Rösler und Röttgen präsentieren gemeinsame Position zur Photovoltaik-Vergütung: Kürzungen von bis zu 29,0%

Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Röttgen (CDU) haben am 23.02.2012 eine gemeinsame Position der Bundesregierung zur Photovoltaik-Vergütung vorgelegt.

Demnach sollen die Solarstrom-Vergütungssätze bereits zum 09.03.2012 zusätzlich gesenkt werden, und zwar für Anlagen bis 10 kW auf 19,5 ct/kWh; bei Anlagen bis 1.000 kW auf 16,5 ct/kWh und für Anlagen bis 10 MW auf 13,5 ct/kWh.

Für alle Neuanlagen soll zudem ein  Marktintegrationsmodell im EEG eingeführt werden, das die vergütungsfähige Strommenge auf 85 % (bis 10 kW) beziehungsweise 90 % für alle übrigen Anlagen begrenzt.

Die Solarstrom-Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Nennleistung bis 10 Kilowatt sinkt durch die einmalige Kürzung um 20,2 %. Die Kategorie der  Aufdachanlagen von 10 bis 100 kW entfällt (dies entspricht einer Kürzung um 29 %). Und für Anlagen mit mehr als 1.000 kW sinkt die Vergütung um 26,4%.
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt (MW) soll die Vergütung ab dem 09.03.2012  von gegenwärtig 17,94 Cent/kWh um 24,7% auf 13,50 Cent/kWh sinken.

Monatliche Degression vom Mai bis zum Jahresende, ab 2013 weitere jährliche Kürzungen von rund 10 bis 17 %
Für den Zeitraum vom 01.05.2012 bis zum 01.01.2013 einigten sich die Minister auf eine weitere, monatliche Degression der Fördersätze, die gegenüber dem Stand vom 01.01.2012 einer kumulierten durchschnittlichen Kürzung von rund 30 % entspricht. Im Zuge der so genannten Verstetigung soll die Einspeisevergütung bis Ende 2012 Monat für Monat um 0,15 Cent sinken.
Ab dem 01.01.2013 soll die durchschnittliche Degression knapp 13 % betragen, Vergleichbare Degressionsschritte sind zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 geplant.

Röttgen: Neuer Vorschlag halbiert die Vergütungssätze gegenüber 2009
Beide Minister erklärten, dass die Vorschläge der beschleunigten Umsetzung und dem Erfolg der Energiewende dienen. Kosteneffizienz und die richtigen ökonomischen Anreize seien dabei wesentliche Kriterien für ihren Erfolg und für ihre Akzeptanz. Diese Kriterien würden mit den beiden Vorschlägen erfüllt.
Röttgen: „Mit unserem Vorschlag zur Photovoltaik-Förderung wollen wir die Zubaumenge und die Kosten wirksam begrenzen. Gleichzeitig schaffen wir für die PV-Industrie stabile Rahmenbedingungen, damit sie sich auch in Zukunft auf dem Weltmarkt behaupten kann. Wir setzen damit unseren Weg einer kosteneffizienten Förderung der Photovoltaik fort. So werden mit dem neuen Vorschlag die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert."
Im Hinblick auf das in den letzten beiden Jahren stark gestiegene Ausbauvolumen diene die erneute Anpassung der Förderung vor allem dem Zweck, die EEG-Umlage für die Stromverbraucher weiter stabil zu halten und die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Photovoltaik und für erneuerbare Energien insgesamt zu erhalten, betont der Minister. "Ziel ist, dass die Photovoltaik schon in einigen Jahren Marktreife erlangt und gänzlich ohne Förderung auskommt", so Röttgen weiter.
Der genaue Wortlaut und Erläuterungen zu den Vorschlägen sind im Internet zugänglich unter www.bmu.de.

23.02.2012 | Quelle: BMU; BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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