centrotherm photovoltaics meldet wesentlichen Fortschritt bei Sanierung; Gericht gibt Antrag auf Eröffnung des Planverfahrens in Eigenverwaltung statt

Die Sanierung der centrotherm photovoltaics AG (Blaubeuren), weltweit führender Technologie- und Equipmentanbieter der Photovoltaik-Branche, tritt in die entscheidende Phase.

Das Amtsgericht Ulm hat am 01.10.2012 dem Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Planverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben, berichtet centrotherm photovoltaics in einer Ad-hoc-Mitteilung.

Unternehmen kann sich eigenständig restrukturieren
Dies gelte auch für die Tochtergesellschaften centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG und centrotherm SiTec GmbH, die sich ebenfalls seit 12. Juli 2012 in Schutzschirmverfahren befanden.
Der vorläufige Gläubigerausschuss hatte den Antrag einstimmig unterstützt. Damit kann sich die centrotherm photovoltaics AG auf Basis eines mit den Gläubigern abgestimmten Sanierungs- und Zukunftskonzepts und unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters eigenständig restrukturieren.

Prof. Dr. Martin Hörmann als vorläufiger Sachwalter bestellt
Als Sachwalter für die centrotherm photovoltaics AG bestimmte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte, der bislang bereits als vorläufiger Sachwalter fungierte.
Für die Tochtergesellschaften centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG und centrotherm SiTec GmbH wurde ebenfalls der bislang vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Alexander Reus, anchor Rechtsanwälte, zum Sachwalter bestellt.

Auf dem Weg zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Eigenverwalter Tobias Hoefer begrüßt die Entscheidung des Gerichts. „Das ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der centrotherm photovoltaics AG. Nach dem damit dokumentierten erfolgreichen Abschluss des Schutzschirmverfahrens können wir jetzt die Weichen stellen für den weiteren Verlauf des Sanierungsprozesses.“
Der nächste Schritt im Sanierungsprozess ist die Einreichung des in Abstimmung mit den Hauptgläubigergruppen erarbeiteten Sanierungs- und Zukunftskonzepts beim Amtsgericht Ulm bis zum 12. Oktober 2012.
Wird der Plan, der auf eine möglichst hohe Befriedigung der Gläubiger abzielt, dann von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt, kann den Vorgaben des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bzw. der Insolvenzordnung entsprechend die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgen.
Die centrotherm photovoltaics AG könnte dann wieder auf einer soliden Basis als saniertes Unternehmen in voller Eigenständigkeit am Markt operieren.

Centrotherm meldet neue Aufträge und gute Liquidität
Unabhängig davon laufen die Geschäfte bei der centrotherm photovoltaics AG und den oben genannten Tochtergesellschaften in vollem Umfang weiter. Während der Schutzschirmphase seien neue Aufträge hereingeholt worden. Kunden, Lieferanten und Gläubiger unterstützten den Sanierungskurs. Daher habe sich auch die Liquidität besser entwickelt als geplant. Aktuell verfüge der Konzern über einen Liquiditätsbestand von über 110 Millionen Euro, so dass eine gute finanzielle Basis für die Umsetzung des Sanierungsplans gegeben sei.
 

02.10.2012 | Quelle: centrotherm photovoltaics AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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