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Infodienst Solarthemen vom 19.04.2024
Solarpaket: Ampelkoalition einigt sich auf neue Regeln
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Nach langem Ringen um das Solarpaket hat sich die Ampelkoalition auf neue Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz geeinigt. Sie betreffen nicht nur Solarstromanlagen und sollen zu Vereinfachungen führen. Der Gesetzgebungsprozess soll nun schnell zum Abschluss kommen. Hier die wichtigsten Änderungen zur Solarenergie:

Am 15. April konnten die Ampelkoalitionen nach mehrmonatiger Diskussion eine Einigung bekannt geben. Es ist nun zu erwarten, dass die Abgeordneten den neuen Änderungsantrag zum Solarpaket am 24. April im Ausschuss für Energie und Klimaschutz und noch in der derselben Woche im Bundestag beschließen. Allerdings hat die FDP-Fraktion das gemeinsame Papier unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt. Es ist davon auszugehen, dass dies nur eine Formalie ist. Aber die liberale Partei hat in dieser Hinsicht immer wieder für Überraschungen gesorgt.

Solarpaket fördert Balkonkraftwerke

Einige Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen zielen auf Vereinfachungen und Bürokratieabbau. Das gilt für die Steckersolaranlagen, die häufig an oder auf Balkonen betrieben werden. Künftig müssen Betreiber:innen diese nur noch beim Marktstammdatenregister eintragen und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur hat das Meldeverfahren selbst bereits etwas vereinfacht. Außerdem können die Steckersolaranlagen leistungsstärker sein als bisher. Zulässig ist künftig der Einsatz von Solarmodulen von bis zu 2000 Watt Leistung. Die Wechselrichter dürfen eine Einspeiseleistung von maximal 800 Watt aufweisen. Derzeit ist sie auf 600 Watt begrenzt.

Für manche Betreiber:innen kann es wichtig sein, wie die Gesamtleistung der Anlagen auf einem Gebäude zu ermitteln ist. Bei Anlagen, die innerhalb eines Jahres auf einem Gebäude errichtet werden, ist deren Leistung zusammenzuzählen. Das kann auch dazu führen, dass sich für einen Teil der Leistung die Einspeisevergütung reduziert. Allerdings hat sich die Ampelkoalition im Solarpaket darauf geeinigt, die Steckersolaranlagen bei der Summierung außen vor zu lassen. Sie fließen nicht in die Gesamtleistung ein.

Weniger Zählerkosten für Volleinspeiseanlagen

Eine kleine Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Solarpakets kann den Betrieb von Volleinspeiseanlagen vereinfachen. Bei diesen Anlagen kann es – je nach Wechselrichter – vorkommen, dass sie einen minimalen Stromverbrauch haben. Einige Energieversorger schlossen dafür bislang eigene Stromlieferverträge oder versorgten die Anschlüsse im Rahmen der Grundversorgung. Trotz des sehr geringfügigen Verbrauchs von wenigen Kilowattstunden konnten dafür aufgrund der Grundgebühren relativ hohe Kosten anfallen. Bei solchen Anschlüsse können Betreiber:innen künftig verlangen, dass die verbrauchten Kilowattstunden einem anderen Liefervertrag für das Gebäude zugerechnet werden. Voraussetzung für diese pragmatische Regelung ist allerdings, dass der Betreiber der Solaranlage im selben Gebäude auch Strom verbraucht.

Solarpaket ändert Vergütung für größere PV-Anlagen

Mehr Geld gibt es bald für neue, größere Gebäudeanlagen. Hier führen die von der Ampelkoalition im Solarpaket beschlossenen Änderungen aber zu einem kuriosen Ergebnis. Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt (kW) wollen die Abgeordneten einen Betrag von 7,43 Cent je Kilowattstunde festsetzen. Neu ist nun vor allem das Anheben der Einspeisevergütung für Anlagen mit mehr als 40 bis zu 750 kW. Diese will die Koalition von 6,2 auf 7,64 Cent hochsetzen. Damit erübrigt sich gewissermaßen die Zwischenstufe für die Anlagen von mehr als 10 bis 40 kW. Denn auch eine Anlage mit zum Beispiel 20 kW entspricht der Definition von „bis zu 750 kW“. An dieser Stelle ist wohl bis zum Bundestagsbeschluss in der kommenden Woche noch eine redaktionelle Nacharbeit erforderlich. Bei Anlagen bis 10 kW nennt der Änderungsantrag einen Betrag von 8,51 Cent/kWh.

