Die Dringlichkeit dieser neuen Perspektive auf Stromnetze betonte gleich zu Tagungsbeginn der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Frank Wetzel. Er komme gerade vom Nordseegipfel, auf dem es Anfang dieser Woche in Hamburg vor allem um Kooperationen beim Ausbau der Offshore Windfarmen ging, berichtete er. Dort sei auch der stellvertretende NATO-Generalsekretär zu Besuch gewesen und der Fokus habe sehr klar auch aufgrund der geopolitischen Lage auf Resilienzfragen gelegen. Das, so Wetzel, “ist auch ein industriepolitischer Aspekt. Bei den Arbeiten an den Netzen geht es auch darum, dass wir unsere Unabhängigkeit wahren, dass wir die Fähigkeiten selber haben.”
Für Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur (BNetzA), steht in dem Zusammenhang auch die sogenannte (n-1)-Sicherheit auf dem Prüfstand. Im Kontext von Stromnetzen versteht man darunter das grundlegende Prinzip, dass ein Netz beim Ausfall einer einzelnen seiner Komponenten, dem (n-1)-Zustand, weiterhin die volle Last bewältigen müsse. Haller sagte: “Wir müssen das (n-1)-Kriterium nochmal in seiner Anwendung untersuchen.” Sie findet es nicht akzeptabel, wenn dieses Sicherheitsprinzip beispielsweise so ausgelegt werde, dass zwei redundante Kabel nebeneinander liegen. Haller: “Wenn dann ein Bagger da drauf fährt, um mal von dem Terrorismus wegzukommen, dann haben wir gleich ein Netzproblem.”
2026 – Jahr der Entscheidungen
Haller betonte, dass die Bundesnetzagentur das laufende Verfahren für eine grundlegende Reform der “Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom” (AgNeS) im Laufe dieses Jahres zum Abschluss bringen wolle. Das Thema brennt ihr offenbar unter den Nägeln und zwar auch mit Blick auf eine wachsende Anzahl von Prosumern, die also nicht nur Strom verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen und ins Netz einspeisen.
“Das kann man sehr positiv sehen”, sagt Haller. “Nur wissen wir auch, dass sich dadurch die Zahl derer, die an der Finanzierung der Netze beteiligt sind, verringert. Und wenn wir wissen, dass die Netzkosten steigen und wenn wir wissen, dass Steuerungswirkungen eben nur der spürt, der auch wirklich Netzentgelt bezahlt, dann ist das keine wirklich beruhigende Situation.”
Für Haller ist die Marschrichtung bei der Netzentgeltreform klar: “Wir haben zu achten auf eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis: Beteiligung von Einspeisern, Speichern, Prosumern – nicht beliebt, aber aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.”
“Orientierungspunkte” der BNetzA für Netzentgelte
Außerdem sei es wichtig, die Kostenwahrheit durch “Einführung neuer Entgeltkomponenten” zu stärken. Zugleich müssten Flexibilitätshemmnisse innerhalb der heutigen Netzentgeltsystematik abgebaut und die Netzentgelte dynamisiert werden, um die Auslastung des Netzes dadurch zu verbessern.
Im Rahmen des Festlegungsverfahren Agnes hat die Bundesnetzagentur am 16. Januar ein 16-seitiges Papier mit Orientierungspunkten zu Netzentgelten für Speicher veröffentlicht. Dieses will die Behörde am Freitag dieser Woche in einem Expertenaustausch online erläutern.
Wann endet die Netzentgelt-Befreiung für Speicher?
Auch in diesem Papier betont die Behörde, dass sie die aktuelle bis August 2029 befristete vollständige Befreiung rein netzgekoppelter Großspeicher bei der Einspeicherung von Strom gemäß § 118 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht für sinnvoll hält. Die BNetzA schreibt: Nur wenn grundsätzlich Netzentgelte erhoben
werden, können überhaupt Verhaltensanreize gesetzt werden, die gerade für Speicher und
Elektrolyseure möglich und sinnvoll sind.” Als Regulierungsbehörde ist sie laut EnWG befugt, die Netzentgeltbefreiung vorzeitig abzuschaffen.
Stattdessen sollen alle Speicher künftig nach den Vorstellungen der BNetzA Arbeitsentgelte mit Anreizfunktion zahlen. “Wir sehen diese Frage als ein erhebliches Steuerungsinstrument, um Redispatchbedarfe innerhalb einer einheitlichen deutschen Preiszone zu senken”, sagte Haller in Berlin.
BNetzA setzt weiterhin auch auf Baukostenzuschüsse
Daneben hält ihre Behörde Baukostenzuschüsse, die sich nach der Anschlussleistung der Speicher richten, weiterhin für sinnvoll. Differenziert nach Anwendungsfall, beispielsweise Stand-alone-Speicher oder Co-Lokation-Speicher, möchte sie ihre Vorschläge zur Netzentgeltsystematik für Speicher nun weiter mit Interessenvertreter:innen erörtern. Dazu zählt auch die Frage eines möglicherweise erhöhten Grundpreises für typische Prosumer. Für “Mitte 2026” kündigte Haller einen Festlegungsentwurf für die gesamte neue Netzentgeltsystematik an – im Laufe des weiteren Jahres sollen dann die wesentlichen Fragen zur neuen Netzentgeltsystematik geklärt sein.
Roadmap Systemstabilität
Wenngleich entsprechende Netzentgelte, wenn sie Engpässe vermeiden helfen, sicherlich auch ihren Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes beitragen können, so sind es doch eher technische Aspekte, die als Meilensteine die 118 Seiten starke “Roadmap Systemstabilität” prägen. Die ist unter Federführung des damals noch grün geführten Bundeswirtschaftsministeriums von 150 Expert:innen aus Branche, Wissenschaft, Behörden und Normungsgremien bis November 2023 entstanden. Alexander Folz, Regierungsdirektor im BMWE, kann inzwischen einen Haken an einige der damals beschriebenen 18 Meilensteine machen. So beschaffen die Netzbetreiber inzwischen sowohl Blindleistung als auch die für die Frequenzhaltung wichtige Momentanreserve per Ausschreibung über den Markt. Auch haben die Netzbetreiber im vergangenen Jahr erstmals ihren künftig zweijährlich erscheinenden Systemstabilitätsbericht vorgelegt, der unter anderem den künftigen Bedarf an solchen Systemdienstleistungen transparent macht.
Viele Punkte auf der To-do-Liste sind noch offen
Allerdings verzeichnet die Roadmap bis zum Jahr 2023 noch etliche weitere Meilensteine, die noch nicht in Sicht sind. Gleich mehrere dieser offenen Punkte betreffen netzbildende Wechselrichter, die mit zunehmenden Anteilen erneuerbarer Energien die Rolle der rotierenden Massen klassischer Großkraftwerke übernehmen müssen. Erst zwischen 2027 und 2030, nachdem weitere Felderfahrungen mit netzbildenden Stromrichtern gesammelt wurden, erwartet die Roadmap gestaffelt nach Netzebenen Technische Anschlussregeln (TAR) für diese Schlüsseltechnologie.
Dabei wäre ein breiter Einsatz netzbildender anstelle der heute zumeist nur netzfolgenden Wechselrichter auch wichtig für die zunehmend geforderte Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegen hybride Bedrohungen. Denn gerade für die Schwarzstart-Fähigkeit nach einem Stromausfall könnten zwar die zunehmend weit verbreiteten Batterien enorm helfen – aber nur wenn es auch Wechselrichter gibt, die in der Lage sind, ein Netz aufzubauen.
Roadmap Systemstabilität wird fortgesetzt
Mit neuen Perspektiven kommen neue Prioritäten. Und so kündigte BMWE-Experte Volz gestern in Berlin an, dass eine Fortschreibung der von der Branche sehr gelobten “Roadmap Systemstabilität” in Vorbereitung sei.
Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH