Die den Solarthemen vorliegende Version eines vollständig ausformulierten Referentenentwurfs datiert vom 30. Januar. Der Entwurf sorgt seit dem Wochenenende für helle Aufregung bei den Erneuerbare-Energien-Verbänden. Kein Wunder, denn das Papier rührt an einem Grundpfeiler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dem Recht auf vorrangige Einspeisung. Das BMWE will im EEG und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen sogenannten “Redispatch-Vorbehalt” einführen.
Limitiertes Netzgebiet ab 3 Prozent Redispatch
Wenn in einem Verteilnetzgebiet im Vorjahr mehr als 3 Prozent der potenziell eingespeisten Strommenge wegen Netzengpässen abgeregelt worden sind, kann der Netzbetreiber laut § 14 Abs. 1d EnWG des BMWE-Entwurfs den Bereich um das betroffene Umspannwerk als “kapazitätslimitiertes Netzgebiet” ausweisen. Ein solches Etikett würde bis zu zehn Jahre gelten und dazu führen, dass neue Erzeugungsanlagen wie Wind- oder Solarparks in diesen Gebieten während dieser Zeit keinerlei Ausgleichszahlung im Zuge des Redispatch erhalten würden. Nur falls das Redispatch drei Jahre in Folge in einem als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzgebiet unterhalb der 3-Prozent-Hürde bliebe, würde das Label automatisch entfallen. Im Gegenzug wäre der Netzbetreiber laut BMWE-Entwurfstext verpflichtet, ein kapazitätslimitiertes Netzgebiet “prioritär bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen”. Das ist aber grundsätzlich nicht neu, sondern ergibt sich eigentlich auch heute schon aus den gesetzlichen Regeln, denen die Netzmonopolisten unterliegen.
Beim “Redispatch-Vorbehalt” beruft sich das BMWE in der Begründung des Entwurfs ausdrücklich auf einen Bundesratsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Juli 2025 (Bundesratsdrucksache 318/25). Den aber hat die Länderkammer weder beraten noch beschlossen. Und das Konzept des rot-rot-regierten Mecklenburg-Vorpommern unterschied sich auch deutlich von dem Modell des BMWE, wenngleich sich das Ministerium darauf beruft. Der Vorschlag aus dem Nordosten hätte ein Aussetzen der Redispatch-Ausgleich für neue Anlagen für maximal für vier Jahre vorgesehen. Zugleich hätte er die Netzbetreiber verpflichtet, betroffenen Anlagenbetreiber:innen einen unverzüglichen Netzanschluss vertraglich zu garantieren und damit Konzepte wie “nutzen statt abregeln” zum Beispiel in Form von Speichern angeregt. Die mit dem Stromspitzengesetz eingeführten, aber bislang lediglich freiwilligen flexiblen Netzanschlussverträge wären somit in Netzengpassgebieten quasi zur Pflicht geworden. Das BMWE hingegen will offenbar an der Freiwilligkeit der flexiblen Netzanschlussverträge nichts ändern.
Baukostenzuschuss für Erneuerbare-Energie-Anschlüsse
Der Entwurf des Ministeriums bringt jetzt vielmehr auch Baukostenzuschüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen ins Spiel. Bisher heiß es in § 17 EEG kurz und klar: “Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.” Künftig sollen Netzbetreiber aber von EE-Anlagenbetreiber:innen Baukostenzuschüsse fordern können. Und zwar entweder “pauschalierte oder nach netzwirtschaftlichen Parametern örtlich zu differenzierende Beträge”.
Echo der Branche: Finanzierungsgrundlagen in Gefahr
Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, die frühere CDU-Politikerin Ursula Heinen-Esser, hält die Pläne der CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche für fatal: “Der jetzige Vorschlag wird den Ausbau der Erneuerbaren abwürgen. Er ist Gift für dringend benötigte Investitionen, wenn Entschädigungen für Abregelungen pauschal infrage gestellt werden.” Außerdem seien die Redispatchkosten seit 2022 gefallen und die Netzbetreiber prognostizierten auch keinen Anstieg, betont Heinen-Esser.
Für die Solarbranche sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), zu den Ideen aus dem Reiche-Ministerium: “Dies würde die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen. Ein wirtschaftlicher Betrieb und die in der Regel erforderliche Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung neuer Solaranlagen wäre unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Der Vorschlag kommt damit einem Anschlussverbot für Solaranlagen in engpassbehafteten Leitungsabschnitten gleich.”
Wind und Solar in einen Topf geworfen
Die Logik des Reiche-Vorschlags differenziert im übrigen nicht zwischen Abregelungen wegen Wind- und Solarstrom-Überschüssen, die auf völlig unterschiedlichen Erzeugungsprofilen beruhen. Er setzt die 3-Prozent-Schwelle als absoluten Maßstab. Mögen beispielsweise in einem Netzgebiet die netzbedingten Abregelungen im Vorjahr ausschließlich Windkraftanlagen betroffen haben, so könnte ein daraufhin ausgerufener “Redispatch-Vorbehalt” gleichwohl in diesem Gebiet auch die Finanzierung künftiger PV-Anlagen durchkreuzen – und umgekehrt.
Körnig weist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die flexiblen Netzanschlussverträge hin. Mit ihnen gebe es seit 2025 bereits ein Instrument für Netzengpassgebiete: “Dieses Instrument der flexiblen Netzanschlussvereinbarung erlaubt mit beidseitiger Zustimmung die Einspeisemengen – während der Engpasssituationen – vom finanziellen Ausgleich auszunehmen und die Einspeisung bei Netzüberlastung zu begrenzen. Der Vorteil gegenüber einem Redispatch-Vorbehalt ist eine deutlich höhere Transparenz, die Möglichkeit zur Einbindung von Speichern und der Erhalt der Planungssicherheit für den Anlagenbetreiber.”
Energiegenossenschaften in Sorge
Das sind Aspekte, die vor allem auch der Bürgerenergieszene Sorgen machen. Für Bürgerenergiegesellschaften hat finanzielle Berechenbarkeit einen noch höheren Stellenwert als für risikoaffine Finanzinvestoren. Jan Holthaus, Vorstand des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands, der die Energiegenossenschaften vertritt, sagt. „Investitionen der Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Hierzu gehören klare Regelungen zur Refinanzierung und ein sicherer Netzzugang. Ohne diese Rahmenbedingungen würden die Teilhabe der Menschen und damit notwendige Investitionen und Akzeptanz der Energiewende ausgebremst.“
Diplomatischer, aber doch deutlich kritisiert auch der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Entwurf des BMWE. Den Verband stört “ein Auslösekriterium für die Ausweisung von kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten ab Redispatchvolumina von nur drei Prozent, in denen es dann für bis zu zehn Jahre keine Redispatch-Ausgleichszahlungen geben soll. Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für ihre Investitionen geben.”
Kritik aus der SPD
Und auch vom Koalitionspartner SPD wird es für die Ideen aus dem CDU-geführten BMWE nicht ohne weiteres grünes Licht geben. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, gibt zu Protokoll: “Ausbaubegrenzungen, ökonomische Überforderungen oder sogenannte Redispatchvorbehalte schwächen Investitionsanreize bis hin zu massiven Hemmnissen. Solche oder weitere den Erneuerbaren-Ausbau einseitig mit den Netzen synchronisierende Regelungen reduzieren die marktlichen Anreize genau für solche Technologien, die zum systemischen Umstieg auf die Erneuerbaren Energien benötigt werden: für Flexibilitäten und Speicherbarkeit inklusive grünen Wasserstoff. Der Gesetzentwurf erfüllt damit nicht die mit dem Koalitionsvertrag verständigten Maßgaben zur Nutzung aller Potenziale der Erneuerbaren Energien (…).”
Neue Netzanschlussverfahren.
Gleichwohl enthält der Entwurf aus dem Reiche-Ministerium neue Regelungen zu den Netzanschlüssen, die sicherlich auch Kritiker:innen des BMWE für wichtig erachten und mit denen das Ministerium auf Vorgaben des Bundestages reagiert. Der hatte nämlich im Zuge der jüngsten Energierechtsnovelle eine Entschließung verabschiedet, mit der er die Bundesregierung auffordert, “im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher grundlegend verbessert und digitalisiert werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen, um den Stau bei Anschlussbegehren insbesondere von Großbatteriespeichern, Industriekunden und Rechenzentren zu lösen (…).”
Unter anderem delegiert der BMWE-Gesetzentwurf nun an die Verteilnetzbetreiber die Aufgabe, einen einheitlichen Prozess für Netzanschlussverfahren zu entwickeln, mit der Bundesnetzagentur abzustimmen und ab 1. Januar 2027 einzuführen. Spätestens ein Jahr danach müsste laut BMWE-Plan jeder Netzbetreiber den gesamten Kommunikationsprozess digital über sein Internetportal anbieten, “von der Einreichung eines Netzanschlussbegehrens bis zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses”.
Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH