Die neuen CISAF-Regeln für Beihilfen werden parallel zu anderen gelten, wie etwa den europäischen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Sie können sich allerdings auch auf Förderprogramme für erneuerbare Energien wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auswirken. Denn die Kommission signalisiert eine schnellere Genehmigung von Beihilfen, wenn sich die Mitgliedstaaten an den jetzt veröffentlichten Beihilferahmen CISAF halten. Es gilt direkt nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und soll bis 2030 Bestand haben.
Fünf Hauptbereiche im CISAF
Der Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal ersetzt den seit 2022 geltenden Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF). Mit dem Rahmen werden die Beihilfevorschriften in fünf Hauptbereichen vereinfacht:
- Ausbau erneuerbarer Energien und verstärkte Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe,
- befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher, um den Übergang zu niedrigpreisigem sauberem Strom sicherzustellen,
- Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen,
- Entwicklung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in der EU und
- Verringerung der Risiken von Investitionen in saubere Energie, Dekarbonisierung, saubere Technologien, Energieinfrastrukturprojekte und Vorhaben zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
Wichtig sind freilich die Details, die die EU-Kommission auf 80 Seiten für die Beihilfen unter anderem für Erneuerbare festgelegt hat. Laut Kommission geht es dabei um einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Schwankende Energien ausgleichen
Neue Vorschriften über Flexibilitätsmaßnahmen und Kapazitätsmechanismen sollten den Mitgliedstaaten zusätzliche Werkzeuge an die Hand geben, um schwankende erneuerbare Energiequellen (z. B. Wind- und Solarenergie) in die Energieversorgung zu integrieren. Dabei werden im Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie auch Kapazitätsmechanismen nach einem „Zielmodell“ festgelegt: Hier können die Mitgliedstaaten Stromanbieter für Bereitschaftskapazitäten bezahlen, die für eine beschleunigte Genehmigung infrage kommen.
Anders gestaltete Kapazitätsmechanismen werden nach den Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft. Der Anreiz der neuen – wie gesagt parallel vorhandenen – Regeln für Beihilfen soll wohl darin bestehen, dass die EU-Kommission diese Förderungen besonders schnell genehmigen möchte, sofern sie den Prinzipien des CISAF möglichst genau folgen.
Förderung erneuerbarer Energien im CISAF
Wie erwähnt richtet sich der CICAF auch auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Er enthält klare Regeln, wie Mitgliedstaaten EE-Anlagen fördern können. Folgende erneuerbare Energien und Technologien sind förderfähig:
- Erneuerbaren Energien im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001,
- Erneuerbare Kraft- bzw. Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs (aber nicht die Erzeugung von Strom aus solchen Kraft- bzw. Brennstoffen)
- Speicherung von erneuerbaren Kraft- bzw. Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs, Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen, Biogas (einschließlich Biomethan) und Biomasse-Brennstoffen
- Stromspeicherung
- Wärmespeicherung
Möglich sind Investitionsbeihilfen und direkte Preisstützungssysteme. Bei den Investitionsbeihilfen können die Mitgliedstaaten den Weg der Ausschreibung oder eine Bewilligung „im Verwaltungsweg“ (d.h. ohne Ausschreibung) wählen, wobei letzteres nur Demonstrationsprojekten und kleinen Projekten vorbehalten ist. Und kleine Projekte sind:
- Vorhaben mit einer installierten Kapazität von bis zu 1 MW oder
- Vorhaben mit einer installierten Kapazität von bis zu 6 MW, wenn sie vollständig im Eigentum von KMU und/oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und/oder Bürgerenergiegemeinschaften stehen,
- oder nur bei Windkraft: Vorhaben mit einer installierten Kapazität von bis zu 18 MW, wenn sie vollständig im Eigentum von Klein- und Kleinstunternehmen und/oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und/oder Bürgerenergiegemeinschaften stehen.
Eine direkte Preisstützung ist laut CISAF über verschiedene Instrumente möglich, wie Differenzverträge und Einspeiseprämien. Für Anlagen, die Strom mittels erneuerbarer Energien erzeugen, darf die Preisstützung jedoch ausschließlich über zweiseitige Differenzverträge erfolgen. Ein solcher Vertrag kann zwischen einem Mitgliedstaat und einem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Er sieht sowohl eine Mindestvergütung als auch eine Obergrenze für überschüssige Erträge vor. Der Vertrag muss laut CISAF außerdem Anreize zum effizienten Betrieb der Erzeugungsanlage und zu deren effizienter Teilnahme an den Energiemärkten gewährleisten.
