Eines der beiden BMWE-Papiere widmet sich der EEG-Novelle, das andere dem Netzpaket. Mit der EEG-Novelle verfolgt Katherina Reiche offenbar das prioritäre Ziel, die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen beenden und außerdem die maximale Einspeiseleistung kleiner Anlagen ins Netz zu halbieren. Um Solarenergie “netzdienlicher” zu machen, heißt es im BMWE-Papier, “soll die Einspeiseleistung kleiner Solaranlagen auf 50 % begrenzt werden – Mittagsspitzen im Einspeiseprofil werden so vermieden”.
Im Gegensatz zu der erst im vergangenen Jahr mit dem Solarspitzengesetz eingeführten 60-Prozent-Kappung will das BMWE dabei künftig offenbar keinen Unterschied mehr machen zwischen Anlagen mit und ohne Smart-Meter. Und es soll für die 50-Prozent-Kappungsgrenze auch keine Rolle spielen, ob sich die Anlagen in der Direktvermarktung befinden oder ob der Strom im Zuge der Netzbetreiberabnahme umsonst eingespeist wird. Ausdrücklich bestätigt das BMWE vielmehr seine Vorliebe für “Nulleinspeiseanlagen”. Es schreibt: “Alle Hürden für sogenannte Nulleinspeiseanlagen sollen konsequent abgebaut werden.” Ein guter Solar-Prosumer ist also nicht mehr derjenige, der seine Überschüsse der Allgemeinheit und dem Klimaschutz zur Verfügung stellt, sondern derjenige, der sich selbst optimiert und seine PV-Anlage ausschließlich für den Eigenverbrauch auslegt.
Keine Zusatzförderung für PV-Volleinspeiseanlagen
Dabei versteht sich fast von selbst, dass das BMWE die Zusatzförderung für Volleinspeisungsanlagen streichen will, die die Ampelregierung eingeführt hatte, um einen Anreiz zur vollständigen Nutzung vorhandener Dachflächen von Einfamilienhäusern und von Gewerbedächern ohne darunter arbeitende Großverbraucher zu schaffen.
Bei den größeren Anlagen will das Ministerium hingegen mit anderen Maßstäben messen. Für Dachanlagen oberhalb von 25 kW, die weiterhin eine Förderung nach dem Marktprämienmodell bekommen sollen, will das Ministerium künftig einen einheitlichen Fördersatz anlegen. Die bislang höheren Förderungen für Anlagen unterhalb von 100 kW bzw. 40 kW sollen der Vergangenheit angehören.
Für den Bundesverband Solarwirtschaft erhebt dessen Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig gegen diese Reiche-Pläne vehement Widerspruch: “Vor dem Hintergrund multipler Energiekrisen, steigender Importkosten für fossile Energien und immer höherer Klimafolgekosten wirken sie gänzlich aus der Zeit gefallen. Das ist ein massiver Angriff auf die dringend erforderliche Dezentralisierung und Defossilisierung unserer Energieversorgung.” Bundesregierung und Bundestag seien gut beraten, so Körnig, “die Vorstöße der Bundeswirtschaftsministerin zurückzuweisen und einen energiepolitischen Rollback zum Schutze unseres Wirtschaftsstandorts und unserer Lebensgrundlagen zu verhindern.“
Freiflächenanlagen und Netzpaket
Zwar lautet eines der erklärten BMWE-Ziele laut dessen EEG-Hintergrundpapier: “stärkerer Fokus auf kostengünstigere Freiflächenanlagen im PV-Bereich.” Doch selbst für die großen Solarparks könnten die BMWE-Pläne als Bremsklotz wirken, fürchten Kritiker:innen. Und zwar nicht etwa wegen der mit der EEG-Novelle einzuführenden Contracts for Difference (CfD), die EE-Anlagen gemäß EU-Vorgaben zur Rückzahlung von Übergewinnen verpflichten sollen. Vielmehr könnte das im Februar bekannt gewordene Netzpaket für die Projekte zur Stolperfalle werden. Mit diesem Gesetzesvorhaben will das BMWE den Ausbau von Wind- und Solarparks in sogenannten “limitierten Netzgebieten” beschränken. Diese Absicht bestätigt das Ministerium nun in seinem Papier zum Netzpaket, das den Solarthemen vorliegt. Darin heißt es: “Verteilnetzbetreiber sollen einzelne Netzabschnitte nach gesetzlich bestimmten Kriterien als ,kapazitätslimitiert’ ausweisen können.”
Der an diesen Plänen für das Netzpaket laut gewordenen Kritik versucht das Ministerium entgegenzutreten, indem es versichert: “Die Hotspots umfassen gezielt einzelne schon heute überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte, nicht aber ganze Netzgebiete oder Bundesländer.” Das allerdings wird von vielen Expert:innen anders eingeschätzt. Sie verweisen darauf, dass schon ein Anteil von 3 Prozent abgeregelten Regenerativstrom-Mengen im Vorjahr ausreichen soll, damit ein Netzbetreiber einen Bereich für bis zu zehn Jahre zum kapazitätslimitierten Netzgebiet erklären kann. Allerdings erwähnt das Ministerium den im geleakten Entwurf des Netzpakets von Ende Januar enthaltenen Schwellenwert von 3 Prozent jetzt nicht ausdrücklich.
Wohl aber betont das aktuelle Papier, dass die Netzbetreiber erweiterte Befugnisse bei der Privilegierung oder Zurückstellung von Netzanschlüssen einzelner Solar-, Wind- und Speicherprojekte erhalten sollen. Im Originalton des BMWE liest sich das so: “Die Netzbetreiber soll daher die Zuständigkeit bekommen, Netzanschlussbegehren anhand konkreter Kriterien zu priorisieren und zu depriorisieren. Als Anknüpfungspunkte für eine Priorisierung im Konkurrenzfall können etwa energiepolitische Annahmen und Zielvorgaben, systemtechnische Erwägungen oder Flächenausweisungen dienen.”
SPD fordert Änderungen für EEG-Novelle und Netzpaket
Dieser Ansatz provoziert allerdings den Widerspruch führender Energiepolitiker:innen von Reiches Koalitionspartner SPD. Vor einer guten Woche schrieben die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Armand Zorn, einen Brief an alle sozialdemokratischen Minister:innen im Kabinett. Darin warnen sie ihre Genoss:innen: “Die gesetzliche Ausbaupflicht der Netzbetreiber muss scharf gestellt werden. Wir brauchen Druck auf die Verantwortlichen des Netzausbaus statt neuer Hürden für Anschlussbegehrende.” Das beziehen Scheer und Zorn insbesondere auch auf die Pläne für den sogenannten “Redispatch-Vorbehalt”. Mit dem will das BMWE die Ausgleichszahlungen für die Abschaltung von Wind- und Solarparks in “kapazitätslimitierten Netzgebieten” streichen.
Man darf gespannt sein, wie die späteren Kabinettsfassungen der geplanten Gesetzesnovellen aussehen und wann sie vorliegen werden. Bislang, so ein Sprecher des BMWE, laufe erst “die Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Anschließend folgt die Ressortabstimmung.”
Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH