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Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 01.12.2025
Bundeshaushalt 2026: Förderung für erneuerbare Energien bleibt stabil
Foto: Marc-Steffen Unger / Deutscher Bundestag
In dieser Woche berät der Bundestag abschließend über den Bundeshaushalt, den die Koalition am Freitag beschließen will. Im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien gab es im Zuge der Haushaltsberatungen gegenüber dem im September eingebrachten Entwurf der Bundesregierung keine großen Veränderungen. Die meisten Weichen stehen auf Kontinuität. Einige mit Blick auf erneuerbare Energien interessante Etatposten hat die Solarthemen-Redaktion genauer angeschaut:

Der dickste Brocken ist seit der Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2023 und somit der Übernahme der Förderkosten durch den Staat der Haushaltsposten “Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis”. Erstmals seit 2023 soll der Etat dafür nicht weiter steigen. Für 2026 kalkuliert die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf von 17,2 Milliarden Euro, ebenso wie schon für 2025. Geführt im Eingangskapitel des Haushaltsplans unter “Allgemeine Bewilligungen” finden sich die Ausgaben fürs EEG interessanterweise nicht in der obligatorischen Subventions-Liste der “20 größten Finanzhilfen des Bundes”.

BEG als größte Einzel-Subvention im Bundeshaushalt 2026

Diese Liste wird schon seit einigen Jahren angeführt von der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Vor dem Hintergrund, dass der Satz “Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen” weiterhin schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht, ist ein Blick auf diesen Etatposten im aktuellen Haushaltsplan für 2026 naheliegend. Er findet sich unter der Nummer 893.10 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) und trägt den Titel “Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich”. Darin ist im Wesentlichen die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) enthalten. Der Haushaltsausschuss hat das Gesamtvolumen dieses Fördertopfes gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung für 2026 fast unverändert bei 12 Milliarden Euro belassen.

Im 2025-er Haushalt sind noch 3,3 Milliarden Euro mehr darin zu finden. Die Einsparungen erwarten die Haushaltspolitiker:innen allerdings nicht in dem mit dem “Heizungsgesetz” unmittelbar verbundenen größten Bereich, der BEG EM für Einzelmaßnahmen. Für diese Einzelmaßnahmen – im Heizungsbereich überwiegend Wärmepumpen – ist im Haushalt ein Plafonds von 7,7 Milliarden Euro veranschlagt, somit 600 Millionen mehr als 2025. Sinken sollen hingegen die erwarteten Ausgaben des Staates für die energetische Sanierung ganzer Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG) um zusammen rund 3,5 Milliarden Euro.

Mehr Geld für klimaschonenden Neubau

Einen Aufwuchs veranschlagen die Haushaltspolitiker:innen dafür bei den Programmen für klimaschonende Neubauten. Die auf zehn Jahre angelegten Verflichtungsermächtigungen für die beiden Programme “Klimafreundlicher Neubau” und “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment”, erhöhte der Haushaltsausschuss um zusammen rund 350 Millionen Euro, sodass hier für 2026 und die Folgejahre rund 2,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2026 verfügbar sind. Beide Positionen sind übrigens vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in das neue Sondervermögen Infrastruktur- und Klimaneutralität umgezogen.

Auch bei der Wohneigentumsförderung für Familien und dem Programm “Jung kauft alt” haben die Haushaltspolitiker:innen ihre Handschrift hinterlassen. Mit rund 350 Millionen mehr Verpflichtungsermächtigungen als von der Bundesregierung vorgeschlagen wollen die Koalitionspolitiker:innen dadurch den Erwerb von Wohneigentum fördern.

Zur Förderung von Ausbau und Transformation von Fernwärmenetzen erreicht der Etat der Bundesregierung zwar immer noch nicht das Niveau, das die Branche mittelfristig für notwendig hält. Aber in der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) soll es im Bundeshaushalt 2026 einen weiteren Zuwachs von rund 400 Millionen Euro auf fast 1,4 Milliarden Euro geben. Für den langfristigen Planungshorizont der Fernwärmebetreiber interessanter sind aber wohl die Verpflichtungsermächtigungen für die BEW, die sich für die nächsten Jahre auf 5,9 Milliarden Euro belaufen.

Mehr Geld für die Energieforschung

Auffällig ist, dass immer mehr Positionen aus den Einzelplänen der Ministerien in die Sondervermögen des Bundes ausgelagert werden. So findet sich beispielsweise die Energieforschung, die 2025 einen Umfang von 486 Millionen Euro im Einzelplan 09 des Wirtschaftsministerium hatte, nunmehr im Einzelplan 60 beim KTF. In der vorigen Legislaturperiode hatte man den Topf gerade erst in umgekehrter Richtung verschoben – wohl auch aufgrund der Erfahrung eines mehr oder weniger versehentlichen Kahlschlags im Haushaltsplan 2020.

Was die Energieforscher:innen freuen dürfte, ist das deutlich gewachsene Volumen “ihres” Projektetats für die angewandte Energieforschung. Neben 543 Millionen Euro zur Verwendung im Jahr 2026 sind weitere 577 Millionen für Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Von diesen Projektmitteln profitieren vor allem Forschungsinstitute, die sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr auf die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien konzentriert haben. Derweil findet sich nunmehr aber, versteckt im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und dort in der sogenannten “Hightech Agenda”, auch ein 50 Millionen-Euro-Topf, der offenbar auch der Fusionsforschung gewidmet sein soll. Der genaue Titel lautet: “Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung”.

Gelder CCS/CCU wachsen im Bundeshaushalt 2026

Einen bemerkenswerten Aufwuchs verzeichnen auch die Technologien zur CO2-Abscheidung, -Speicherung oder -Nutzung (CCS/CCU): Von 7 Millionen Euro im letzten Etat der Ampel ging es über 25 Millionen Euro 2025 zu nunmehr 150 Millionen Euro für 2026. Das Thema erlebt einen im Bundeshaushalt gut sichtbaren Bedeutungszuwachs.

Klimaneutrale Mobilität für Geringverdiener

Mit einem interessanten sozialen Akzent ergänzte der Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf für den Verkehrssektor. Im KTF sollen 2026 zur “Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen” 550 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Weitere 220 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre vorgesehen.

Gerade im Verkehrsetat zeigt sich für 2026 die auch von der jeweiligen Opposition in früheren Legislaturperioden schon kritisierte Neigung von Bundesregierungen, Aufgaben in Sondervermögen wie den KTF zu verschieben. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Uhlig beschwert sich darüber in der Haushaltsdebatte am Beispiel der Radverkehrsförderung: “Alle, wirklich alle Titel zum Radverkehr sind aus dem Verkehrsetat in den Klima- und Transformationsfonds gewandert, weil Radverkehr für Sie scheinbar nur was mit Klima zu tun hat und das kein normaler Verkehrsträger ist.”

Solche Kritik von Haushaltspolitiker:innen hat den Hintergrund, dass Sondervermögen zwar Teil des Haushaltsplans sind, aber nicht den gleichen restriktiven haushaltsrechtlichen Vorgaben wie der Kernhaushalt unterliegen. Aus Sicht der Ministerien, insbesondere des Finanzministers, haben diese Sonderetats, die teils von mehreren Ministerien genutzt werden, den Vorteil, dass sie sich angeblich flexibler bewirtschaften lassen.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de


WassBG: Beschleunigung, nicht nur für grünen Wasserstoff
Grafik: AA+W / stock.adobe.com
Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (WassBG), das zurzeit im Bundestag beraten wird, will die Bundesregierung nicht mehr nur für "grünen" Wasserstoff, sondern auch für solchen aus fossilen Energien bestehende Hürden abbauen. Unter Expert:innen scheiden sich weiterhin die Geister, wie sinnvoll das ist. Dies wurde jetzt in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie deutlich.

Da wo der Gesetzentwurf für das “Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften” jetzt steht, in den Ausschussberatungen des Deutschen Bundestages, war er schon einmal im Sommer 2024 angekommen. Denn das Gesetz ist ein Projekt der Ampelkoalition unter der Verantwortung des damaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck. Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode war der parlamentarische Vorgang allerdings automatisch gestoppt worden und musste von vorn beginnen.

H2-Beschleunigung ohne Farbenlehre

Dafür holte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den Entwurf ihres grünen Vorgängers aus der Schublade, und brachte ihn im Oktober erneut in den Bundestag ein. Zuvor hat die CDU-Politikerin das Papier allerdings an vielen Stellen geändert und gewissermaßen umgefärbt. Ein Paradigmenwechsel des schwarz-rot überarbeiteten Entwurfs zeigt sich nämlich darin, dass die Wasserstoff-Quellen nun nicht mehr “grün” sein müssen, um unter das Privileg des “überragenden öffentlichen Interesses” nach § 4 zu fallen.

