Solarenergie-Förderverein Deutschland präsentiert Rechtsgutachten: EEG-Novelle teilweise verfassungs- und europarechtswidrig

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist laut einem Gutachten von Professor Felix Ekardt (Universität Rostock) in wichtigen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig.

Dies werde in dem Rechtsgutachten gezeigt, dass der Jurist und Nachhaltigkeitsforscher von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV, Aachen) erstellt hat, berichtet der SFV.
Ekardt greift einige Punkte des Gutachtens heraus und erklärt: „Die EEG-Novelle in der vorliegenden Fassung verletzt in Teilen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.“

Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken stärker begünstigt als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen
Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen seien zu knapp bemessen. Ferner werde ohne hinreichenden Grund der Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken – klimapolitisch massiv kontraproduktiv – viel stärker als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziell begünstigt.

Investitionen von Anlagenbetreibern werden rückwirkend entwertet
„Unzulässig ist es auch, die Biomasseanlagen-Förderung für bereits vorhandene – und nicht nur für neue – Anlagen auf die einmal erreichte jährliche Höchstleistung zu begrenzen. Die Investitionen von Anlagenbetreibern, die erst kürzlich viel Geld in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben und bis jetzt daher eine entsprechende Stromleistung gar nicht erreichen konnten, werden damit rückwirkend entwertet“, betont Ekardt.

Professor Ekardt: Beihilfeleitlinien der EU-Kommission sind mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar
Der Jura-Professor sieht auch europarechtliche Probleme: „Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission, an denen sich der EEG-Entwurf besonders bei den Ausnahmeregelungen für die Industrie orientiert, sind mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar. Die EU-Kommission hat mit diesen Leitlinien ihren Gestaltungsspielraum überschritten; deshalb bleibt die weitgehende Freistellung der Industrie von der EEG-Umlage jedenfalls in Teilen eine europarechtswidrige Beihilfe.“

Gesetzgeber verletzt in Sachen Klimaschutz Grundrechte
Zudem verstießen die EEG-Novelle sowie das Gesamtkonzept der bisherigen deutschen Klimapolitik gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit insbesondere junger Menschen, da der Klimawandel nicht wirksam bekämpft werde. „Der Gesetzgeber hat zwar erhebliche Gestaltungsspielräume, dass er aber den Klimaschutz – angesichts seiner verheerenden Folgen – in Zukunft weniger konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und verletzt die Grundrechte“, fasst Ekardt zusammen.
Das vollständige Gutachten soll am 21.05. veröffentlicht werden.

09.05.2014 | Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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