Den Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ und die Entschließung zum beschleunigten Ausbau der Windenergie hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. März beschlossen. Die Länder erklären, die Windenergie an Land sei ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland und wesentlich für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung. „Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs, insbesondere in den Wintermonaten sowie in den Nachtstunden, und ist damit für die Stabilität des Stromsystems von zentraler Bedeutung“, heißt es im Beschluss.
Bundesrat: Genehmigte Windenergieprojekte zeitnah realisieren
Durch die in den vergangenen Jahren beschleunigten Verfahren habe es im Jahr 2025 eine Rekordzahl an neuen Genehmigungen für Windenergieprojekte gegeben, erklären die Bundesländer. Gleichzeitig reichten die derzeitigen Ausschreibungsvolumina aber absehbar nicht aus, um diesen umfangreichen Projektbestand zeitnah tatsächlich zu bauen. „In der Folge droht ein erheblicher Realisierungsstau genehmigter Vorhaben, der den dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie verzögert und die Erreichung der energiepolitischen Ausbauziele gefährdet.“ Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, kurzfristig zusätzliche Ausschreibungskapazitäten zu schaffen, um bei genehmigten und weit fortgeschrittenen Projekten zügig voranzukommen.
Die Länder schlagen damit eine ähnliche Richtung ein wie die Bundesregierung im kürzlich vorgelegten Klimaschutzprogramm 2026. Als eine wesentliche Maßnahme zur Reduktion von Treibhausgasen kündigte das Bundeskabinett eine zusätzliche schrittweise Ausschreibung von 12 Gigawatt Windstrom an Land in den anstehenden Ausschreibungsrunden an. Das Klimachutzprogramm erklärt dazu: „Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen sollen im Rahmen der EEG-Novelle 2027 auf die bisher für die Gebotstermine für Windenergieanlagen an Land geplanten Volumina aufgeschlagen werden und netz- und systemdienlich realisiert werden.“
Schneller sein als es die Bundesregierung plant
Den Ländern ist dies aber zu spät. Sie wollen den Windenergieausbau angesichts der bereits genehmigten Projekte frühzeitiger ermöglichen. Ihr Gesetzentwurf sieht daher eine einmalige zusätzliche Sonderausschreibung von 5 Gigawatt bereits 2026 vor. Konkret schlägt der Bundesrat folgende Formulierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor:
Nach § 28 Absatz 6 soll im EEG der folgende Absatz 7 eingefügt werden: „Abweichend von Absatz 1 findet im Jahr 2026 zusätzlich eine Ausschreibung zum Gebotstermin am 1. Oktober statt (Windsonderausschreibung). Das Ausschreibungsvolumen der Windsonderausschreibung beträgt 5.000 Megawatt. Dieses Ausschreibungsvolumen ist bei der Verteilung des Ausschreibungsvolumens im Jahr 2026 nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 auf die Ausschreibungen dieses Jahres nach Absatz 2 Satz 2 nicht zu berücksichtigen. Die sonstigen Ausschreibungsbedingungen entsprechen denen der anderen Gebotstermine.“
Damit dieser Plan der Bundesländer Realität werden kann, müsste der Bundestag nun aber sehr schnell handeln. Denn auch die Länder berücksichtigen, dass die EU-Kommission bei der Gesetzesänderung mitzureden hätte. So ist folgende EEG-Änderung Teil des Bundesratsbeschlusses. In § 101 des EEG sei dieser Absatz 3 einzufügen: „Die Bestimmungen von § 28 Absatz 7 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewandt werden.“
Windenergie als Mittel gegen Knappheiten
Zu beachten ist dabei, dass schon deutlich länger zurückliegende EEG-Änderungen bei der EU-Kommission liegen und sie diese bislang nicht genehmigt hat. Dabei spielt allerdings eine Rolle, dass die EU-Kommission bemängelt, Deutschland habe nicht vorzeitig im EEG Regelungen im Sinne der Contracts of Difference berücksichtigt. Andererseits ist die EU-Kommission gerade dabei, den drohenden Knappheiten auf den Energiemärkten infolge des Irankriegs zu begegnen. Und zusätzliche regenerative Stromerzeugungsanlagen könnten dabei hilfreich sein.
Ergänzend zum Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine Entschließung zur „Stärkung des Windenergieausbaus“ beschlossen. Darin fordert er die die Bundesregierung auf, „zeitnah Klarheit über die zukünftigen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie zu schaffen, um Rechts-, Investitions- und Planungssicherheit für Länder, Regionale Planungsverbände, Kommunen sowie für die Windenergiebranche sicherzustellen.“
Angesichts der derzeit beginnenden Debatte rund um die EEG-Novelle und das „Netzpaket“ wollen die Länder eine Klarstellung: „Die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Flächenziele bilden hierfür eine zentrale Grundlage und sind daher für das Zieljahr 2032 beizubehalten.“ Indirekt kündigen die Länder damit ihren Widerstand gegen Pläne im Bundeswirtschaftsministerium an, den Netzbetreibern in Regionen mit mehr als 3 Prozent abgeregelten Regenerativstrom-Mengen einen indirekten Stopp des Ausbaus erneuerbarer Energien in die Hand zu legen.
Im Rahmen der EEG-Novelle Ausbau der Windenergie sicherstellen
So bittet der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Entschließung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des EEG sicherzustellen, „dass das zukünftige Förderregime einen wirtschaftlichen Ausbau der Windenergie in allen Ländern dauerhaft gewährleistet und ausreichend Ausschreibungsvolumina zur Verfügung stellt.“ Hierfür sei das Referenzertragsmodell im EEG auf einen regional ausgewogenen Ausbau der Windenergie auszurichten. Und auch für die Jahre 2027 und 2028 sollen Bundesregierung und Bundestag im EEG zusätzliche Ausschreibungsvolumina vorsehen.
Der Bundesrat bekräftigt in der Entschließung, die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Flächenziele bildeten eine zentrale Grundlage. Er bemängelt, der Koalitionsvertrag der Regierungskoalition auf Bundesebene sehe zwar eine Evaluierung der Flächenziele vor, doch sei diese ausgeblieben. „Vielmehr stehen politische Forderungen nach einer Abkehr von bundesweiten Zielen im Raum“, so der Bundesrat: „Diese langwierigen Diskussionen gefährden laufende Planungen und führen zu Akzeptanzproblemen vor Ort. Angesichts anhaltender öffentlichkeitswirksamer Diskussionen ist eine Klarstellung durch die Bundesregierung erforderlich, um Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Ein Systemwechsel weg von Flächenzielen würde weit fortgeschrittene Pla- nungen entwerten und zu erheblicher zusätzlicher Unsicherheit für Planungsträger bei der Netzplanung und beim Netzausbau und der Windenergiebranche führen.“
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