NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ Kritik an Einspeiseentgelten +++ Länder fordern mehr Wind-Ausschreibungsvolumen +++

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Infodienst Solarthemen vom 02.04.2026
Einspeiseentgelt: Widerstand gegen AgNes-Pläne der Bundesnetzagentur
Foto: Guido Bröer
In dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) breit angelegten Diskussionsprozess um die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) haben jetzt zahlreiche Verbände in Stellungnahmen ihre weitgehend einhellige Ablehnung der von der Bundesbehörde geplanten Netzentgelte für Einspeiser zu Protokoll gegeben.

Am 27. März endete dazu die von der Bundesnetzagentur gesetzte Frist. Und zahlreiche Verbände unterschiedlicher Couleur sind sich darin einig, eine Beteiligung von Einspeiseanlagen, insbesondere für erneuerbare Energien, sei nicht sinnvoll und ein Netzentgelt für Einspeiser daher abzulehnen. Genau diese Frage hatte die BNetzA mit ihren im Februar vorgestellten “Orientierungspunkten” zu Einspeiseentgelten zur Diskussion gestellt – und zugleich ihre eigene Präferenz für solche Gebühren für Volleinspeiser deutlich gemacht. Bereits damals hatten verschiedene Teile der Energiebranche spontan kritisch reagiert. In ihren Stellungnahmen konkretisieren die Verbände nun ihre Ablehnung der BNetzA-Pläne für Einspeise-Netzentgelte.

Einspeiseentgelt treibt Strompreis hoch

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schreibt vor allem mit Blick auf Windenergie und Photovoltaik: “Einspeisenetzentgelte erhöhen Unsicherheiten für dargebotsabhängige Technologien und treiben so Kapitalkosten und Strompreise für diese deutlich nach oben.” Aber auch für nicht-fluktuierende Energieträger wie Biomasse oder Wasserkraft seien die Pläne der BNetzA kontraproduktiv, meint der BEE: “Bei den dargebotsunabhängigen Technologien verhindern Baukostenzuschüsse und kapazitätsbasierte Einspeisenetzentgelte sowohl eine potenziell netzdienliche Anlagenkonfiguration als auch einen Anlagenbetrieb.”

Nac dem AgNes-Konzept der Bundesnetzagentur würden verschiedene Instrumente zur Refinanzierung des Netzausbaus und zur Steuerung von Einspeisung und Platzierung neuer Anlagen kombiniert. Neben festen und dynamischen Kapazitätsentgelten sind auch Baukostenzuschüsse für Einspeiser im Gespräch. Der BEE gibt dazu zu bedenken: “Die Kombination mehrerer Entgeltinstrumente erhöht Komplexität und Kosten, ohne nachweisbaren Nutzen für Verbraucher zu liefern.”

BDEW lehnt Einspeiseentgelt ab

In dasselbe Horn stößt auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem neben vielen Energieerzeugern auch die Netzbetreiber Mitglied sind. Der Verband lässt kein gutes Haar an den BNetzA-Plänen für Einspeiser: “Sämtliche Kostenkomponenten von Einspeisern, sei es ein Baukostenzuschuss, Kapazitätspreis oder ein dynamisches Einspeisenetzentgelt, werden letztlich von den Strom- und Wärmekunden im Rahmen des Preises für die bereitgestellte Energie getragen werden oder über Fördermechanismen weitergewälzt werden. Einspeisenetzentgelte erhöhen auch bei den Erzeugern und im Markt Komplexität, Kosten und bürokratischen sowie planerischen Aufwand deutlich.” Deshalb gingen laut BDEW die Pläne der Bundesnetzagentur mit einer Erhöhung der Gesamtsystemkosten einher. Insbesondere hätten sie keine effektiv netzkostendämpfende Wirkung, so der Verband: “Vielmehr entstehen volkswirtschaftlich Mehrkosten für das Gesamtsystem.”

Auch der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) äußert sich deshalb skeptisch zu den BNetzA-Plänen, Einspeiser zur Netzfinanzierung heranzuziehen: “Eine solche Beteiligung könnte die Netzentgelte für Verbraucher:innen zwar senken. Zugleich besteht jedoch das Risiko, dass die zu zahlenden Einspeiseentgelte auf den Strompreis gewälzt werden und somit die Entlastung der Verbraucher:innen nur geringfügig ausfällt.” Da die Bundesnetzagentur in ihren Orientierungspunkten bei ihren Ideen für ein Netzentgelt für Einspeiser keine Grenze nach unten gesetzt hat, setzt sich der VZBV zumindest für eine Bagatellgrenze ein. Er fordert, “auf die Einführung von Einspeiseentgelten mit Finanzierungsfunktion – insbesondere bei Photovoltaik-Anlagen von privaten Haushalten – zu verzichten.”

Wobei allerdings zu beachten ist, dass die aktuelle Anhörung der BNetzA zu Einspeisenetzentgelten sich ausschließlich auf volleinspeisende EE-Anlagen bezieht. Typische Prosumer-Anlagen, wie sie bei Photovoltaik auf Wohnhäusern und im Gewerbe üblich sind, behandelt die Behörde in einem separaten Teil des AgNes-Prozesses. Auch darauf bezieht sich wohl der VZBV, wenn er bezüglich dynamischer Netzentgeltkomponenten dazu mahnt, “die möglichen Auswirkungen von dynamischen Netzentgelten für Einspeiser auf der Niederspannungsebene eingehend zu prüfen”.

Vertrauensschutz bei Einspeiseentgelt wahren!

Was die professionellen Investoren betrifft, so fordern alle Verbände die BNetzA auf, den Vertrauensschutz zu wahren. Denn die Behörde hatte deutlich gemacht, dass sie Netzentgelte auch für bestehende Einspeiseanlagen nach dem Auslaufen der aktuellen Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) – also ab 2029 – durchaus in Erwägung zieht. Für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) geht die Wirkung bereits einer solchen Überlegung über die reine Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen hinaus. Der Verband argumentiert: “Sollten jetzt für Bestandsanlagen relevante Veränderungen eingeführt werden, also vor allem zusätzliche, bisher nicht absehbare Kosten eingeführt werden, so ändert dies nicht nur die Ertragssituation der Bestandsanlagen, sondern auch die Finanzierungsbedingungen für zukünftige Anlagen.”

Auch Baukostenzuschuss problematisch

Am ehesten könnte sich die Branche offenbar mit reinen Baukostenzuschüssen (BKZ) zum Netzausbau arrangieren, wie sie sich die Bundesnetzagentur für Einspeiseanlagen vorstellt. Der Bundesverband Windenergie argumentiert, im Vergleich zu Einspeisenetzentgelten seien Baukostenzuschüsse weniger komplex und deutlich planbarer, da sie einmalig beim Netzanschluss oder der Inbetriebnahme anfallen. Aber auch dieses Instrument sei mit Vorsicht zu genießen und zumindest für hybride Einspeiser, etwa Wind- oder Splarparks mit Batteriespeicher oder Elektrolyseur, ungeeignet, so der Windkraftverband: “Erwiesenermaßen netzdienliche und netzneutrale Anlagendesigns sollen grundsätzlich keine BKZ zahlen müssen. Bei Kleinanlagen besteht die Gefahr, dass die bürokratischen Folgekosten die Einnahmen aus BKZ übersteigen könnten. Es gilt also, Komplexität zu reduzieren und die Akteursvielfalt zu wahren. Aus diesem Grund sollte eine systemdienliche Freigrenze eingeführt werden, bis zu welcher kein BKZ fällig wird.”

Gerade für kleinere Akteure wie Bürgerenergiegesellschaften könne ein hoher, vorab zu zahlender Baukostenzuschuss zu Liquiditätsengpässen führen, warnt der BWE

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


Bundesrat will Windenergieausbau beschleunigen
Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Die Bundesländer drängen gemeinsam darauf, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Dafür haben sie sich auf den Entwurf eines Gesetzes geeinigt, das Sonderausschreibungen garantieren soll. Außerdem fordern sie, dass das EEG in allen Ländern einen gleichmäßigen Windenergieausbau ermöglichen soll.

Den Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ und die Entschließung zum beschleunigten Ausbau der Windenergie hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. März beschlossen. Die Länder erklären, die Windenergie an Land sei ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland und wesentlich für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung. „Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs, insbesondere in den Wintermonaten sowie in den Nachtstunden, und ist damit für die Stabilität des Stromsystems von zentraler Bedeutung“, heißt es im Beschluss.

Bundesrat: Genehmigte Windenergieprojekte zeitnah realisieren

Durch die in den vergangenen Jahren beschleunigten Verfahren habe es im Jahr 2025 eine Rekordzahl an neuen Genehmigungen für Windenergieprojekte gegeben, erklären die Bundesländer. Gleichzeitig reichten die derzeitigen Ausschreibungsvolumina aber absehbar nicht aus, um diesen umfangreichen Projektbestand zeitnah tatsächlich zu bauen. „In der Folge droht ein erheblicher Realisierungsstau genehmigter Vorhaben, der den dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie verzögert und die Erreichung der energiepolitischen Ausbauziele gefährdet.“ Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, kurzfristig zusätzliche Ausschreibungskapazitäten zu schaffen, um bei genehmigten und weit fortgeschrittenen Projekten zügig voranzukommen.

Die Länder schlagen damit eine ähnliche Richtung ein wie die Bundesregierung im kürzlich vorgelegten Klimaschutzprogramm 2026. Als eine wesentliche Maßnahme zur Reduktion von Treibhausgasen kündigte das Bundeskabinett eine zusätzliche schrittweise Ausschreibung von 12 Gigawatt Windstrom an Land in den anstehenden Ausschreibungsrunden an. Das Klimachutzprogramm erklärt dazu: „Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen sollen im Rahmen der EEG-Novelle 2027 auf die bisher für die Gebotstermine für Windenergieanlagen an Land geplanten Volumina aufgeschlagen werden und netz- und systemdienlich realisiert werden.“

Schneller sein als es die Bundesregierung plant

Den Ländern ist dies aber zu spät. Sie wollen den Windenergieausbau angesichts der bereits genehmigten Projekte frühzeitiger ermöglichen. Ihr Gesetzentwurf sieht daher eine einmalige zusätzliche Sonderausschreibung von 5 Gigawatt bereits 2026 vor. Konkret schlägt der Bundesrat folgende Formulierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor:

Nach § 28 Absatz 6 soll im EEG der folgende Absatz 7 eingefügt werden: „Abweichend von Absatz 1 findet im Jahr 2026 zusätzlich eine Ausschreibung zum Gebotstermin am 1. Oktober statt (Windsonderausschreibung). Das Ausschreibungsvolumen der Windsonderausschreibung beträgt 5.000 Megawatt. Dieses Ausschreibungsvolumen ist bei der Verteilung des Ausschreibungsvolumens im Jahr 2026 nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 auf die Ausschreibungen dieses Jahres nach Absatz 2 Satz 2 nicht zu berücksichtigen. Die sonstigen Ausschreibungsbedingungen entsprechen denen der anderen Gebotstermine.“

Damit dieser Plan der Bundesländer Realität werden kann, müsste der Bundestag nun aber sehr schnell handeln. Denn auch die Länder berücksichtigen, dass die EU-Kommission bei der Gesetzesänderung mitzureden hätte. So ist folgende EEG-Änderung Teil des Bundesratsbeschlusses. In § 101 des EEG sei dieser Absatz 3 einzufügen: „Die Bestimmungen von § 28 Absatz 7 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewandt werden.“

Windenergie als Mittel gegen Knappheiten

Zu beachten ist dabei, dass schon deutlich länger zurückliegende EEG-Änderungen bei der EU-Kommission liegen und sie diese bislang nicht genehmigt hat. Dabei spielt allerdings eine Rolle, dass die EU-Kommission bemängelt, Deutschland habe nicht vorzeitig im EEG Regelungen im Sinne der Contracts of Difference berücksichtigt. Andererseits ist die EU-Kommission gerade dabei, den drohenden Knappheiten auf den Energiemärkten infolge des Irankriegs zu begegnen. Und zusätzliche regenerative Stromerzeugungsanlagen könnten dabei hilfreich sein.

Ergänzend zum Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine Entschließung zur „Stärkung des Windenergieausbaus“ beschlossen. Darin fordert er die die Bundesregierung auf, „zeitnah Klarheit über die zukünftigen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie zu schaffen, um Rechts-, Investitions- und Planungssicherheit für Länder, Regionale Planungsverbände, Kommunen sowie für die Windenergiebranche sicherzustellen.“

Angesichts der derzeit beginnenden Debatte rund um die EEG-Novelle und das „Netzpaket“ wollen die Länder eine Klarstellung: „Die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Flächenziele bilden hierfür eine zentrale Grundlage und sind daher für das Zieljahr 2032 beizubehalten.“ Indirekt kündigen die Länder damit ihren Widerstand gegen Pläne im Bundeswirtschaftsministerium an, den Netzbetreibern in Regionen mit mehr als 3 Prozent abgeregelten Regenerativstrom-Mengen einen indirekten Stopp des Ausbaus erneuerbarer Energien in die Hand zu legen.

Im Rahmen der EEG-Novelle Ausbau der Windenergie sicherstellen

So bittet der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Entschließung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des EEG sicherzustellen, „dass das zukünftige Förderregime einen wirtschaftlichen Ausbau der Windenergie in allen Ländern dauerhaft gewährleistet und ausreichend Ausschreibungsvolumina zur Verfügung stellt.“ Hierfür sei das Referenzertragsmodell im EEG auf einen regional ausgewogenen Ausbau der Windenergie auszurichten. Und auch für die Jahre 2027 und 2028 sollen Bundesregierung und Bundestag im EEG zusätzliche Ausschreibungsvolumina vorsehen.

Der Bundesrat bekräftigt in der Entschließung, die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Flächenziele bildeten eine zentrale Grundlage. Er bemängelt, der Koalitionsvertrag der Regierungskoalition auf Bundesebene sehe zwar eine Evaluierung der Flächenziele vor, doch sei diese ausgeblieben. „Vielmehr stehen politische Forderungen nach einer Abkehr von bundesweiten Zielen im Raum“, so der Bundesrat: „Diese langwierigen Diskussionen gefährden laufende Planungen und führen zu Akzeptanzproblemen vor Ort. Angesichts anhaltender öffentlichkeitswirksamer Diskussionen ist eine Klarstellung durch die Bundesregierung erforderlich, um Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Ein Systemwechsel weg von Flächenzielen würde weit fortgeschrittene Pla- nungen entwerten und zu erheblicher zusätzlicher Unsicherheit für Planungsträger bei der Netzplanung und beim Netzausbau und der Windenergiebranche führen.“

Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


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