NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ BMWE arbeitet am EEG 2027 +++ Forderungen zum Netzanschluss +++

Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 10.11.2025
Bundeswirtschaftsministerium arbeitet am neuen EEG 2027
Foto: franco lucato /stock.adobe.com
Für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) steht an, für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) neue Regelungen zu finden. Sie sollen die Einspeisevergütungen und derzeitigen Marktprämien ablösen. Noch ist auch dem Ministerium nicht klar, was das genau bedeutet. Es will allerdings schon im laufenden Jahr die ersten Pflöcke für das neue EEG einschlagen. Kurzfristige Änderungen für PV-Anlagen sind aber wohl nicht zu erwarten.

Das BMWE reagiert mit seinen Plänen für das EEG auf die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Demnach sind die derzeitigen Marktprämien nur noch bis Ende 2026 zulässig. Ab 2027 ist ein neues System einzuführen. Das gilt dann allerdings nur für dann neu installierte Anlagen. Betreiber von Altanlagen genießen Bestandsschutz.

Neue Anforderungen für das EEG 2027

Schon die Ampelkoalition hatte sich mit dem Thema befasst. Dabei geht es um zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Maßnahmen, die spätestens 2027 einzuführen sind. Sehr kurz gesagt, sind in solchen Differenzverträgen auch Pflichten für Betreiberinnen etwa von Photovoltaik- und Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Schon jetzt verweigert die EU-Kommission ihre Zustimmung zu Teilen des vom Bundestag beschlossenen Solarpakets, weil es in der damit verbundenen EEG-Novelle die geforderten Differenzverträge vermisst – auch wenn es noch nicht 2027 ist.

Die zu entwickelnden neuen Modelle bilden den Investitionsrahmen für erneuerbare Energien. Sie werden das neue EEG ausmachen. Das BMWE hat angekündigt, sich zu diesem neuen EEG 2027 noch im laufenden Jahr mit den anderen Bundesministerium abstimmen zu wollen. Im ersten Halbjahr soll nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums das parlamentarische Verfahren laufen.

Erste Überlegungen unter Robert Habeck

Das Wirtschaftsministerium unter Führung von Minister Robert Habeck hatte vier Modelle zur Diskussion gestellt, die die Anforderungen der EU erfüllen sollten. Ein Teil der damit verbundenen Überlegungen soll in das neue Modell einfließen. Die Fachabteilungen im BMWE haben aber offenbar weitergehende Vorstellungen entwickelt. Und diese basieren letztlich mehr auf produktionsabhängigen Vergütungen. Die früheren Modelle hatten sich stärker auf eine kapazitätsbezogene Unterstützung hin orientiert.

Ausschreibung zur fachlichen Begleitung für das neue EEG 2027

In einer Ausschreibung für die fachliche Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens skizziert das BMWE, in welche Richtung das neue EEG gehen soll. Darin ist die Rede von potenzialbasierten Modellen. So, wie es das BMWE schildert, soll es im Regelfall bei einer produktionsabhängigen Vergütung des produzierten Stroms bleiben. Das heißt, zu bestimmten Zeiten wäre der Strom aus EEG-Anlagen wie bisher zu bezahlen. Das BMWE will mit seinem neuen, noch zu entwickelnden Modell aber auch eine Antwort auf das Problem finden, wenn zu viel Strom ins Netz fließt. Dann soll das Potenzialmodell zum Zuge kommen. In groben Zügen denkt das Ministerium hier an eine Prognose bzw. das theoretische Produktionspotenzial einer Referenzanlage.

Mit seinen neuen EEG-Plänen will das BMWE Fehlanreize bei der Stromerzeugung weiter verringern. Doch das ist nicht so leicht. Aus der jetzt veröffentlichten Ausschreibung, die gestern vom Ministerium noch aktualisiert wurde, geht hervor, dass es sich um eine sehr komplexe Aufgabe handelt. Auf jeden Fall will das Ministerium laut eigener Aussage die prozentualen Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 erreichen. Ein Streitpunkt ist zwischen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Verbänden, von welchem Strombedarf dabei auszugehen ist. Doch klar ist: Die erneuerbaren Energien sollen im Stromsektor weiter wachsen. Gleichzeitig sind aber Wechselwirkungen mit den Stromnetzen zu beachten. Und welchen Einfluss haben Eigenverbrauch und Energy Sharing? Was ist kosteneffizient? Wie wirken sich die Ausgestaltungen des Modells auf das EEG-Konto aus?

Viele Fragen rund ums EEG 2027

Das ist nur ein kleiner Teil der Fragen, für die das jetzt gesuchte Beratungsunternehmen Antworten liefern soll. Die Hauptarbeit soll es dabei im ersten Halbjahr 2026 leisten. Starten soll es im Dezember 2025 – wobei schon die Bewerbung um den Auftrag mit Aufwand verbunden ist. In enger Abstimmung mit dem Ministerium soll der Auftragnehmer letztlich im parlamentarischen Prozess Argumente für das neue EEG und natürlich Lösungen für die vielen Detailfragen liefern.

Der Zeitplan für das neue EEG erscheint dabei angesichts der vom BMWE verdeutlichten Komplexität ambitioniert. Jetzt beginnt die Modellentwicklung, die dann parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen müsste. Im Jahr 2026 soll das neue EEG beschlussfähig sein. Die nun gesuchten Expert:innen sollen fortlaufend Erkenntnisse entwickeln. Einen Zwischenbericht erwartet das BMWE im November 2026. Ein Abschlussbericht zu den vielen Fragestellungen würde also wohl erst vorliegen, wenn das neue EEG 2027 schon in Kraft sein soll.

Es ist daher auch nicht wahrscheinlich, dass es sehr kurzfristig zu Änderungen am bestehenden EEG kommen wird. Etwa die Forderung von Katherina Reiche, die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen abzuschaffen, ist daher offenbar nicht mehr als eine Meinungsäußerung. Dennoch wird es im ersten Halbjahr 2026 ein Thema, welche Auswirkungen ein neues EEG auf Photovoltaik-, Windenergie-, Biogasanlagen und weitere Technologien haben kann.

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


Flaschenhals Netzanschluss: Verbändeappell für bessere Verfahren
Foto: Guido Bröer
Ein Bündnis von 13 Wirtschaftsverbänden fordert unter Federführung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) eine Reform der Netzanschlussverfahren. Erneuerbare-Energie-Anlagen, Speicher und neue Verbrauchseinrichtungen müssten viel zu lange auf ihren Anschluss an die Verteilnetze warten. Den Netzzugang zu ermöglichen, sei aber wesentlich für eine erfolgreiche Energie- und Wirtschaftspolitik.

Betreiber von Solar-, Wind- und Batterieparks klagen schon lange und in zunehmendem Maße über unangemessene Wartezeiten im Zusammenhang mit Netzanschlussanfragen. Doch das Problem betrifft längst auch andere Branchen. So berichtet Wolfgang Saam vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) über Erhebungen eines großen Immobilienunternehmens, wonach deutschlandweit bei dessen zahlreichen Photovoltaik-Mieterstromprojekten zwischen Fertigstellung der Anlagen und dem Netzanschluss im Schnitt ein Dreivierteljahr vergehe. Saam: “Es dauert im Durchschnitt über alle Bundesländer 278 Tage, dass diese Anlage auf dem Dach liegt und nicht am Netz ist und kein Geld verdient.” Der Spitzenwert in einem Bundesland habe bei sagenhaften 501 Tagen gelegen.

Fehlende Prioritäten beim Netzanschlüssen

Über “Frustration” beim Thema Netzanschluss berichtet auch Fynn-Willem Lohe, Geschäftsführer des Kamin- und Ofenherstellers Leda im ostfriesischen Leer. Das Unternehmen betreibt dort eine Gießerei, deren Schmelzofen es bislang extrem klimaschädlich mit Koks befeuert. Lohe: “Wir verbrauchen in einem normalen Jahr um die 1000 Tonnen Koks. Das sind ungefähr 2200 Tonnen CO2, die emittiert werden.” Lohe würde lieber heute als morgen in eine Elektro-Schmelze investieren und diese mit dem in Ostfriesland reichlich erzeugten Grünstrom betreiben. Doch die erforderliche zusätzliche Anschlussleistung von 7 Megawatt (MW) stelle der zuständige Netzbetreiber EWE frühestens für 2032 nach Erweiterung eines Umspannwerks in Aussicht. Nach Darstellung des Leda-Geschäftsführers verfüge EWE an diesem Anschlusspunkt zwar noch über Reserven im Umfang von 40 MW, diese hätten sich allerdings im letzten halben Jahr potenzielle Betreiber von Großbatterien (BESS) gesichert.

