NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ Angriff auf EE-Einspeise-Vorrang +++ Cybersicherheit durch Open Source +++

Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 13.02.2026
Reiche-Entwurf kratzt am Einspeise-Vorrang erneuerbarer Energien
Foto: Guido Bröer
Ein als Verschlusssache eingestufter Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein "Netzpaket" zur Reform von Netzanschlüssen könnte den Vorrang erneuerbarer Energien aushebeln. Unter anderem soll er für Anlagenbetreiber:innen das Recht auf Entschädigung beim Redispatch eingeschränken.

Die den Solarthemen vorliegende Version eines vollständig ausformulierten Referentenentwurfs datiert vom 30. Januar. Der Entwurf sorgt seit dem Wochenenende für helle Aufregung bei den Erneuerbare-Energien-Verbänden. Kein Wunder, denn das Papier rührt an einem Grundpfeiler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dem Recht auf vorrangige Einspeisung. Das BMWE will im EEG und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen sogenannten “Redispatch-Vorbehalt” einführen.

Limitiertes Netzgebiet ab 3 Prozent Redispatch

Wenn in einem Verteilnetzgebiet im Vorjahr mehr als 3 Prozent der potenziell eingespeisten Strommenge wegen Netzengpässen abgeregelt worden sind, kann der Netzbetreiber laut § 14 Abs. 1d EnWG des BMWE-Entwurfs den Bereich um das betroffene Umspannwerk als “kapazitätslimitiertes Netzgebiet” ausweisen. Ein solches Etikett würde bis zu zehn Jahre gelten und dazu führen, dass neue Erzeugungsanlagen wie Wind- oder Solarparks in diesen Gebieten während dieser Zeit keinerlei Ausgleichszahlung im Zuge des Redispatch erhalten würden. Nur falls das Redispatch drei Jahre in Folge in einem als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzgebiet unterhalb der 3-Prozent-Hürde bliebe, würde das Label automatisch entfallen. Im Gegenzug wäre der Netzbetreiber laut BMWE-Entwurfstext verpflichtet, ein kapazitätslimitiertes Netzgebiet “prioritär bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen”. Das ist aber grundsätzlich nicht neu, sondern ergibt sich eigentlich auch heute schon aus den gesetzlichen Regeln, denen die Netzmonopolisten unterliegen.

Beim “Redispatch-Vorbehalt” beruft sich das BMWE in der Begründung des Entwurfs ausdrücklich auf einen Bundesratsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Juli 2025 (Bundesratsdrucksache 318/25). Den aber hat die Länderkammer weder beraten noch beschlossen. Und das Konzept des rot-rot-regierten Mecklenburg-Vorpommern unterschied sich auch deutlich von dem Modell des BMWE, wenngleich sich das Ministerium darauf beruft. Der Vorschlag aus dem Nordosten hätte ein Aussetzen der Redispatch-Ausgleich für neue Anlagen für maximal für vier Jahre vorgesehen. Zugleich hätte er die Netzbetreiber verpflichtet, betroffenen Anlagenbetreiber:innen einen unverzüglichen Netzanschluss vertraglich zu garantieren und damit Konzepte wie “nutzen statt abregeln” zum Beispiel in Form von Speichern angeregt. Die mit dem Stromspitzengesetz eingeführten, aber bislang lediglich freiwilligen flexiblen Netzanschlussverträge wären somit in Netzengpassgebieten quasi zur Pflicht geworden. Das BMWE hingegen will offenbar an der Freiwilligkeit der flexiblen Netzanschlussverträge nichts ändern.

Baukostenzuschuss für Erneuerbare-Energie-Anschlüsse

Der Entwurf des Ministeriums bringt jetzt vielmehr auch Baukostenzuschüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen ins Spiel. Bisher heiß es in § 17 EEG kurz und klar: “Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.” Künftig sollen Netzbetreiber aber von EE-Anlagenbetreiber:innen Baukostenzuschüsse fordern können. Und zwar entweder “pauschalierte oder nach netzwirtschaftlichen Parametern örtlich zu differenzierende Beträge”.