Hier bleibt die EU-Kommission also ihrer Linie treu, die sie zuletzt auch zeigte, als sie die Genehmigung einer Reihe von Paragrafen in der EEG-Novelle davon abhängig machte, dass der deutsche Gesetzgeber einen Rückzahlungsmechanismus in das EEG einbaut.
Neben Regeln für die Förderung von erneuerbaren Energien und Speichern erlaubt der CISAF auch die Unterstützung von kohlenstoffarmen Brennstoffen und von nicht fossiler Flexiblität im Stromsystem. Dazu zählen auch Investitionen zur Umstellung der Primärenergiequelle einer flexiblen Erzeugungsanlage von fossilen auf nichtfossile Eingangsstoffe.
Unterstützung von Solarfabriken etc.
Ein weiterer Teil des CISAF betrifft Fabriken im Sektor der erneuerbaren Energien. Dabei ist die direkte Unterstützung von Unternehmen aus Sicht der EU in der Regel problematisch, weil sie einen Konkurrenzvorteil für das geförderte Unternehmen bedeuten kann und somit die Chancengleichheit auf dem freien Binnenmarkt in der EU gefährdet. Daher führt die EU-Kommission im CISAF aus, unter welchen Voraussetzungen sie eine Förderung als vereinbar mit dem Binnenmarkt ansehen wird.
Eine Voraussetzung ist zunächst, dass ein Unternehmen nur Produkte herstellt, die in einem Anhang zum CISAF zu finden sind. Dazu zählen zum Beispiel Solar- und Windtechnologien sowie Batterien, aber auch Kernenergietechnik. Außerdem gilt dies für die Herstellung von Sekundärrohstoffen und kritischen Rohstoffen, die für diese Produkte erforderlich sind.
Im CISAF heißt es dazu: „Solche Beihilfen können – in Verbindung mit anderen Maßnahmen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für solche Investitionen in die Fertigung sauberer Technologien – einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des in der Netto-Null-Industrie-Verordnung festgelegten Richtwerts für die Widerstandsfähigkeit von 40 % leisten.“
Wie hoch ein Zuschuss ausfallen darf, hängt außerdem davon ab, wo investiert werden soll. Er schwankt je nach Fördergebiet zwischen 15 und 35 Prozent sowie einem maximalen Beihilfebetrag von 150 bis 350 Millionen Euro. Bei mittleren Unternehmen ist eine um 10 Prozentpunkte angehobene Unterstützung möglich, bei kleinen um 20 Prozentpunkte.
BEE findet CISAF nicht gut
Nicht einverstanden mit dem CISAF ist der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Er hält den Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal (CID) für nicht zukunftsgerecht und fordert eine erneute öffentliche Konsultation und Abstimmung. Zwar lobt der BEE einzelne aus seiner Sicht positive Elemente des CISAF, wie eine klarere Formulierung zum Investitionsrahmen für Erneuerbare oder zur Einbeziehung von Bioenergie. Aber die Beihilfefähigkeit von sogenannten dekarbonisierten (“low-carbon”) Energieträgern auf fossiler und atomarer Basis führt nach Meinung des Verbandes in die falsche Richtung. Somit sei das Dokument nicht geeignet, den Clean Industrial Deal und damit die Energiewende hin zu sauberen, dezentralen, resilienten Erneuerbaren zu beschleunigen. Er drohe sogar, diese zu behindern.
Katherina Reiche begrüßt neue Regeln
Dagegen begrüßt Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche die Vorlage und dankt der Europäischen Kommission dafür ausdrücklich. Die Europäische Kommission hat aus ihrer Sicht „einen pragmatischen, technologieoffenen und zukunftsgerichteten Beihilferahmen für Energie, Dekarbonisierung und Transformationstechnologien beschlossen und dabei auch Vorschläge der Bundesregierung aufgegriffen“. Reiche geht aber nicht weiter auf den Beihilferahmen für erneuerbare Energien und Solarfabriken ein. Ihr Fokus liegt mehr auf der Unterstützung der klassischen Industrie, die ebenfalls im Beihilferahmen eingeschlossen sind. „Der CISAF schafft ein neues Instrument, die globale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen zu stärken“, so Reiche: „Insbesondere bietet er eine Möglichkeit, die Strompreise für die energieintensiven Industrien zu reduzieren.“
Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH