Landgerichte verbieten Verkauf normwidriger Balkonkraftwerk-Speicher
Illustration: Indhgraphy Visual / stock.adobe.com Das Landgericht Bochum und das Landgericht Osnabrück haben in zwei Urteilen unabhängig voneinander den Vertrieb von Balkonkraftwerk-Speichern untersagt, die mehr als 960 Watt Photovoltaik-Leistung ohne den normativ erforderlichen Leitungsüberlastschutz an eine handelsübliche Haushaltssteckdose koppeln. Das hat Indielux mitgeteilt. Der Anbieter von Balkonkraftwerken hatte die beiden Klagen eingereicht. Die Entscheidungen sind laut Unternehmen die erste gerichtliche Bestätigung, dass die seit Dezember 2025 geltenden VDE-Sicherheitsnormen für die Steckdoseneinspeisung verbindliches Marktrecht sind. Die Gerichte werteten den Vertrieb solcher Stecker-PV-Speicher als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz.
960-Watt-Grenze bei Balkonkraftwerken zentral für Brandschutz
Die im Dezember 2025 veröffentlichte DIN VDE V 0126-95:2025-12 erlaubt erstmals die Steckdoseneinspeisung von Balkonkraftwerken mit einem normalen Schuko-Stecker, legt dafür aber eine Grenze von 960 Watt fest. Diese Grenze ist für den Brandschutz notwenig. Wer zusätzlich über die Steckdose einspeist, kann die Hausleitung laut Indielux unbemerkt überhitzen, weil die Sicherung diesen eingespeisten Strom nicht erfasst. Eine Leitungsisolierung darf im Dauerbetrieb nicht heißer als 70 °C werden (DIN VDE 0298-4), dafür sorgt der Leitungsschutzschalter. Dieser registriert jedoch nur den Strom aus Richtung Sicherungskasten, nicht aber die zusätzliche Einspeisung im selben Stromkreis. Schon die zulässigen 3,5 Ampere Einspeisung verschieben die effektive Schutzgrenze von 70 auf bis zu 105 °C. Der Stromkreis wird dadurch im ungünstigsten Fall um rund 54 Prozent überlastet, ohne dass die Sicherung auslöst.
Bei 105 °C sinkt die Lebenserwartung der Leitungsisolierung von etwa 25 Jahren auf unter ein Jahr – ohne dass sofort etwas auffällt. Rund ein Drittel aller Gebäudebrände sind laut IFS-Brandursachenstatistik. Indielux befürchtet, das sich die beschleunigte Alterung in den nächsten Jahren in der Brandstatistik niederschlagen wird. Damit die zusätzlichen 3,5 Ampere nicht dauerhaft auf der Leitung anliegen, begrenzt die Norm die Modulleistung an der Schuko-Steckdose auf 960 Wattk. Das entspricht etwa 1.000 Kilowattstunden Solarertrag pro Jahr.
Stromspeicher für Balkonkraftwerke verschärfen das Problem
Stromspeicher für Balkonkraftwerke verschärfen das Problem gleich mehrfach: Sie synchronisieren die Einspeisung gezielt mit den Verbrauchsspitzen, verlängern die Einspeisedauer deutlich und können neben Solarstrom auch aus dem Netz nachgeladenen Strom in den Stromkreis abgeben. Die eingespeiste Energiemenge ist damit nicht mehr durch den Solarertrag der Photovoltaik-Module begrenzt. Die zugrunde liegenden Sicherheitsuntersuchungen decken dagegen nur das zufällige Zusammentreffen von Erzeugung und Verbrauch ab – Speicher liegen damit außerhalb des geprüften Rahmens.
Wer oberhalb der Grenze einspeist, agiert deshalb außerhalb des geprüften VDE-Sicherheitsrahmens und müsste eigene Sicherheitsnachweise vorlegen. Solche Nachweise existieren bislang nicht. „Die 960-Wattpeak-Grenze ist kein bürokratisches Detail, sondern Brandschutz für die Hausinstallation. Oberhalb davon gibt es schlicht keine Sicherheitsuntersuchungen — und trotzdem verkaufen viele Hersteller so, als wären Meldevorschriften bereits Sicherheitsvorschriften. Das sind sie ausdrücklich nicht“, sagt Marcus Vietzke, Geschäftsführer der Indielux GmbH.
Technische Lösung oberhalb der 960-Watt-Grenze
Dabei ist das Problem technisch laut Vietzke lösbar. Oberhalb von 960 Watt sieht die Norm zwei Wege vor: Eine geprüfte Installation über die Wieland-Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0100-551-1 ist z bis 2.000 Watt Photovoltaik-Leistung zulässig. Auch ein technisches Leitungsschutzsystem, das die thermische Belastung der Hausleitung aktiv begrenzt, ermöglicht und eine höhere PV-Modulleistungen ohne Elektriker. Eine solche geprüfte Lösung hat Indielux entwickelt. Die sogenannte ready2plugin-Technologie hatte das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im DKE-Normungsvorhaben „praxisnah erfolgreich getestet“. Indielus weist daraufhin, dass sich der von der Norm geforderte Leitungsschutz mit dem ready2plugin Stromwächter bei bereits im Betrieb befindlichen Balkonspeichern mit mehr als 960 Watt Photovoltaik-Einspeiseleisung nachrüsten lässt.
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