Echo der Branche: Finanzierungsgrundlagen in Gefahr

Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, die frühere CDU-Politikerin Ursula Heinen-Esser, hält die Pläne der CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche für fatal: “Der jetzige Vorschlag wird den Ausbau der Erneuerbaren abwürgen. Er ist Gift für dringend benötigte Investitionen, wenn Entschädigungen für Abregelungen pauschal infrage gestellt werden.” Außerdem seien die Redispatchkosten seit 2022 gefallen und die Netzbetreiber prognostizierten auch keinen Anstieg, betont Heinen-Esser.

Für die Solarbranche sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), zu den Ideen aus dem Reiche-Ministerium: “Dies würde die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen. Ein wirtschaftlicher Betrieb und die in der Regel erforderliche Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung neuer Solaranlagen wäre unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Der Vorschlag kommt damit einem Anschlussverbot für Solaranlagen in engpassbehafteten Leitungsabschnitten gleich.”

Wind und Solar in einen Topf geworfen

Die Logik des Reiche-Vorschlags differenziert im übrigen nicht zwischen Abregelungen wegen Wind- und Solarstrom-Überschüssen, die auf völlig unterschiedlichen Erzeugungsprofilen beruhen. Er setzt die 3-Prozent-Schwelle als absoluten Maßstab. Mögen beispielsweise in einem Netzgebiet die netzbedingten Abregelungen im Vorjahr ausschließlich Windkraftanlagen betroffen haben, so könnte ein daraufhin ausgerufener “Redispatch-Vorbehalt” gleichwohl in diesem Gebiet auch die Finanzierung künftiger PV-Anlagen durchkreuzen – und umgekehrt.

Körnig weist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die flexiblen Netzanschlussverträge hin. Mit ihnen gebe es seit 2025 bereits ein Instrument für Netzengpassgebiete: “Dieses Instrument der flexiblen Netzanschlussvereinbarung erlaubt mit beidseitiger Zustimmung die Einspeisemengen – während der Engpasssituationen – vom finanziellen Ausgleich auszunehmen und die Einspeisung bei Netzüberlastung zu begrenzen. Der Vorteil gegenüber einem Redispatch-Vorbehalt ist eine deutlich höhere Transparenz, die Möglichkeit zur Einbindung von Speichern und der Erhalt der Planungssicherheit für den Anlagenbetreiber.”

Energiegenossenschaften in Sorge

Das sind Aspekte, die vor allem auch der Bürgerenergieszene Sorgen machen. Für Bürgerenergiegesellschaften hat finanzielle Berechenbarkeit einen noch höheren Stellenwert als für risikoaffine Finanzinvestoren. Jan Holthaus, Vorstand des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands, der die Energiegenossenschaften vertritt, sagt. „Investitionen der Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Hierzu gehören klare Regelungen zur Refinanzierung und ein sicherer Netzzugang. Ohne diese Rahmenbedingungen würden die Teilhabe der Menschen und damit notwendige Investitionen und Akzeptanz der Energiewende ausgebremst.“

Diplomatischer, aber doch deutlich kritisiert auch der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Entwurf des BMWE. Den Verband stört “ein Auslösekriterium für die Ausweisung von kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten ab Redispatchvolumina von nur drei Prozent, in denen es dann für bis zu zehn Jahre keine Redispatch-Ausgleichszahlungen geben soll. Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für ihre Investitionen geben.”

Kritik aus der SPD

Und auch vom Koalitionspartner SPD wird es für die Ideen aus dem CDU-geführten BMWE nicht ohne weiteres grünes Licht geben. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, gibt zu Protokoll: “Ausbaubegrenzungen, ökonomische Überforderungen oder sogenannte Redispatchvorbehalte schwächen Investitionsanreize bis hin zu massiven Hemmnissen. Solche oder weitere den Erneuerbaren-Ausbau einseitig mit den Netzen synchronisierende Regelungen reduzieren die marktlichen Anreize genau für solche Technologien, die zum systemischen Umstieg auf die Erneuerbaren Energien benötigt werden: für Flexibilitäten und Speicherbarkeit inklusive grünen Wasserstoff. Der Gesetzentwurf erfüllt damit nicht die mit dem Koalitionsvertrag verständigten Maßgaben zur Nutzung aller Potenziale der Erneuerbaren Energien (…).”

Neue Netzanschlussverfahren.

Gleichwohl enthält der Entwurf aus dem Reiche-Ministerium neue Regelungen zu den Netzanschlüssen, die sicherlich auch Kritiker:innen des BMWE für wichtig erachten und mit denen das Ministerium auf Vorgaben des Bundestages reagiert. Der hatte nämlich im Zuge der jüngsten Energierechtsnovelle eine Entschließung verabschiedet, mit der er die Bundesregierung auffordert, “im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher grundlegend verbessert und digitalisiert werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen, um den Stau bei Anschlussbegehren insbesondere von Großbatteriespeichern, Industriekunden und Rechenzentren zu lösen (…).”

Unter anderem delegiert der BMWE-Gesetzentwurf nun an die Verteilnetzbetreiber die Aufgabe, einen einheitlichen Prozess für Netzanschlussverfahren zu entwickeln, mit der Bundesnetzagentur abzustimmen und ab 1. Januar 2027 einzuführen. Spätestens ein Jahr danach müsste laut BMWE-Plan jeder Netzbetreiber den gesamten Kommunikationsprozess digital über sein Internetportal anbieten, “von der Einreichung eines Netzanschlussbegehrens bis zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses”.

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


Energiemanagement-Schnittstellen: Wer bietet die höchste Sicherheit?
Foto: NewSaetiew / stock.adobe.com
Energiemanagementsysteme müssen viele Komponenten für die Erzeugung, Speicherung und den Verbrauch von Strom integrieren können. Dafür brauchen PV-Wechselrichter, Batteriespeicher oder Wallboxen offene und sichere Schnittstellen. Während Wechselrichterhersteller wie Kaco und Goodwe dabei auf OpenSource setzen, bevorzugen SMA und Kostal eigene Lösungen.

Das Energiemanagement stellt ein aussichtsreiches Geschäftsfeld dar für Stadtwerke, Energieversorger und weitere Anbieter. Notwendig dafür ist ein computergestütztes Energiemanagementsystem (EMS). Das steuert alle Anlagen für die Erzeugung, Speicherung und Verbrauch des Stroms. Beispiele sind Wechselrichter von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern sowie weitere Komponenten wie Wärmepumpen und Wallboxen. Außerdem lassen sich in ein EMS auch dynamische Stromtarife einbinden. Voraussetzung sind Schnittstellen, die eine Kommunikation der einzelnen Hardware und Komponenten mit dem EMS möglich machen.

Auf Herstellerseite bieten manche Anbieter von Wechselrichtern für PV-Anlagen und Speicher offene Schnittstellen an, damit auch Dritte ihre Produkte über ein EMS betreiben können. Offene Schnittstellen seien aus Sicherheitsgründen empfehlenswert, wie mehrere Forschende aus dem Bereich der Cybersecurity den Solarthemen jüngst erklärten. So sieht Denis Feth, Leiter für Security beim Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering IESE aus Kaiserslautern in der „Öffnung der Kommunikationsprotokolle für Dritte aus technischer Sicht einen wichtigen Schritt, da sie Transparenz schafft und es ermöglicht, Wechselrichter und Speicher über alternative Energiemanagementsysteme zu betreiben.“ 

Um aber einen potenziellen unautorisierten Fernzugriff zu verhindern, kommt es auf die Sicherheitsstandards der Schnittstellen an. Ein herstellerübergreifender Anbieter ist der Verein OpenEMS mit seiner Open Source-Lösung gleichen Namens. Sie verspricht eine große Zahl von Wechselrichtern, Wärmepumpen, Wallboxen und dynamischen Tarifen integrieren zu können. Der Verein nimmt für sich in Anspruch, dass hunderte Entwickler weltweit daran arbeiten, die Schnittstellen zu den einzelnen Komponenten immer auf dem neuesten Sicherheitsstandard zu halten. Durch die schiere Zahl an Expertinnen und Experten fielen etwaige Sicherheitslücken schnell auf, sagt OpenEMS-Vorstand Christoph Wiedmann. Außerdem fänden Anbieter, die etwa Updates für Schnittstellen benötigten, “in der Community Entwickler, die sie beauftragen können.”

Cybersicherheitsexpertinnen und -experten seien aber ein knappes Gut. Die Schnelllebigkeit in der IT-Entwicklung sowie wachsende und gezielte Hackerangriffe auf die kritische Infrastruktur seien Herausforderungen, denen einzelne Unternehmen schwerer begegnen könnten als die Community, schätzt Wiedmann.

GoodWe und Kaco nutzen OpenEMS

Der OpenSpource-Variante haben sich zuletzt immer mehr Unternehmen angeschlossen. Die chinesischen Anbieter Goodwe und Huawei seien jüngst Mitglieder des Vereins OpenEMS geworden, berichtet Wiedmann. Kostenpunkt: bis zu 5.000 Euro für große Unternehmen. Das ist eine Voraussetzung, um OpenEMS nutzen zu dürfen. Während Goodwes Wechselrichter bereits kompatibel sind, habe Huawei laut Wiedmann diesen Schritt bisher nicht vollzogen. “OpenEMS ready” sind außerdem Wechselrichter von Kaco, Solaredge und SMA.

Andere Hersteller setzen lieber auf eigen entwickelte und kontrollierte Schnittstellen, sogenannte proprietäre Systeme. Das gilt etwa für SMA, auch wenn zwei Wechselrichter der Produktlinie Tripower “OpenEMS ready” sind. “SMA-Wechselrichter und Energiemanagementlösungen unterstützen offene und etablierte Schnittstellen”, sagt Sprecherin Nina McDonagh. Sie würden von Drittanbietern für Monitoring, Energiemanagement und Systemintegration genutzt. Zum Schutz der eigenen Schnittstellen vor Hackerangriffen setze SMA auf die gleichen Standards wie OpenEMS. Die proprietären SMA-Systeme durchliefen zum Beispiel regelmäßige Updates und Penetrationstests.

Kostal: kein offener Zugriff

“Unsere Wechselrichter bieten grundsätzlich keinen pauschalen offenen Zugriff”, sagt dagegen Dennis Mühlfort, Sprecher von Kostal. “Der Hintergrund hierfür ist in erster Linie die Cybersicherheit. Uns ist es ein wesentliches Anliegen, die Geräte bestmöglich gegen unbefugten Zugriff und potenzielle Manipulation abzusichern”, sagt er. Deshalb liefen alle Kostal-Wechselrichter über eigene Cloud-Server. “Dadurch vermeiden wir Abhängigkeiten zu externen Cloud-Diensten”. Eine Fernsteuerung durch Dritte sei damit nicht möglich.

Zwar bietet auch Kostal an, seine Wechselrichter über die im PV-Markt etablierte Schnittstelle “Modbus TCP” von externen Energiemanagementsystemen wie OpenEMS nutzen zu lassen. Dann aber liege die Verantwortung für die Cybersicherheit beim jeweiligen Energiemanagementsystem.

Vorteil Transparenz bei offenen Systemen

Zur Frage, welche Schnittstellen denn die sichersten sind, äußerte sich Sadeeb Ottenburger, Leiter der Abteilung „Resiliente und Smarte Infrastruktursysteme“ (RESIS) am Institut für Thermische Energietechnik und Sicherheit des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), gegenüber den Solarthemen.

“Aus Sicherheitssicht ist weder Open Source noch eine proprietäre Herstellerlösung per se überlegen”, sagt er. “Entscheidend ist, dass Steuer- und Monitoring-Ebene klar getrennt und Steuerfunktionen nicht direkt aus dem Internet erreichbar sind.”

Allerdings böten “offene Systeme Vorteile durch Transparenz, Auditierbarkeit und Vermeidung von Black-Box-Abhängigkeiten”, so der Experte. Dass der Programm-Code wie bei OpenEMS offen liege, bedeutet nicht, dass die Anlage offen angreifbar ist, versucht er Mißverständnissen vorzubeugen. “In der Sicherheitslogik gehen wir davon aus, dass Angreifer den Code kennen können.” Sicherheit entstehe daher nicht durch Geheimhaltung in Form einer Blackbox, sondern durch Architektur, Zugriffskontrolle und Betrieb.

Autor: Oliver Ristau | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de


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