Umweltverbände fordern Vorrang für “grünen” Wasserstoff.

Während dies der größere Teil, der Expert:innen begrüßt, die am Montag dieser Woche zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zusammen kamen, hält der von den Grünen bestellte Sachverständige des Deutschen Naturschutzrings, Alexander Kräß, dies für einen entscheidenden Webfehler von Reiches Entwurfs. Er sagt: “Aus Sicht des Klimaschutzes sollte ein überragendes öffentliches Interesse nur für grünen Wasserstoff gelten, nicht aber für fossile Alternativen wie blauen oder grauen.” Zumindest sollten Betreiber von Wasserstoffanlagen bereits bei der Genehmigung einen belastbaren Plan zur vollständigen Umstellung auf grünen Wasserstoff vorlegen müssen, so Kräß.

Andere Sachverständige, unter anderem die von der SPD geladene Kirsten Westphal, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Versorgerverbands BDEW, begrüßten hingegen die Öffnung der Förderkriterien vom rein grünem zum “kohlenstoffarmen” Wasserstoff – zumindest für eine Übergangszeit des Markthochlaufs. Der an sie gerichteten Frage, ob und wie der Gesetzentwurf dem europa- und bundesrechtlich garantierten Vorrang erneuerbarer Energien gerecht werde, wich Westphal trotz nochmaliger Nachfrage aus. Gestellt hatte die Frage die Energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer.

Reiches Entwurf erweitert die Liste der genehmigungsrechtlich zu beschleunigenden Technologien unter anderem um Wasserstoff aus biogenen Reststoffen. Auch dies sieht der DNR kritisch. In seiner Stellungnahme moniert der Dachverband der Naturschutzverbände, es sei unklar, welchen systemischen Beitrag biogene Pfade tatsächlich zum Wasserstoffhochlauf leisten könnten, insbesondere im Vergleich zur direkten Nutzung von Biogas sowie hinsichtlich des Wirkungsgrads und der Effizienz.

IEG: Beschleunigung allein reicht nicht

Der von der CDU/CSU als Experte geladene Leiter der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG), Mario Ragwitz, nannte das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz einen “wichtigen, aber nicht hinreichenden Baustein für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs”. Ein größeres Problem als die Genehmigungshürden seien nämlich derzeit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – sprich: der Wasserstoffeinsatz ist in der Regel gegenüber etablierten Energieträgern noch nicht lohnend. Ragwitz nennt fünf Maßnahmen, mit denen die Politik den Wasserstoffeinsatz fördern könnte:

  • Schaffung eines spezifischen Wasserstoffsegments in den nächsten Runden der Klimaschutzverträge
  • zügige Neuregelung der Treibhausgasminderungsquoten im Verkehr
  • Kombination dieser Maßnahmen mit Differenzkostenverträgen (CFD) auf der Brennstoffseite, um Preisrisiken abzumildern.
  • Etablierung von Leitmärkten
  • klare Vorgaben zur Umstellung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff

Vorrang für Wasser vor Wasserstoff

Dass neben den bereits über das Energiewirtschaftsgesetz privilegierten Wasserstoffleitungen künftig auch Elektrolyseure, H2-Speicher und eine Vielzahl weiterer Wasserstoffanlagen als vorrangiger Belang zu behandeln sind, ist der Kern des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes. Eingeschränken will die Bundesregierung diesen Vorrang für die Wasserstoffinfrastruktur allerdings dort, so hatte es auch Habecks Entwurf bereits vorgesehen, wo er die Landesverteidigung, die öffentliche Wasserversorgung oder den Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigen könnte. Im Blick hat die Bundesregierung bei letzteren den großen Wasserbedarf der Elektrolyseure sowie für die sogenannte Aussolung, also die Freispülung, von unterirdischen Wasserstoffspeichern in Salzkavernen. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält deshalb auch Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. In einem neuen § 11c “Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben” setzt er den für das Wasserrecht zuständigen Behörden Fristen, die zwischen sieben Monaten und 1,5 Jahren liegen.

Autor: Guido Bröer | Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de


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