Dass bei einigen auch innerhalb der Koalition umstrittenen Punkten wie dem sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der Wirkleistungsbegrenzung und dem Pachtdeckel für Windprojekte durchaus noch Verhandlungsmasse besteht, konnte man zwischen den Zeilen der Bundestagsreden von Koalitionspolitiker:innen heraushören. Beispielsweise sieht nicht nur Nina Scheer, die energiepolitische Sprecherin der SPD, sondern auch der CDU-Politiker Fabian Gramling beim Thema Nutzen-Statt-Abregeln Nachbesserungsbedarf. Gramling sagte, es sei wichtig, “dass wir den Strom auch nutzen, vor Ort nutzen, dort wo er ist, und dass wir eben nicht die Erzeugung unnötig herunterfahren müssen.”
CDU-Politiker wünscht Übergangsregeln im Netzpaket
Auch seien im parlamentarischen Verfahren Übergangsregelungen für weit fortgeschrittene Projekte zu besprechen, deutete Gramling an. Ob er dabei an besonders umstrittene Punkte wie die im Regierungsentwurf enthaltene Wirkleistungsbegrenzung für Windenergieanlagen und den sogenannten Redispatch-Vorbehalt dachte, führte Gramling nicht näher aus.
Zählt der Redispatch-Vorbehalt zur Verhandlungsmasse?
Bei Letzterem geht es um ein Aussetzen von Entschädigungszahlungen für neue Windkraft- und Solaranlagen in Netzengpassgebieten, wie es der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorsieht. Dem erteilte SPD-Frau Scheer in der Debatte zum Netzpaket eine klare Absage: “Ein Redispatch-Vorbehalt wird unsererseits ganz klar abgelehnt. Das wollen wir nicht implementieren, weil wir wirklich der Meinung sind, das würgt uns zu viel Potenzial ab. Wir brauchen diese Potenziale, um sie in die Speicher zu bekommen.”
Hier sieht auch die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker offenbar Verhandlungsspielraum. Sie sagte zum Redispatch-Vorbehalt: “Dieser Vorschlag kann zu ungewollten Nebenwirkungen führen, nicht nur zur Verschwendung von Strom, sondern vielleicht sogar zum kompletten Verzicht auf neue Anlagen, weil Planbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Bankability darunter leiden.” Es wäre, so die Abgeordnete, “wohl klüger, wenn man eben nicht an der Anlage selber abregelt, sondern am Netzverknüpfungspunkt. Das würde viele Möglichkeiten eröffnen, den Überschussstrom netzdienlich und wirtschaftlich zu speichern oder eben für flexible Abnehmer wie Elektrolyseure zu verwenden.”
Reiche bleibt bei ihrem Kurs
Bei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ist freilich bislang wenig Kompromissbereitschaft zu erkennen. In ihrer Rede rechtfertigte sie am Donnerstag den Gesetzentwurf erneut in allen Facetten. “Der Vorwurf, wir bremsten die Erneuerbaren aus, geht ins Leere”, betonte Reiche. Allerdings hat die Ministerin, die seit Bekanntwerden der ersten geleakten Gesetzentwürfe im Februar kaum Änderungen an den Formulierungen zuließ, das Gesetzgebungsverfahren mit der Einbringung ins Parlament nun formal aus der Hand gegeben.
Die am EEG interessierten Abgeordneten stehen dadurch unter enormem Zeitdruck. Denn als Damoklesschwert schwebt das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission zum Jahreswechsel über ihnen und der Branche. Möglichst schon innerhalb der nächsten drei Wochen bis zum 16. Oktober sollen die Gesetzesänderungen beschlussreif sein. Für ein Gesetzgebungsverfahren dieses Umfangs ist das sehr sportlich. Insbesondere, wenn nicht bereits im Vorfeld das zuständige Ministerium mit den Regierungsfraktionen nach gemeinsamen Lösungen kompromissorientiert gesucht hat. Und im parlamentarischen Raum gilt es auch als möglich, dass sich die Diskussion um die Gesetze verzögert.
Bundesrat hat viele grundlegende Änderungswünsche
Wie wenig das Ministerium versucht hat, Kompromisse auszuloten, lässt sich indirekt auch aus einer langen Liste von – teils grundlegenden – Änderungswünschen schließen, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Die politisch bunt zusammengesetzte Länderkammer fordert in ungewöhnlich scharfer Form in ihrer Stellungnahme zum EEG-Entwurf, “komplexe Aspekte, die nicht europarechtlich notwendig oder zeitkritisch wie die Sonderausschreibungen für die Windenergie an Land sind, im aktuellen Verfahren zurückzustellen. Sie sollten erst nach der Veröffentlichung einer umfänglichen Folgenabschätzung und nach einer angemessenen Beteiligung aller relevanten Stakeholder umgesetzt werden.”
Zeitdruck prägt Verhandlungen um EEG 2027 und Netzpaket
Ob der Bundestag diesem Rat folgen wird, die Gesetzgebungsverfahren zu splitten, oder ob er die Gesetzentwürfe im Hauruckverfahren als Ganzes verabschieden wird, werden erst die kommenden Wochen zeigen. Das Damoklesschwert der auslaufenden EEG-Genehmigung ist jedenfalls allen Beteiligten präsent und nicht wenige Beobachter:innen vertreten die Auffassung, dass der Zeitdruck vom Wirtschaftsministerium gezielt eingesetzt wird, um Entscheidungen im Sinne der Ministerin zu beeinflussen. Derzeit scheint außerdem ungewiss, wie viele Unionsabgeordnete bereit sind, nach konstruktiven Kompromissen mit dem Koalitionspartner SPD zu suchen und wie stark diejenigen sind, die der harten Linie ihrer Ministerin folgen wollen.
Aber selbst wenn das Parlament bis zum 16. Oktober zu einem Beschluss über diese Energierechtsnovelle kommt, ist damit nicht sicher, dass das EEG 2027 am 1.1.2027 tatsächlich startklar ist. Denn dass sich die EU-Kommission nicht scheut, Förderungen der Mitgliedsländer für erneuerbare Energien zu blockieren, wenn sie den Brüsseler Vorstellungen in einzelnen Punkten nicht entsprechen, das zeigt die Geschichte des sogenannten Solarpakets der Ampelregierung. Vor mehr als drei Jahren vom Bundestag beschlossen sind dessen notifizierungspflichtige Regelungen noch immer nicht in Kraft getreten.
Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH