Gabriels Eckpunkte zur EEG-Reform: Jährlicher Photovoltaik-Zubau soll von 3,5 GW auf 2,5 GW sinken

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die

die Förderkosten für neue Erzeugungsanlagen im Zuge einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) deutlich senken.
Von bisher durchschnittlich 17 Cent je Kilowattstunde für Strom aus Photovoltaik-, Windenergie und Biogasanlagen soll die Einspeisevergütung 2015 auf 12 Cent im Schnitt gesenkt werden. Für die Photovoltaik wird ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (MW) angestrebt (statt bisher 3.500 MW). Das Instrument des „atmenden Deckels“ soll beibehalten werden.
Dies geht hervor aus dem Entwurf eines Eckpunktepapiers des Vizekanzlers, das dem Solarserver vorliegt und bereits am 22.01. bei der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen werden könnte.
Ziel der Bundesregierung bleibe eine Erhöhung des Ökostrom-Anteils von derzeit knapp 25 auf bis zu 45 Prozent im Jahr 2025 bei deutlich niedrigeren Kosten, heißt es in dem Papier.

Ausschreibungen ab 2017 und verpflichtende Direktvermarktung ab 2015 geplant
Der Ausbaukorridor für die erneuerbare Energien soll im Gesetz verbindlich festgelegt und die Instrumente zur wirksamen Steuerung des Ausbaus sollen technologiespezifisch ausgestaltet werden.
Gabriel will den Ausbau der Erneuerbaren auf die „kostengünstigen Technologien“ konzentrieren, bestehende „Überförderungen“ abbauen, Boni streichen und die Förderung durchgehend degressiv ausgestalten.
Ab 2017 soll die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Zur besseren Marktintegration der erneuerbaren Energien werde  eine verpflichtende Direktvermarktung eingeführt. Ab 2015 sollen alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 kW den EEG-Strom direkt vermarkten, ab 2016 alle Neuanlagen mit mehr als 250 kW und ab 2017 alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW. Die Managementprämie soll entfallen und in die Vergütungen eingepreist werden. Im Interesse der Marktintegration sollen außerdem alle neuen Anlagen fernsteuerbar sein.

Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll komplett auf Ausschreibungen umgestellt werden
Ab 2017 soll die Förderung durch Ausschreibungen ermittelt werden. Im neuen EEG sollen dazu die Grundlagen für ein Ausschreibungsmodell für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer jährlich installierten Leistung in der Größenordnung von 400 Megawatt geschaffen werden. Damit will Gabriel die gesamte Förderung von PV-Freiflächenanlagen auf Ausschreibungen umstellen.

EEG-Umlage soll auch für (solare) Eigenstromerzeugung fällig werden
Die Solarstrom-Förderung, wie sie mit der Photovoltaik-Novelle 2012 ausgestaltet wurde, habe sich bewährt, heißt es in dem Papier. Die Wirtschaftlichkeit der Solarstromanlagen werde jedoch ganz wesentlich durch den Eigenverbrauch beeinflusst. Vor diesem Hintergrund soll künftig die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt werden. Für kleine Anlagen werde eine Bagatellgrenze eingeführt. Der Vertrauensschutz für bestehende Anlagen werde gewährleistet.

Neues EEG soll am 1. August 2014 in Kraft treten
Die EEG-Novelle soll im ersten Halbjahr 2014 verabschiedet werden. Am 9. April 2014 will die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Die erste Beratung im Bundesrat wird am 23. Mai 2014 angestrebt. Im Bundestag soll der Gesetzentwurf im Mai und Juni beraten werden.
Der Bundeswirtschaftsminister geht davon aus, dass die Novelle vom Bundestag am 26./27. Juni und vom Bundesrat am 11. Juli 2014 beschlossen wird. Dadurch könne die Novelle vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Das neue EEG soll am 1. August 2014 in Kraft treten, der Vertrauensschutz für Investoren sei gewährleistet.

20.01.2014 | Quelle: BMWi / solarserver.de | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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