Der dickste Brocken ist seit der Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2023 und somit der Übernahme der Förderkosten durch den Staat der Haushaltsposten “Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis”. Erstmals seit 2023 soll der Etat dafür nicht weiter steigen. Für 2026 kalkuliert die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf von 17,2 Milliarden Euro, ebenso wie schon für 2025. Geführt im Eingangskapitel des Haushaltsplans unter “Allgemeine Bewilligungen” finden sich die Ausgaben fürs EEG interessanterweise nicht in der obligatorischen Subventions-Liste der “20 größten Finanzhilfen des Bundes”.
BEG als größte Einzel-Subvention im Bundeshaushalt 2026
Diese Liste wird schon seit einigen Jahren angeführt von der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Vor dem Hintergrund, dass der Satz “Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen” weiterhin schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht, ist ein Blick auf diesen Etatposten im aktuellen Haushaltsplan für 2026 naheliegend. Er findet sich unter der Nummer 893.10 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) und trägt den Titel “Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich”. Darin ist im Wesentlichen die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) enthalten. Der Haushaltsausschuss hat das Gesamtvolumen dieses Fördertopfes gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung für 2026 fast unverändert bei 12 Milliarden Euro belassen.
Im 2025-er Haushalt sind noch 3,3 Milliarden Euro mehr darin zu finden. Die Einsparungen erwarten die Haushaltspolitiker:innen allerdings nicht in dem mit dem “Heizungsgesetz” unmittelbar verbundenen größten Bereich, der BEG EM für Einzelmaßnahmen. Für diese Einzelmaßnahmen – im Heizungsbereich überwiegend Wärmepumpen – ist im Haushalt ein Plafonds von 7,7 Milliarden Euro veranschlagt, somit 600 Millionen mehr als 2025. Sinken sollen hingegen die erwarteten Ausgaben des Staates für die energetische Sanierung ganzer Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG) um zusammen rund 3,5 Milliarden Euro.
Mehr Geld für klimaschonenden Neubau
Einen Aufwuchs veranschlagen die Haushaltspolitiker:innen dafür bei den Programmen für klimaschonende Neubauten. Die auf zehn Jahre angelegten Verflichtungsermächtigungen für die beiden Programme “Klimafreundlicher Neubau” und “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment”, erhöhte der Haushaltsausschuss um zusammen rund 350 Millionen Euro, sodass hier für 2026 und die Folgejahre rund 2,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2026 verfügbar sind. Beide Positionen sind übrigens vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in das neue Sondervermögen Infrastruktur- und Klimaneutralität umgezogen.
Auch bei der Wohneigentumsförderung für Familien und dem Programm “Jung kauft alt” haben die Haushaltspolitiker:innen ihre Handschrift hinterlassen. Mit rund 350 Millionen mehr Verpflichtungsermächtigungen als von der Bundesregierung vorgeschlagen wollen die Koalitionspolitiker:innen dadurch den Erwerb von Wohneigentum fördern.
Zur Förderung von Ausbau und Transformation von Fernwärmenetzen erreicht der Etat der Bundesregierung zwar immer noch nicht das Niveau, das die Branche mittelfristig für notwendig hält. Aber in der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) soll es im Bundeshaushalt 2026 einen weiteren Zuwachs von rund 400 Millionen Euro auf fast 1,4 Milliarden Euro geben. Für den langfristigen Planungshorizont der Fernwärmebetreiber interessanter sind aber wohl die Verpflichtungsermächtigungen für die BEW, die sich für die nächsten Jahre auf 5,9 Milliarden Euro belaufen.
Mehr Geld für die Energieforschung
Auffällig ist, dass immer mehr Positionen aus den Einzelplänen der Ministerien in die Sondervermögen des Bundes ausgelagert werden. So findet sich beispielsweise die Energieforschung, die 2025 einen Umfang von 486 Millionen Euro im Einzelplan 09 des Wirtschaftsministerium hatte, nunmehr im Einzelplan 60 beim KTF. In der vorigen Legislaturperiode hatte man den Topf gerade erst in umgekehrter Richtung verschoben – wohl auch aufgrund der Erfahrung eines mehr oder weniger versehentlichen Kahlschlags im Haushaltsplan 2020.
Was die Energieforscher:innen freuen dürfte, ist das deutlich gewachsene Volumen “ihres” Projektetats für die angewandte Energieforschung. Neben 543 Millionen Euro zur Verwendung im Jahr 2026 sind weitere 577 Millionen für Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Von diesen Projektmitteln profitieren vor allem Forschungsinstitute, die sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr auf die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien konzentriert haben. Derweil findet sich nunmehr aber, versteckt im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und dort in der sogenannten “Hightech Agenda”, auch ein 50 Millionen-Euro-Topf, der offenbar auch der Fusionsforschung gewidmet sein soll. Der genaue Titel lautet: “Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung”.
Gelder CCS/CCU wachsen im Bundeshaushalt 2026
Einen bemerkenswerten Aufwuchs verzeichnen auch die Technologien zur CO2-Abscheidung, -Speicherung oder -Nutzung (CCS/CCU): Von 7 Millionen Euro im letzten Etat der Ampel ging es über 25 Millionen Euro 2025 zu nunmehr 150 Millionen Euro für 2026. Das Thema erlebt einen im Bundeshaushalt gut sichtbaren Bedeutungszuwachs.
Klimaneutrale Mobilität für Geringverdiener
Mit einem interessanten sozialen Akzent ergänzte der Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf für den Verkehrssektor. Im KTF sollen 2026 zur “Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen” 550 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Weitere 220 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre vorgesehen.
Gerade im Verkehrsetat zeigt sich für 2026 die auch von der jeweiligen Opposition in früheren Legislaturperioden schon kritisierte Neigung von Bundesregierungen, Aufgaben in Sondervermögen wie den KTF zu verschieben. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Uhlig beschwert sich darüber in der Haushaltsdebatte am Beispiel der Radverkehrsförderung: “Alle, wirklich alle Titel zum Radverkehr sind aus dem Verkehrsetat in den Klima- und Transformationsfonds gewandert, weil Radverkehr für Sie scheinbar nur was mit Klima zu tun hat und das kein normaler Verkehrsträger ist.”
Solche Kritik von Haushaltspolitiker:innen hat den Hintergrund, dass Sondervermögen zwar Teil des Haushaltsplans sind, aber nicht den gleichen restriktiven haushaltsrechtlichen Vorgaben wie der Kernhaushalt unterliegen. Aus Sicht der Ministerien, insbesondere des Finanzministers, haben diese Sonderetats, die teils von mehreren Ministerien genutzt werden, den Vorteil, dass sie sich angeblich flexibler bewirtschaften lassen.
Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de