Wieder mehr PV-Anlagen in die Ausschreibung

Im Zuge der Vergütungserhöhung für größere Anlagen hat die Koalition nun vorgesehen, die Leistungsgrenze für die Ausschreibungen zu verschieben. Zuletzt lag diese bei einem Megawatt. Jetzt sollen schon Anlagen mit mehr als 750 kW sich an einer Ausschreibung beteiligen müssen. Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert, diese Regelung entspreche nicht den Interessen von Unternehmen. Nur um eine Anlage auf einem – großen – Firmendach zu installieren, würden sich diese nicht mit den Ausschreibungsverfahren befassen. Es ist anzunehmen, dass einige Unternehmen die Anlagengröße dann auf die maximalen 750 kW begrenzen – oder sie in zwei Jahrestranchen errichten lassen.

Solarpaket weitet Mieterstrom aus

Den Gebäudesektor sprechen zwei weitere Änderungsbereiche an: Das ist zum einen die Weiterentwicklung des Mieterstroms und zum anderen die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Der Mieterstrom erfährt eine Ausweitung. Künftig können Solaranlagenbetreiber:innen auch gewerbliche Gebäude oder Gebäudeteile in den Mieterstrom einbeziehen; in dem Fall sind die Verbraucherschutzregelungen nicht einzuhalten. Neu ist auch, dass Mieterstromverträge mit privaten Haushalten über zwei Jahre statt nur einem Jahr geschlossen werden können. Außerdem können künftig auch Speicher in ein Mieterstromprojekt integriert werden.

Gemeinschaftlich Gebäudeversorgung als neue Option

Gänzlich neue Optionen bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die die Lieferung von Solarstrom auch in Gebäuden mit wenigen Einheiten ermöglichen soll. Dabei will es die Ampelkoalition – anders als im Regierungsvorschlag vorgesehen – möglich machen, auch Nebengebäude wie Garagen und Carports für die Installation von Solarstromanlagen zu nutzen. Als wichtigste Voraussetzung für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gilt weiterhin, dass der Strom nicht durch ein öffentliches Netz fließt.

Weitere Änderungen durch das Solarpaket

Einige weitere Regelungen im Solarpaket sind:

  • Bei Anlagen mit bis zu 200 kW Leistung können die Betreiber:innen auf die Direktvermarktungspflicht für überschüssigen Strom verzichten, wenn sie ihren eingespeisten Strom für 0 Cent zur Verfügung stellen. Dies ist eine Kann-Option.
  • Das Repowering von solaren Dachanlagen ist künftig leichter. Betreiber:innen erhalten die Vergütungshöhe einer alten, zu ersetzenden Anlage, auch wenn diese nicht defekt ist. Dies gilt bis zur Leistung der alten Anlage. Für den Teil einer neue Anlagen, der über der alten Leistung liegt, gelten die neuen Vergütungssätze.
  • „Besondere Solaranlagen“ (also Agri-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV) erhalten höhere Vergütung und werden auch darüber hinaus bevorzugt. Dabei führt die Koalition nun auch senkrechte PV-Anlagen ausdrücklich als Agri-PV-Anlagen auf.
  • Freiflächen-Anlagen dürfen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wieder größer sein, sie sind künftig bis zu einer Leistung von 50 Megawatt zulässig. Im Gegenzug führt die Koalition ökologische Mindestkriterien für alle neuen Freiflächenanlagen – im Rahmen des EEG – ein. Sie verzichtet auf spezielle Biodiversitäts-PV-Anlagen.
  • Zudem soll es durch das Solarpaket mehr Flächen für PV-Anlagen geben. Bislang mussten die Länder benachteiligte landwirtschaftliche Flächen für die PV-Nutzung im Rahmen des EEG öffnen. Diese Opt-in-Lösung ersetzt die Koalition durch ein Op-Out-Modell. Somit stehen grundsätzliche bundesweit benachteiligte landwirtschaftliche Flächen für Solarstromanlagen zur Verfügung.

Die Solarthemen werden über die einzelnen Bestandteile des Solarpakets in weiteren Ausgaben detaillierter berichten.

Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


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