NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ EU-Rechnungshof will Energiegemeinschaften stärken +++ Biogaspotenziale und GMG-Quoten +++

Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 11.03.2026
Hoffnungsträger Biogas für das GMG
Foto: Guido Bröer
Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) erfährt Biogas in der Bundespolitik eine lange nicht dagewesene Wertschätzung. Aber kann die Bioenergie als Multitalent unter den Erneuerbaren tatsächlich alle Erwartungen erfüllen, die von Seiten der Regierungsparteien in den Energieträger gesetzt werden?

Für den Fachverband Biogas, der gestern seine Jahresbilanz 2025 vorgestellt hat, ist klar: “Yes, we can!” – Wenn denn die Rahmenbedingungen stimmen würden, ließen sich in den kommenden Jahren erhebliche Potenziale für Biogas und Biomethan, also auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas, erschließen. So lautet angesichts der Debatte um das GMG die Kernbotschaft des Verbands, der sowohl Betreiber von Biogasanlagen als auch deren Hersteller vertritt.

Nach Zahlen des Fachverbands waren Ende 2025 in Deutschland 9.315 Biogasanlagen in Betrieb, die Substrate vor Ort verstromen. Weitere 290 Anlagen bereiten Biogas zu Biomethan auf, um es ins Erdgasnetz einzuspeisen. Deutlich gewachsen um rund 10 Prozent ist in den vergangenen drei Jahren die installierte elektrische Leistung der vor Ort verstromenden Anlagen. Sie beträgt jetzt 6.816 Megawatt (MW). Derweil hat sich die sogenannte Bemessungsleistung kaum verändert und liegt bei 3.316 MW. In der Differenz von 3.500 MW zwischen den beiden Zahlen zeigt sich die zunehmende Überbauung bzw. Flexibilisierung. Zusätzliche Blockheizkraftwerke (BHKW) ermöglichen Anlagen eine bedarfsgerechte Stromerzeugung. „Diese Tendenz zeigt, dass die Biogasanlagen immer flexibler werden und dadurch eine immer wichtigere Rolle für das Stromnetz spielen“, erklärt der Präsident des Fachverbands Biogas, Thomas Karle.

Wie aber kommt es dann, dass Websites, wie electricitymaps.com und andere, die auf Basis der Daten vom europäischen Netzbetreiberverband ENTSO-E aktuelle Anteile der verschiedenen Energieträger in den nationalen Stromnetzen präsentieren, für die Bioenergie einen Tag und Nacht fast gleichbleibenden Beitrag als Grundlast ausweisen? – Für Karle ist das ein irritierendes Ärgernis, so machte er auf Solarthemen-Anfrage deutlich. “Was derzeit mit diesem grünen Band dargestellt wird. ist tatsächlich nicht der Realität entsprechend.” Manuel Maciejczyk, Geschäftsführer im Fachverband erläuterte, die ungenaue Darstellung sei auch in der mangelnden Digitalisierung der Netze begründet. Die ENTSO-E-Visualisierungen bezögen sich auf Echtzeitdaten, deren Auflösung aber nicht ausreichend sei. Der Verband bemühe sich derzeit um genauere Daten von Direktvermarktern.

Wofür reicht das Biogas?

Insgesamt hat die Branche im letzten Jahr in Deutschland 29 Terawattstunden (TWh) Biogasstrom erzeugt, was dem Bedarf von 8,8 Millionen Haushalten entspreche. Die bei der Stromerzeugung in BHKWs anfallende Wärmemenge lag 2025 bei 32,3 TWh, wovon laut einer Umfrage des Verbandes knapp 58 Prozent außerhalb der Biogasanlage genutzt wurden. „Diese Leistung wird in der aktuellen Diskussion um das Potenzial von Biogas häufig übersehen“, bedauert Karle. „Jede Kilowattstunde Biogaswärme vermeidet potenziell eine Kilowattstunde Erdöl und verringert den Bedarf an Erdgas.“

Denn in der Politik liegt der Fokus derzeit klar auf dem für das Gasnetz veredelten Biomethan. Sollen doch gemäß den Eckpunkten der Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz wachsende biogene Anteile im Erdgasnetz dafür sorgen, dass sich auch ohne 65-Prozent-Regel Deutschlands Klimaschutzziele im Wärmesektor einhalten lassen. Wer ab 2029 eine neue Gasheizung einbauen lässt, soll mindestens 10 Prozent Bio-Brennstoff oder Wasserstoff im Gas nachweisen müssen. Der Anteil soll stufenweise in den Folgejahren ansteigen – wobei die Koalition bislang nicht festgelegt hat, wie steil diese sogenannte “Bio-Treppe” konstruiert werden soll. Für alle bestehenden Gasheizungen soll als weiteres Instrument eine “Grüngasquote” den Brennstoff etwas klimafreundlicher machen. Die Quote soll allerdings erst ab 2028 greifen und dann zunächst nur bei einem Prozent liegen. Für die Vertreter des Biogasverbands steht fest, dass sich diese ersten Stufen der Koalitionspläne locker bewältigen lassen.

Nur wenig Biomethan für Wärmenutzung

Denn tatsächlich hätten die 290 Biomethananlagen bereits im vergangenen Jahr zusammen 12,8 TWh erzeugt. Zusammen mit den aktuell importierten 3,5 TWh an Biomethan könnten kurzfristig 16,3 TWh Biomethan genutzt werden, was 6,3 Prozent des aktuellen Erdgasverbrauchs von Wohnungen in Deutschland entspreche. Wobei diese Mengen auch in der Industrie und teils auch im Verkehr verbraucht werden. Nur 1,07 TWh gingen nach Erkenntnissen des Fachverbands 2025 in die reine Wärmenutzung. Der Großteil werde vielmehr für den Verkehr und die Stromerzeugung in BHKW eingesetzt.

Es erfordert dennoch keiner höheren Mathematik, um nachzuvollziehen, dass in der Mischkalkulation die Kombination von “Bio-Treppe” und “Grüngasquote” zunächst keiner großen zusätzlichen Biogas-Menge bedarf.

Wobei selbst die Biogasbranche, die sich grundsätzlich erfreut über die Änderungen des GMG zeigt, die Politik vor dem falschen Schluss warnt, die Biogasquoten könnten anstelle des Hochlaufs von Wärmepumpen und Wärmenetzen eine echte Wärmewende ersetzen. Der stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands Biogas, Christoph Spurk, sagt: “Wir werden mit Sicherheit nicht an der Stelle die Wärme bereitstellen, wo dies über eine Wärmepumpe günstiger und einfacher realisiert werden kann. Und gerade im Neubau ist das Thema, glaube ich, auch durch.”

Der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Biogas ergänzt: “Wir sehend die beste Nutzung von Biomethan nicht in der Erzeugung von 60 Grad warmem Wasser in der Gastherme. Insgesamt wird der Anteil der Gasheizungen natürlich stark abnehmen – so oder so.”

Zuwachs von Biomethan-Aufbereitungen

Fakt ist, dass in den vergangenen zwei Jahren der Zuwachs an Biomethan-Anlagen sprunghaft von 246 auf 290 gestiegen ist. Die Experten des Fachverbands vermuten, dass dieses auch mit der Ende 2025 ausgelaufenen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zu tun habe, die einige Anlagenbetreiber:innen motiviert haben könnte, noch vorher ans Netz zu kommen. Die GasNZV regelt unter anderem den vorrangigen Zugang von Biomethananlagen ans Gasnetz. Nachfolgeregelungen sollen dies grundsätzlich weiterhin sicherstellen, liegen aber künftig in der Verantwortung der Bundesnetzagentur.

Potenzial für Biomethan

Geht es nach dem Fachverband, dann soll sich die Bedeutung von Biomethan als Energieträger in den kommenden Jahren vervielfachen. Allein das inländische Potenzial beziffert er auf 150 TWh, also ein dutzendmal so hoch wie heute. Wobei fast die Hälfte dieser Menge aus synthetischem Methan bestehen soll, das man aus abgeschiedenem CO2 der Aufbereitungsanlagen in Verbindung mit Wasserstoff aus der Elektrolyse erneuerbaren Stroms herstellen könne.

Daneben sieht der Verband für Biomethan und Biogas ein gewaltiges Import-Potenzial zwischen 285 bis 428 TWh. Also nochmal das Doppelte bis Dreifache, der in Deutschland von ihm angenommenen Menge. Auch damit versucht der Branchenverband der Kritik von Umweltverbänden und Forschungsinstituten entgegenzutreten. Die sehen in den Ideen der Koalitionsfraktionen für “Grüngasquote” und “Bio-Treppe” auch deshalb eine “Mogelpackung” (Greenpeace), weil Biomethan ein zu knappes Gut sei.

In einer Studie des Wuppertal-Instituts (WI) und des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IDW) im Auftrag der Umweltorganisation Bellona Deutschland heißt es: “Auch Biomethan steht nur begrenzt zur Verfügung und ist langfristig keine robuste Lösung.” Die beiden Institute halten zwar eine Beimischung von Biomethan – im Gegensatz zu Wasserstoff – für “sinnvoll und vertretbar”, aber selbst dies nur zeitlich und räumlich begrenzt. Begründung: Erdgas-Leitungen würden auf reinen Wasserstoff umgestellt oder stillgelegt. Außerdem brauche man die heutigen Biogasanlagen zukünftig zunehmend für die Flexibilisierung im Stromsystem. WI und IDW bilanzieren: “Das heutige Biogas steht daher voraussichtlich nicht stärker als heute für die Biomethan-Produktion zur Verfügung.”

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


EuRH: EU verfehlt ihre Ziele zu Energiegemeinschaften
Foto: Bürgerwerke eG
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen EU-weit mangelnden Fortschritt bei Energiegemeinschaften kritisiert. Die EU-Ziele für Energiegemeinschaften würden voraussichtlich nicht erreicht. Der Rechnungshof formuliert konkrete Empfehlungen an EU-Kommission und Mitgliedsländer, wie sich dies verbessern lässt. Die Kommission nimmt diese Empfehlungen an und verspricht weitere Maßnahmen:

Der Europäische Rechnungshof stellt in seinem in dieser Woche veröffentlichten Sonderbericht fest, dass die EU ihr Ziel aus der Solarstrategie von 2022 verfehlt hat, bis 2025 in jeder europäischen Kommune über 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft zu etablieren. Auch sei es nicht wahrscheinlich, mit den bisherigen Mitteln weitere EU-Ziele für Wind- und Solarenergie in Bürgerhand zu erreichen. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hatte die EU bereits 2016 das Ziel definiert, dass im Jahr 2030 mehr als 50 Gigawatt (GW) Windenergie und mehr als 50 GW Solarenergie im Eigentum von Energiegemeinschaften stehen könnten. Dies entspräche 17 Prozent beziehungsweise 21 Prozent der damals prognostizierten Kapazität von Wind und PV.

Der EuRH geht davon aus, dass Erneuerbare-Energie-Projekte in Gemeinschaftseigentum das Potenzial haben, die Energiewende zu beschleunigen, weil die Bürgerinnen und Bürger in diesen Übergang einbezogen werden müssen und weil der Übergang für alle erschwinglich sein muss, um die soziale Dimension der Energieunion zu stärken. Daraus leitet er auch seine Zuständigkeit ab, denn im Zuge der “Leistungsprüfung” hat er als unabhängiges Finanzprüfungsorgan der EU mit Sitz in Luxemburg unter anderem zu kontrollieren, ob die Europäische Gemeinschaft ihre selbstgesteckten Ziele erreicht und ob dies in der wirtschaftlichsten Weise geschieht. Dazu hat der Rechnungshof exemplarisch die Entwicklung der Energiegemeinschaften in vier EU-Ländern – Rumänien, Niederlande, Italien und Polen – genauer unter die Lupe genommen. Deutschland war nicht unmittelbar Teil der Prüfung, kann sich allerdings von den daraus resultierenden Empfehlungen durchaus angesprochen fühlen.

EuRH: Energiewende von unten scheitert an Hürden

Als Ergebnis schreibt der EuRH nun in seiner Pressemitteilung: “Bis der Traum einer Energiewende von unten in der EU verwirklicht wird, könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern.” Auf dieses Ziel werde zwar bereits seit fast einem Jahrzehnt hingearbeitet, die bisherigen Fortschritte lägen den EU-Prüfern zufolge jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Damit die von Bürgern geleiteten Initiativen die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen können, gelte es, die Vorschriften klarer zu gestalten und stärkere Anreize für Bürger und benachteiligte Haushalte zu schaffen, so die Prüfer. Außerdem sollten die EU und ihre Mitgliedsländer die Entwicklung von Energiespeicherlösungen durch Energiegemeinschaften stärker unterstützen. Um die Sache zu beschleunigen, gibt der Rechnungshof deshalb sechs konkrete Empfehlungen, die sich teils direkt an die vier untersuchten Länder richten, aber eben auch an die EU-Kommission. Die Brüsseler Kommission will laut ihrer Antwort auf den Rechnungshofbericht alle sechs Empfehlungen vollständig annehmen.

Für die Energie-Initiativen stehen laut Rechnungshof EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung, weil die EU Energiegemeinschaften als wirksames Mittel zur Erreichung ihrer Klima- und Energieziele betrachtet. Dass die Gemeinschaften weit von dem Ziel entfernt seien, bis 2030 ganze 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarkapazität Europas bereitzustellen, liegt laut den Prüfern wesentlich auch daran, dass es in der EU schlicht und ergreifend zu wenige Energiegemeinschaften gebe.

Beschleunigung der Energiewende durch Bürgerenergie

“Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen”, so João Leão, der als Mitglied des EuRH für die Prüfung zuständig war. “Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.”

Die rechtlichen Definitionen der EU seien ungenau und hätten zu Verwirrung geführt. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger sich nicht beteiligten, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften. Dies gelte ganz besonders für Mehrfamilienhäuser, in denen fast die Hälfte der EU-Bevölkerung lebe. Hier kritisiert der Rechnungshof, dass neben den bestehenden Eigentümergemeinschaften, die mit der Verwaltung der Gebäude betraut seien, ein zusätzlicher Rechtsträger geschaffen werden müsse. Dies erhöhe den Verwaltungsaufwand.

Fehlende Netzanschlüsse behindern laut EuRH Energiegemeinschaften

Ein weiteres Manko sieht er in den Netzanschlüssen. Aufgrund von Netzüberlastungen erfolge der Anschluss von EE-Anlagen ans Netz nur verzögert oder gar nicht, was die Entstehung von Energiegemeinschaften verlangsame. Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, netzentlastende Speicherkapazität zu schaffen. Dadurch habe die EU die Chance verpasst, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen.

Die EU-Kommission, die in ihrem im 10. Bericht zur Lage der Energieunion vom November 2025 europaweit rund 8.000 Energiegemeinschaften zählte, verspricht nun in ihrer Antwort auf den EuRH-Bericht Nachbesserungen und verweist dazu auf die laufenden Arbeiten zum angekündigten “Bürger-Energiepaket”, das sie für das erste Quartal dieses Jahres angekündigt hatte. Die Empfehlungen des EuRH sollen sich darin niederschlagen. Beispielsweise will die Kommission nach eigenem Bekunden “den EU-Mitgliedstaaten 2026 Leitlinien zur Optimierung des Eigenverbrauchwerts an die Hand geben, in denen auch Gebäude mit mehreren Wohnungen berücksichtigt werden. Gegenstand der Leitlinien wird zudem die gemeinsame Energienutzung sein.” Gemeinsam mit der Beratungsplattform für Bürgerenergie (Citizen Energy Advisory Hub – CEAH), die auf der auf der offizielle EU-Website https://citizens-energy.ec.europa.eu/ zu finden ist, will sie außerdem einen praktischen Leitfaden mit Erläuterungen der Optionen für Wohnungseigentümer herausgeben, wie sie Energiegemeinschaften bilden und vergrößern können.

Energiegemeinschaften statt Energiearmut

Auch im Zusammenhang mit der Vermeidung von “Energiearmut” will die Kommission das Thema bedürftiger Haushalte in Energiegemeinschaften im angekündigten Bürger-Energiepaket berücksichtigen. Sie wolle es auch in der geplanten Empfehlung der Kommission an die EU-Mitgliedstaaten zu Energiegemeinschaften aufgreifen, verspricht sie dem EuRH. Welche Rolle Energiegemeinschaften bei der Bekämpfung von Energiearmut spielen können, wolle sie stärker thematisieren und möglicherweise ihre derzeitige Empfehlung zu Energiearmut daraufhin aktualisieren.

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


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