Die mangelnde Netzanschlusskapazität konterkariere den Klimaschutz, meint Lohe, wenn diese verhindere, dass sein Unternehmen am Standort Leer 80 Prozent seines CO2-Ausstoßes vermeiden könne. Und dies während häufig Windenergieanlagen und sogar Biogasanlagen in seiner ostfriesischen Nachbarschaft im Zuge von Redispatch-Maßnahmen teuer abgeschaltet würden. Das Problem liege in diesem Fall nicht im Übertragungsnetz beziehungsweise daran, dass “Herr Markus Söder diese Leitung nicht in Bayern haben möchte”, sagt Lohe leidenschaftlich: “Wir kriegen es ja selber vor der eigenen Haustür nicht hin. Und das ist wirklich unfassbar frustrierend.”

Verbandsappell für Reform der Netzanschlüsse

Aus Sicht der 13 Verbände, die den Appell “Zugang zu Stromnetzen sichern – Zukunft ermöglichen” unterzeichnet haben, müssen die vielfach geschilderten Probleme systematisch angegangen werden. Anstelle der aktuellen Windhundverfahren bei Netzanschlussbegehren, bei denen jeder der deutschlandweit 866 Netzbetreiber seinen eigenen Regeln folgt, fordern die Verbände: “Es braucht ein Reservierungsverfahren mit verbindlichen Fristen für die Erbringung von Meilensteinen. Diese sind gemeinsam mit den Anschlussnehmerbranchen zu entwickeln.”

Hier seien auch die Gesetzgeber gefragt, so der Appell: “Bund und Länder sowie die Bundesnetzagentur müssen verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört die Verankerung der Energiewendekompetenz in der Anreizregulierung.”

Letzterer Hinweis könnte bei Netzbetreibern einen empfindlichen Nerv treffen, nämlich den Geldbeutel. Er ist wohl so zu verstehen: Das von der Bundesnetzagentur für das Monopol der Stromnetze ausgestaltete Steuerungsinstrument der “Anreizregulierung” solle künftig auch die Beiträge der jeweiligen Netzbetreiber zur Energiewende stärker berücksichtigen. Bislang ist die Anreizregulierung eher darauf ausgerichtet, für jeweils fünf Jahre den finanziellen Rahmen für einen möglichst effizienten Netzbetrieb zu setzen. Deshalb spielen Kritiker:innen mitunter auf planwirtschaftliche Instrumente wie realsozialistische Fünfjahrespläne an, wenn es um die Investitionslogik in deutschen Stromnetzen geht. Denn im monopolisierten Netzbetrieb wird letztlich vom Anreizregulierer – der Bundesnetzagentur nach Vorgaben des Gesetzgebers – auch der Rahmen für die Wirtschaftlichkeit von Netzausbaumaßnahmen und damit für deren Art und Tempo gesetzt.

Flexible Netzanschluss-Verträge sind kein Gamechanger

Was das Tempo von Netzanschlüssen von Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speichern betrifft, so hatte bereits die Ampelregierung im Schlusspurt der Legislaturperiode Anfang 2025 zwei wesentliche Neuerungen eingeführt, die Druck vom Kessel nehmen sollten. Doch die Möglichkeit zur sogenannten “Überbauung” von Netzanschlüssen und die Option, zwischen Anlagen- und Netzbetreiber “flexible Netzanschlussverträge” zu schließen, scheinen nach dem Eindruck des bne bislang wenig genutzt zu werden.

“Flexible Netzanschlussverträge sind ja auch nur eine Notlösung”, betont Nadine Bethge, Leiterin Neue Energiesysteme beim bne. Zudem fehle es auch hier wieder an verbindlichen Standards für alle 866 Netzbetreiber: “Jeder hat einen anderen Anschlussvertrag und unterschiedliche Vorgaben.” Bethge kann immerhin auf einen von der Fachagentur Wind und Solar angestoßenen Prozess verweisen, in dem die Beteiligten einen Mustervertrag für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten erarbeiten wollen. Hier solle es bis zum Januar ein Ergebnis geben.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de


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