Solar-Förderung in Italien: Grundzüge des Conto Energia 5 am 11.04.2012 von zuständigen Ministern verabschiedet; Photovoltaik-Zubau soll auf 2 – 3 GW gedeckelt werden

In Italien herrschte seit Ende März 2012 große Unruhe, nachdem im Internet die ersten, unterschiedlichen Entwürfe für ein neues Solarstrom-Einspeisegesetz aufgetaucht waren. Die drei zuständigen Minister haben nun am 11.04.2012 die Grundzüge des neuen Fördergesetzes "Conto Energia 5" verabschiedet und auf den Internetseiten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung veröffentlicht.

Das Dekret soll noch im April endgültig verabschiedet werden, berichtet die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München).

PV-Zubaudeckel bei 2 – 3 Gigawatt
Das Conto Energia 5 soll ab 01.07. 2012 in Kraft treten,  spätestens jedoch ab Erreichen der Förderobergrenze von 6 Milliarden Euro, deren Erreichen zwischen Juli und Oktober 2012 erwartet wird. Neu eingeführt werden soll ein Register, um den jährlichen Photovoltaik-Zubau auf 2.000 – 3. 000 MW zu begrenzen.

Registerpflicht für Solarstromanlagen über 12 kW
Solarstromanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 Kilowatt kW sind laut Conto Energia 5 registerpflichtig und haben nur dann Anspruch auf Einspeisevergütung, wenn sie im Rahmen der Förderobergrenze bleiben.
PV-Anlagen von 1 – 12 kW sind zwar nicht registerpflichtig. Ihr Zubau soll aber bei der zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität für das folgende Jahr berücksichtigt und abgezogen werden.
Registerplätze können Dachanlagen erhalten, gestaffelt nach Energieeffizienz, sowie Anlagen auf kontaminierten Flächen und Deponien. Außerdem sollen kleine Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben, Anlagen von Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern und Anlagen auf Gewächshäusern, Pergolen, etc. gefördert werden.
Weitere Kriterien für die Förderung sind das Genehmigungsdatum, die Größe der Anlage und das Datum des Registereintrags.
Eine Ausnahme sieht das Conto Energia 5 für das erste Register im Jahr 2012 vor. Hier soll das Datum der Inbetriebnahme wichtigstes Kriterium sein.

Solarstrom-Einspeisevergütung soll deutlich sinken
Gegenüber dem Conto Energia 4 soll die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen spürbar gesenkt werden, beispielsweise auf 23,7 cent/kWh für Dachanlagen bis 3 kW und 16,1 cent/kWh für Freiflächenanlagen bis 1 MW. In beiden Fällen handelt es sich jeweils um die Gesamtvergütung, da der Stromverkauf nicht mehr extra vergütet werden soll.

Vorrang für Photovoltaik-Dachanlagen, Bau von Freiflächenanlagen nur eingeschränkt möglich
Nun gelte es, abzuwarten, ob das neue Conto Energia tatsächlich in dieser Form verabschiedet wird, kommentiert New Energy Projects.
Nach Einschätzung des Beratungsunternehmens werden in Italien künftig kleineren Dachanlagen klar bevorzugt und Freiflächenanlagen nur noch auf "vorbelasteten" Flächen möglich sein.

Endspurt für landwirtschaftliche Flächen
Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen schnell realisiert werden, um noch ins Conto Energia 4 zu rutschen oder beim „ersten“ Register des Conto Energia 5 eine Chance zu haben, rät New Energy Projects. Dies gelte bereits im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Dekrets, nach dem diese Anlagen bis spätestens 21. September 2012 in Betrieb gehen müssen, um überhaupt einen Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben.

Netzparität für große Photovoltaik-Anlagen in Sicht; Rechtsunsicherheit hält weiter an
Durch die weiter sinkenden Preise rücke die Netzparität für große Photovoltaik-Projekte immer näher, was auch vom italienischen Gesetzgeber gewollt sei.
Angesichts der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit sei höchste Vorsicht beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen sowie im Bau befindliche Anlagen geboten, warnt New Energy Projects.
Die Listen sowie weitere Informationen zum Conto Energia IV, den Fördertarifen und der Registrierung von Anlagen sind im Internet zugänglich unter www.newenergyprojects.de.

12.04.2012 | Quelle: New Energy Projects; Bildquelle: Martifer Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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