020. Im Rahmen eines Energieaudits werden die Energieflüsse in Unternehmen dargestellt und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz empfohlen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahmen besteht nicht. Die Audits gelten als Alternative zu einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem. Unternehmen, die ein solches System bereits nutzen, sind von der Verpflichtung zum Energieaudit befreit, für die anderen bietet es eine gute Gelegenheit, ihr Energiemanagement zu optimieren.
Die Durchführung übernimmt ein ausgebildeter Energieauditor. Vorbereitend werden das Ziel und der Umfang des Energieaudits individuell abgestimmt. Die Daten zum Gebäude und zum Verbrauch, zum Nutzungsverhalten und den Arbeitsprozessen werden erhoben und analysiert. Aus der Summe der Daten werden dann die Energieeinsparpotenziale abgeleitet, quantifiziert und in einem Bericht festgehalten.
Die besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Energieeffizienzpotenzialen. Diese werden detailliert dargestellt und sollen der Geschäftsleitung als Entscheidungshilfe bei der Umsetzung neuer Maßnahmen dienen. Insgesamt erhalten die Betriebe eine Aufstellung über:

  • Energieeinsparpotenziale inkl. Annahmen für deren Berechnung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Annahmen für deren Berechnung
  • relevante Fördermöglichkeiten
  • konkrete Umsetzungsempfehlungen mit Ablaufplänen geeigneter Verfahren zur Evaluierung der Einsparungen nach Maßnahmenumsetzung

Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind von der Energieaudit-Pflicht ausgenommen. Ebenfalls freigestellt sind Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem eingerichtet haben, das den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 entspricht, oder über ein Umweltmanagement nach der EG-Verordnung Nr. 1221/2009 verfügen. Ausgenommen sind auch Betriebe, die bis zum 05.12.2015 mit der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems begonnen haben. Die Einführung gilt als begonnen, wenn die eingesetzten Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger erfasst und analysiert sowie mit Hilfe einer Tabelle dokumentiert wurden. Bis spätestens zum 31. Dezember 2016 muss das System dann vollständig implementiert sein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt die Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes und wird stichprobenartig Nachweise von den Unternehmen fordern. Liegt kein Nachweis über die ordnungs- und fristgerechte Durchführung des Energieaudits oder  eine Freistellung vor, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden kann.Für die Durchführung eines Energieaudits müssen Unternehmen je nach Größe und Komplexität mit rund 2.500 bis 5.000 Euro rechnen. Fördermittel vergibt die BAFA im Programm „Energieberatung im Mittelstand“. Ihre Höhe ist abhängig von den jährlichen Energiekosten: Betragen diese mehr als 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu einer Höhe von 8.000 Euro. Liegen sie darunter, beträgt die Zuwendung ebenfalls 80 Prozent, jedoch nur bis höchstens 800 Euro.
Diese BAFA-Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Prüfung durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Unternehmer sollten zudem prüfen, ob zusätzliche Förderprogramme auf Landesebene aufgelegt sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Investitionen in PV-Anlagen oder Elektromobilität.Betriebe, die ihren Energiebedarf bereits über eine Photovoltaik-Anlage decken, sind von der Verpflichtung zum Audit ausgenommen, denn sie haben bereits Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz ergriffen.
Auch finanziell genießen sie Vorteile. Diese entstehen nicht mehr durch die Einspeisevergütungen, sondern werden über den Eigenverbrauch erreicht. Viele mittelständische Unternehmen zahlen heute bereits einen durchschnittlichen Strompreis von 0,15 bis 0,19 €/kWh, während die Stromgestehungskosten aus einer Solar-Anlage weiter fallen und aktuell bei nur noch rund 0,13 €/kWh liegen.
Ist die Solar-Anlage optimal auf den Betrieb zugeschnitten, können bis zu 80 Prozent des produzierten Stroms im Unternehmen selbst verbraucht werden. Der nicht genutzte Strom wird weiterhin ins Netz eingespeist und zum aktuellen Einspeisetarif vergütet. Auf diese Weise können sich Unternehmen um bis zu 30 Prozent unabhängig von ihrem herkömmlichen Strombezug machen.
Ein Schwerpunkt der abschließenden Energieaudit-Berichte bildet die Beschreibung der Energieeinsparpotenziale, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die detaillierte Ausgestaltung der Umsetzungsempfehlungen – zu denen eine intensive Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien unbedingt gehört.Unser Beispielunternehmen, eine Brauerei, benötigt im Durchschnitt zirka 561.886 Kilowattstunden Strom pro Jahr und kann einen wesentlichen Teil ihres Strombedarfs über eine Solaranlage decken. Unter Berücksichtigung des Stromlastprofils der Produktionsstätte wurde eine optimale Anlagengröße von 225 kWp Leistung ermittelt. Damit können in der Produktion zukünftig ganze 74 Prozent des selbsterzeugten Stroms direkt genutzt werden. Die Brauerei macht sich auf diese Weise zu 24 Prozent unabhängig von den kontinuierlich steigenden Stromkosten der Energieversorger – und das für die nächsten 20 Jahre und darüber hinaus.
Nimmt man an, dass der herkömmliche Strompreis in den kommenden Jahren um 3 Prozent p.a. steigt, ergibt sich durch die Solaranlage auf 20 Jahre gesehen ein finanzieller Vorteil von rund 444.711 Euro und die Investition amortisiert sich bereits nach zehn Jahren. Die Einsparungen sind also nicht nur signifikant hoch, sie sind auch langfristig und steigen mit der Laufzeit der Anlage. Ihre Amortisationsdauer liegt, abhängig von Größe und Standort, im Gewerbebereich bei zirka neun bis zehn Jahren.
Details über die Energieaudits finden Sie in dem Merkblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de/

Quelle: Conergy Deutschland GmbH

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