“Heizungsgesetz”
Das einzige was in der Energiepolitik der Bundesregierung für 2026 bisher ganz klar ist: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll einen neuen Namen bekommen. Das haben die führenden Köpfe von CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss vor Weihnachten so beschlossen. Künftig soll es Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Ob das den Unionsparteien ausreichen wird, um das im Koalitionsvertrag mit den Worten “Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen” zementierte Wahlversprechen zu erfüllen, darf man bezweifeln. Die Union will die 65-Prozent-Leitplanke des GEG für den Anteil erneuerbarer Energien fallen sehen. Dieses mit dem Begriff “Heizungsgesetz” verbundene Symbol gesichtswahrend für CDU/CSU womöglich zu opfern, ohne die deutschen und europäischen Klimaschutzziele zur Makulatur verkommen zu lassen, ist die schwierige Aufgabe. Sie zu lösen, dafür hat das auserkorene Gremium von Koalitionspolitiker:innen nicht viel Zeit. Delegiert hat der Koalitionsausschuss diesen Job an die Fraktionsvorsitzenden, die zusammen mit den zuständigen Ministerinnen Katherina Reiche (CDU) und Verena Hubertz (SPD) und Fachpolitiker:innen bis Ende Januar Eckpunkte erarbeiten sollen. Bis Ende Februar soll es laut Ankündigung des Koalitionsausschusses bereits einen Gesetzentwurf geben.
Eigentlich hätte die Koalition beim Gebäudeenergiegesetz keinen formalen Zeitdruck. Zu beachten ist allerdings auch die Frist für die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht, die Ende Mai ausläuft. Aus Sicht der Koalition würde es Sinn ergeben, die europarechtlich gebotenen Anpassungen in die angekündigte GEG/GMG-Novelle zu integrieren.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Im Gegensatz zum GEG gibt es beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine klare Deadline. Ende 2026 läuft die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das deutsche EEG aus. Bis dahin muss die Bundesregierung eine Anschlussregelung in Kraft setzen, wenn sie keinen Fadenriss für die Energiewende im Strombereich riskieren will. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat angekündigt, Anfang 2026 einen ersten Referentenentwurf vorzulegen. Bislang ist dies nicht erfolgt.
Klar ist, dass die EU-Kommission für die Erneuerbare-Energien-Förderung in den Mitgliedsländern einen Übergang zum Prinzip der Contracts for Difference favorisiert. Die Kommission hat auch bereits klar gemacht, dass sie einen Rückzahlungsmechanismus (Claw Back) im EEG erwartet. Bereits ihre Genehmigung für notifizierungspflichtige Teile des aktuellen EEG (Solarpaket I) verweigert sie bislang unter Hinweis darauf.
Welche weiteren Neuerungen mit der großen EEG-Novelle zu erwarten sind, darüber kann bislang nur gemutmaßt werden. Öffentlich gemachte Diskussionpapiere des zuständigen Wirtschaftsministeriums dazu datieren noch aus der Zeit der Ampelkoalition. Wiederholte Aussagen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, wonach sie eine Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen mittlerweile für überflüssig hält, liegen bereits eine Weile zurück und finden keine Zustimmung beim Koalitionspartner SPD.
Entscheidend werden auch die Ausbaupfade sein, die dem EEG zugrunde gelegt werden und die sich in den Ausschreibungsmengen für Windenergie, Photovoltaik und Biomasse niederschlagen müssen. Eigentlich sollte hier bereits der im Sommer vorgelegte Monitoringbericht der Institute BET und EWI im Auftrag des BMWE Hinweise bringen. Doch dessen politische Interpretation ist nicht eindeutig.
Netzentgeltreform
In der Frage der künftigen Gestaltung der Netzentgelte sind der deutschen Politik durch die EU-Richtlinien deutliche Schranken gesetzt. Den Hut hat hier die Bundesnetzagentur als politisch unabhängige Regulierungsbehörde auf. Ihre Rolle erfüllte sie beispielsweise mit der Festlegung zur bereits ab 1. Januar 2025 wirkenden bundesweiten Kostenwälzung der Netzentgelte. Dies führte bereits zu Entlastungen der Stromverbraucher in Regionen mit hohen Netzausbaukosten wegen des Ausbaus erneuerbaren Energien.
Nichtsdestotrotz sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Netzentgelte gesenkt werden sollen. Zunächst passiert dies 2026 über einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) an die Übertragungsnetzbetreiber.
Eine größere Reform der Netzentgeltsystematik ersetzt dies freilich nicht. Weitere Konsultationen und Eckpunktepapiere dazu hat die Bundesnetzagentur für 2026 angekündigt. In der Diskussion sind unter anderem dynamische Netzentgelte und eine Entkopplung der Netzentgelte von der elektrischen Arbeit (Kilowattstunden). Auch die Idee eines Netzentgelts von einspeisenden Erneuerbare-Energien-Anlagen steht weiterhin im Raum.
Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de