Stiftung Warentest: Wechselrichter für Steckersolaranlagen häufig unverträglich
Die Ergebnisse der Tests zu Steckersolaranlagen liefert die Stiftung Warentest mit der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Test sowie auf der eigenen Internetseite. Demnach ist nur eine Anlage gut. Nach Aussage von Stiftung Warentest erzeugt sie eine „passable Strommenge“. Sie trotzt Sturm und Hagel und lässt sich leicht montieren. Es sei die günstigste Anlage im Test – allerdings ein Auslaufmodell. Drei Anlagen sind befriedigend. Bei drei PV-Modulen brach in der Schnee- und Sturmsimulation das Glas.
Stiftung Warentest: elektromagnetische Verträglichkeit von Steckersolaranlagen problematisch
Ein Schwachpunkt der Anlagen war die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Tatsächlich habe im Test keine der Anlagen die Mindestanforderungen eingehalten, so Lorenz. Bei den guten und befriedigenden Anlagen sei die Abweichung aber nicht so stark gewesen wie bei der Anlage von Hoymiles.
Hoymiles ist nicht einverstanden mit dem Ergebnis. „Wir haben das Gefühl, einer unfairer Bewertung ausgesetzt gewesen zu sein“, so das Unternehmen: „Unsere HM-Serienprodukte wurden im August 2023 eingestellt und vom Markt genommen.“ Hoymiles sei der Überzeugung, „dass für eine faire Bewertung technologischer Produkte Vergleiche zwischen gleichzeitig oder innerhalb derselben technologischen Generation veröffentlichten Produkte erfolgen sollten“. Die HM-Serie sei durch das HMS-Modell ersetzt worden.
Unabhängige Prüfung von Steckersolaranlagen durch Stiftung Warentest
Allerdings hat die Stiftung Warentest ihre seit Jahrzehnten erprobte Herangehensweise. Die unabhängig Einrichtung für den Verbraucherschutz kauft ihre Testobjekte auf dem freien Markt ein, um Manipulationen auszuschließen. Lorenz geht davon aus, dass die HM-Modelle noch sehr verbreitet waren. Sonst hätten nicht gleich drei Sets diesen Wechselrichter beinhaltet. „Wir hätten sogar sehr gern Sets mit weiteren Wechselrichtern im Test gehabt.“
Ausgewählt habe die Stiftung Sets mit zwei Modulen mit je etwa 400 Watt Leistung und Wechselrichtern, die auch mit 800 Watt laufen können, um den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Solarpaket der Bundesregierung zu entsprechen. Lorenz geht aber davon aus, dass mit dem Test nur eine sehr geringe Marktabdeckung erreicht wurde. „Hinzu kommt, dass sich der Markt sehr dynamisch verhält“, berichtet Lorenz: „Schon während unseres anonymen Einkaufes fiel auf, dass wir in zwei Fällen nicht das von uns bestellte Set, sondern schon den Nachfolger der PV-Module bekommen haben. Bis zum Testabschluss haben uns weitere Anbieter mitgeteilt, dass sie die Produkte geändert haben.“
Im Kontakt mit der Bundesnetzagentur
Lorenz sagt, dass die Stiftung Warentest die schlechte Bewertung der Steckersolaranlagen nicht ohne Beratung getroffen habe. „Wir haben uns mit Experten – unter anderem von der Bundesnetzagentur – unterhalten, wie wir unsere EMV-Messergebnisse in unsere Bewertungsstufen von sehr gut bis mangelhaft einsortieren können. Da alle vier geprüften Wechselrichter die Norm nicht erfüllt haben, waren gute Bewertungen in diesem Prüfpunkt ausgeschlossen. Da die Bundesnetzagentur sich auch mit dem HM-800 beschäftigt hat und ein Marktverbot
im Raum steht, konnten wir diesen Wechselrichter und somit das Balkonkraftwerk nur mangelhaft nennen.“
Ob andere, nicht getestete Wechselrichter den EMV-Test bestanden hätten, lässt sich nicht sagen. Offenbar sind Wechselrichter eines der Produkte, die aufgrund von Störungen häufiger bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Zu unserer Frage, wie häufig dies der Fall sei, äußerte sich die Bundesnetzagentur gegenüber den Solarthemen bislang nicht. Aber sie bestätigt: „Die Bundesnetzagentur hat den Wechselrichter Hoymiles HM-800 zur Überprüfung vom Markt entnommen.“ Die Formulierung „nahm ihn vorläufig vom Markt“ impliziere aber nicht, dass die Agentur ein Verbot oder Ähnliches ausgesprochen habe. „Das ist nicht zutreffend“, so die Pressesprecherin Marta Mituta, „da die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren keine Angaben machen können.“
Bislang kein Rückruf von Wechselrichtern für Steckersolaranlagen durch Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur überprüft stichprobenweise laut eigener Aussage, ob Produkte am Markt den geltenden Anforderungen entsprechen. Bei Feststellung von Mängeln kontaktiert die Bundesnetzagentur den Hersteller und fordert ihn auf, diese Produkte nicht mehr auf den Markt zu bringen oder die festgestellten Mängel zu beseitigen. Im Falle von Hoymiles habe das Unternehmen bereits erklärt, dass es die Produktion und den Vertrieb der fraglichen Wechselrichter eingestellt habe. Hoymiles kontaktiere eigenen Angaben zufolge aktuell seine Händler, um die betroffenen Produkte zurückzuholen, so die Netzagentur. Ein Rückruf bereits ausgelieferter oder eingebauter Wechselrichter sei nicht erforderlich. „Die Produkte dürfen weiter betrieben werden“, erklärt Mituta: „Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht notwendig.“
Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH