NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ Verhandlungen um EEG und Netzpaket +++ Pflicht für bidirektionele Wallboxen +++

Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 28.09.2026
EEG und Netzpaket: Verwirft der Bundestag den Redispatch-Vorbehalt?
Foto: Guido Bröer
Seit der 1. Lesung am Donnerstag laufen die parlamentarischen Beratungen zur Novelle des EEG 2027 und zum Gesetzentwurf des sogenannten Netzpakets. Ob in dem voraussichtlich extrem kurzen parlamentarischen Verfahren die umstrittenen Gesetzentwürfe noch wesentlich geändert werden, erscheint ungewiss. Es wäre aber auch möglich, dass sich der Prozess noch verzögert.

Dass bei einigen auch innerhalb der Koalition umstrittenen Punkten wie dem sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der Wirkleistungsbegrenzung und dem Pachtdeckel für Windprojekte durchaus noch Verhandlungsmasse besteht, konnte man zwischen den Zeilen der Bundestagsreden von Koalitionspolitiker:innen heraushören. Beispielsweise sieht nicht nur Nina Scheer, die energiepolitische Sprecherin der SPD, sondern auch der CDU-Politiker Fabian Gramling beim Thema Nutzen-Statt-Abregeln Nachbesserungsbedarf. Gramling sagte, es sei wichtig, “dass wir den Strom auch nutzen, vor Ort nutzen, dort wo er ist, und dass wir eben nicht die Erzeugung unnötig herunterfahren müssen.”

CDU-Politiker wünscht Übergangsregeln im Netzpaket

Auch seien im parlamentarischen Verfahren Übergangsregelungen für weit fortgeschrittene Projekte zu besprechen, deutete Gramling an. Ob er dabei an besonders umstrittene Punkte wie die im Regierungsentwurf enthaltene Wirkleistungsbegrenzung für Windenergieanlagen und den sogenannten Redispatch-Vorbehalt dachte, führte Gramling nicht näher aus.

Zählt der Redispatch-Vorbehalt zur Verhandlungsmasse?

Bei Letzterem geht es um ein Aussetzen von Entschädigungszahlungen für neue Windkraft- und Solaranlagen in Netzengpassgebieten, wie es der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorsieht. Dem erteilte SPD-Frau Scheer in der Debatte zum Netzpaket eine klare Absage: “Ein Redispatch-Vorbehalt wird unsererseits ganz klar abgelehnt. Das wollen wir nicht implementieren, weil wir wirklich der Meinung sind, das würgt uns zu viel Potenzial ab. Wir brauchen diese Potenziale, um sie in die Speicher zu bekommen.”

Hier sieht auch die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker offenbar Verhandlungsspielraum. Sie sagte zum Redispatch-Vorbehalt: “Dieser Vorschlag kann zu ungewollten Nebenwirkungen führen, nicht nur zur Verschwendung von Strom, sondern vielleicht sogar zum kompletten Verzicht auf neue Anlagen, weil Planbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Bankability darunter leiden.” Es wäre, so die Abgeordnete, “wohl klüger, wenn man eben nicht an der Anlage selber abregelt, sondern am Netzverknüpfungspunkt. Das würde viele Möglichkeiten eröffnen, den Überschussstrom netzdienlich und wirtschaftlich zu speichern oder eben für flexible Abnehmer wie Elektrolyseure zu verwenden.”

Reiche bleibt bei ihrem Kurs

Bei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ist freilich bislang wenig Kompromissbereitschaft zu erkennen. In ihrer Rede rechtfertigte sie am Donnerstag den Gesetzentwurf erneut in allen Facetten. “Der Vorwurf, wir bremsten die Erneuerbaren aus, geht ins Leere”, betonte Reiche. Allerdings hat die Ministerin, die seit Bekanntwerden der ersten geleakten Gesetzentwürfe im Februar kaum Änderungen an den Formulierungen zuließ, das Gesetzgebungsverfahren mit der Einbringung ins Parlament nun formal aus der Hand gegeben.

Die am EEG interessierten Abgeordneten stehen dadurch unter enormem Zeitdruck. Denn als Damoklesschwert schwebt das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission zum Jahreswechsel über ihnen und der Branche. Möglichst schon innerhalb der nächsten drei Wochen bis zum 16. Oktober sollen die Gesetzesänderungen beschlussreif sein. Für ein Gesetzgebungsverfahren dieses Umfangs ist das sehr sportlich. Insbesondere, wenn nicht bereits im Vorfeld das zuständige Ministerium mit den Regierungsfraktionen nach gemeinsamen Lösungen kompromissorientiert gesucht hat. Und im parlamentarischen Raum gilt es auch als möglich, dass sich die Diskussion um die Gesetze verzögert.

Bundesrat hat viele grundlegende Änderungswünsche

Wie wenig das Ministerium versucht hat, Kompromisse auszuloten, lässt sich indirekt auch aus einer langen Liste von – teils grundlegenden – Änderungswünschen schließen, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Die politisch bunt zusammengesetzte Länderkammer fordert in ungewöhnlich scharfer Form in ihrer Stellungnahme zum EEG-Entwurf, “komplexe Aspekte, die nicht europarechtlich notwendig oder zeitkritisch wie die Sonderausschreibungen für die Windenergie an Land sind, im aktuellen Verfahren zurückzustellen. Sie sollten erst nach der Veröffentlichung einer umfänglichen Folgenabschätzung und nach einer angemessenen Beteiligung aller relevanten Stakeholder umgesetzt werden.”

Zeitdruck prägt Verhandlungen um EEG 2027 und Netzpaket

Ob der Bundestag diesem Rat folgen wird, die Gesetzgebungsverfahren zu splitten, oder ob er die Gesetzentwürfe im Hauruckverfahren als Ganzes verabschieden wird, werden erst die kommenden Wochen zeigen. Das Damoklesschwert der auslaufenden EEG-Genehmigung ist jedenfalls allen Beteiligten präsent und nicht wenige Beobachter:innen vertreten die Auffassung, dass der Zeitdruck vom Wirtschaftsministerium gezielt eingesetzt wird, um Entscheidungen im Sinne der Ministerin zu beeinflussen. Derzeit scheint außerdem ungewiss, wie viele Unionsabgeordnete bereit sind, nach konstruktiven Kompromissen mit dem Koalitionspartner SPD zu suchen und wie stark diejenigen sind, die der harten Linie ihrer Ministerin folgen wollen.

Aber selbst wenn das Parlament bis zum 16. Oktober zu einem Beschluss über diese Energierechtsnovelle kommt, ist damit nicht sicher, dass das EEG 2027 am 1.1.2027 tatsächlich startklar ist. Denn dass sich die EU-Kommission nicht scheut, Förderungen der Mitgliedsländer für erneuerbare Energien zu blockieren, wenn sie den Brüsseler Vorstellungen in einzelnen Punkten nicht entsprechen, das zeigt die Geschichte des sogenannten Solarpakets der Ampelregierung. Vor mehr als drei Jahren vom Bundestag beschlossen sind dessen notifizierungspflichtige Regelungen noch immer nicht in Kraft getreten.

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


Bidirektionales Laden: Verunsicherung durch neue Norm für Wallboxen
Foto: Oliver Ristau
Elektromobilitäts-Anbieter treibt die Sorge um, das die EU bidirektionales Laden schon 2027 zur Pflicht macht. Eine Recherche der Solarthemen zeigt, was an den Befürchtungen dran ist.

Ab 1. Januar 2027 gilt für neue private Wallboxen sowie öffentliche Ladepunkte eine neue Norm, die erstmals auch Bestimmungen zum bidirektionalen Laden (V2G – vehicle-to-grid) enthält. Das legt eine Delegierte Verordnung der EU (2055/656) fest, die die bestehende europäische Verordnung für alternative Kraftstoff-Infrastrukturen (Alternative Fuels Infrastructure Regulation – AFIR) ergänzt. Ein wichtiger Inhalt der ISO 15118-20: Wallboxen und Ladesysteme, die neu installiert werden, müssen bidirektionales Laden prinzipiell verstehen.

Das sorgt in der Branche für Verunsicherung: “Wir hören von Händlern und Kunden, dass sie mit der neuen Verordnung überfordert sind”, sagt Sven Albersmeier-Braun, Vertriebschef des chinesischen Speicherherstellers Sigenergy für Zentraleuropa. Das Unternehmen bietet auch Lösungen für bidirektionales Laden aus PV-Anlage und Speicher an. “Viele Marktteilnehmer befürchten, dass sie ab Januar nur noch Wallboxen einsetzen dürfen, die bidirektionales Laden auch physisch möglich machen können. Das würde bedeuten, dass die meisten Produkte am Markt nicht mehr eingesetzt werden dürften.”

Nicht nur bei Sigenergy sorgt das für Fragezeichen. So teilte Wettbewerber Huawei in einem Schreiben an Kunden mit, die neue Norm erfordere “erweiterte digitale Kommunikationsanforderungen für den bidirektionalen Energietransfer”. In der Konsequenz stellt das chinesische Unternehmen den Vertrieb aller bisherigen Ladesysteme ein. Im Laufe des ersten Quartals 2027 soll eine neue Produktreihe an den Markt gehen.

Norm beschreibt nur Kommunikation

Die Solarthemen wollten deshalb wissen: Was genau verlangt die Norm? “ISO 15118 ist die internationale Norm für die Kommunikation zwischen Elektrofahrzeug und Ladepunkt”, erklärt das Zertifizierungsunternehmen ZERA aus Königswinter. Die Erweiterung ISO 15118-20 aktualisiere zum einen den Ladevorgang (Plug and Charge). “Steckt der Fahrer das Kabel ein, identifiziert sich das Fahrzeug automatisch und autorisiert die Abrechnung, ohne Ladekarte und ohne App”, so der Zertifizierer.

Zum anderen standardisiere die neue Norm auch das bidirektionale Laden, bei dem Energie nicht nur ins Fahrzeug, sondern auch zurück ins Netz oder ins Haus fließen kann. Ganz wichtig: “Die Norm beschreibt die Kommunikation, nicht die Messung.” Das bedeutet, dass Wallboxen ab 2027 zwar ein einheitliches digitales Protokoll für bidirektionale Kommunikation verarbeiten können müssen. Zum bidirektionalen Laden müssen sie technisch aber nicht fähig sein.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bestätigt, dass die “ab 2027 geltenden Vorgaben die Unterstützung von EN ISO 15118-20 erfordern. Sie bedeuten aber nicht, dass alle im Markt verfügbaren Ladeeinrichtungen tatsächlich bidirektional ladefähig sein müssen”, so eine Sprecherin auf Anfrage. Gleichwohl dürfte dies “die technischen Anforderungen an private Ladeinfrastruktur erhöhen, wodurch es perspektivisch zu höheren Kosten kommen könnte.” Offen bleibt, ob einfache Updates ausreichen, um Wallboxen an den neuen Standard anzupassen.

V2G: Noch fehlen technische Standards

Klar ist: Die Norm gilt nur für Neuinstallationen, nicht für den Bestand wie auch Autobauer Mitsubishi bestätigt. Das Unternehmen hat Fahrzeuge in Japan und Asien schon früh mit V2G angeboten. Der dafür entwickelte Standard “Chademo” wird in Europa allerdings wenig unterstützt. “Bestehende Wallboxen müssen weder weggeworfen noch zwingend nachgerüstet werden”, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Die Diskussion um eine potenzielle Pflicht ab 2027 basiere vor allem auf Debatten und Entwürfen auf EU-Ebene. Die regulatorischen und technischen Standards in Deutschland seien aber noch gar nicht vollständig finalisiert.

Das möchte die EU zügig ändern und hat dafür im Juli 2026 den Aktionsplan zur Elektrifizierung Europas vorgelegt. Der will “bis Ende 2027 V2G-Anforderungen für neue Elektrofahrzeuge einführen, die ab 2030 auf dem Binnenmarkt der Union in Verkehr gebracht werden, einschließlich technischer Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität.”

Ab 2030 könnte damit also tatsächlich eine Pflicht für neue Wallboxen gelten, bidirektionales Laden zu ermöglichen. Bis dahin dürften die Diskussionen weitergehen. Der VDA hat schon einmal Widerstand angekündigt: “Als VDA lehnen wir Pflichten für Bidi-Laden bei Wallboxen oder in Fahrzeugen ab, da sie die Komplexität und Kosten für die Industrie erhöhen würden und den Hochlauf der E-Mobilität eher hemmen”, so der Verband gegenüber dieser Redaktion.

Autor: Oliver Ristau | © Solarthemen Media GmbH


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