NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ Windbranche will erhöhtes Ausschreibungsvolumen +++ Neues Merkblatt für BEW +++

Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 22.01.2026
Windbranche fordert: Nach Rekorden 2025 mehr GW in Ausschreibungen 2026!
Foto: Guido Bröer
Während sich die Genehmigungen für neue Windenergieprojekte an Land enorm beschleunigt haben, werden die Ausschreibungsvolumen zum Flaschenhals für den Windenergieausbau. Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Ausbau- und Genehmigungszahlen für 2025 fordern der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA) zusätzliches Ausschreibungsvolumen.

Weit über 20 Gigawatt (GW) an baureif genehmigten Windparks könnten im Jahr 2026 bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur leer ausgehen, prognostiziert Jürgen Quentin von der Fachagentur Wind und Solar. Denn während bereits Anfang 2026 rund 14,8 GW an genehmigten Windenergie-Anlagen aus dem Jahr 2025 ohne einen EEG-Zuschlag in Warteposition lagen, würden im Verlauf des Jahres voraussichtlich weitere rund 20 GW an Genehmigungen hinzukommen. Dem stehen aber im Jahr 2026 nur etwas mehr als 11 GW an Ausschreibungsvolumen gegenüber und auch für die Folgejahre bis 2030 sieht das EEG nur einen Ausbaupfad von 10 GW jährlich vor.

BWE: Mehr Windenergie ausschreiben!

Vor diesem Hintergrund fordert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek von Politik und Bundesnetzagentur, die Ausschreibungsvolumen zu erhöhen. Anders lasse sich das EEG-Ziel von 115 GW Windkraft an Land im Jahr 2030 nicht erreichen. Denn obwohl die Bautätigkeit in deutschen Windparks in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist die Ausbaudelle der letzten zehn Jahre noch längst nicht kompensiert. Auch die inzwischen erhebliche Differenz zwischen Brutto- und Netto-Ausbau, die aus dem Abbau von Altanlagen im Zuge von Repowering-Projekten resultiert, spiegelt sich nach dem aktuellen EEG nicht in den Ausschreibungsvolumina der BNetzA. Die BWE-Präsidentin sagt: “Dadurch werden uns 12 Gigawatt rein rechnerisch fehlen”. Sie plädiert dafür, mindestens diese 12 Gigawatt in den Jahren 2026 und 2027 auf die Ausschreibungsmengen draufzusatteln, um den erfreulichen Genehmigungsüberhang zu nutzen.

Allerdings würde eine gesetzliche Änderung der im EEG angelegten Gebotsmengen durch den Deutschen Bundestag zuviel Zeit brauchen, zumal eine solche EEG-Änderung dann auch noch von der EU-Kommission genehmigt werden müsste. Ein möglicher Ausweg ist freilich bereits im aktuellen EEG angelegt, indem es der Bundesnetzagentur einen eng definierten Ermessensspielraum einräumt. § 28 Abs 3.a Nr. 1 des EEG sieht nämlich vor, dass die BNetzA das Ausschreibungsvolumen um bis zu 30 Prozent erhöhen kann, wenn „der Strommengenpfad nach § 4a unterschritten worden ist“.

BNetzA könnte Ausschreibungsvolumen für Wind um 30 Prozent erhöhen

Auf Anfrage der Solarthemen hat Jürgen Quentin nun nachgerechnet: § 4a EEG sieht für das Jahr 2025 genau 346 Terawattstunden (TWh) aus allen erneuerbaren Energien vor. Nach Datenlage der BNetzA im Portal SMARD.de wurden im Jahr 2025 in Deutschland aber nur 257,4 TWh erzeugt (35,9 TWh aus Biomasse, 13,9 TWh aus Wasserkraft, 26,1 TWh aus Wind offshore, 106,5 TWh aus Wind onshore, 74,0 TWh aus Solarenergie und 0,9 TWh aus „sonstigen Erneuerbaren“) Quentins Schlussfolgerung: “Folglich wäre das Kriterium der Pfadunterschreitung erfüllt.”

Für eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens im Februar sei es freilich schon zu spät, da der Gebotstermin schon bekannt gegeben ist. Also blieben laut Quentin nur noch die drei weiteren Termine, wenn die BNetzA jetzt schnell reagieren würde. Eine 30-prozentige Erhöhung hieße gemessen an der regulären Auktionsmenge für 2026 von 10.000 MW somit 3.000 MW. Quentin schreibt: “Verteilt auf drei Gebotstermine wären folglich statt 2.500 MW pro Termin 3.500 MW an Auktionsvolumen möglich. § 28 Abs. 3a Nr. 1 EEG unterscheidet in Buchstabe b nicht nach Energieträgern. Sprich: Die BNetzA müsste voraussichtlich dann auch die Volumina für die PV-Auktionen um 30 Prozent erhöhen.”

BWE-Chefin Heidebroek argumentiert auch mit dem möglichen Konjunkturbeitrag der Windenergie, die im Gegensatz zu anderen Branchen in Deutschland derzeit im Aufwind sei. Allein die 14,8 GW an genehmigten Windenergieprojekten stünden für ein potenzielles Investitionsvolumen von 20 bis 23 Milliarden Euro. Heidebroek: “Das ist ein großer Faktor, den wir zu unserem Wirtschaftswachstum in Deutschland beitragen könnten.”

Genehmigungsdauer für Windparks sinkt 2025, Realisierungsdauer steigt

Der Faktor Zeit spielt dabei allerdings eine wesentliche Rolle. Während sich die Dauer der Genehmigungsverfahren laut FA-Wind-Zahlenexperte Quentin wesentlich verkürzt hat, ist die durchschnittliche Realisierungszeit, also die Zeitspanne, die zwischen Genehmigungsbescheid und Inbetriebnahme von Windturbinen vergeht, sogar noch weiter gestiegen. Quentin, der für seine Statitiken im wesentlichen das Marktstammdatenregister auswertet, berichtet: “Es dauert immer länger, Windenergieanlagen ans Netz zu bringen. Wir sind im letzten Jahr bei durchschnittlich 29 Monaten gewesen, nochmal zwei Monate im Durchschnitt länger als noch im Jahr 2024.”

Die Gründe seien vielschichtig, meint Quentin. Das reiche von nicht rechtzeitig verfügbaren Netzanschlüssen über häufige Genehmigungsänderungen bis hin zu Problemen bei der Transportlogistik aufgrund von maroden Autobahnen.

Um so erfreulicher ist für Quentin die Beschleunigung, die er seit zwei Jahren bei den Genehmigungszeiten feststellt. 2025 dauerte die Genehmigung einer neuen Windenergieanlage im arithmetischen Mittel 17 Monate. Der Median lag sogar nur bei 12 Monaten. Die Hälfte aller Genehmigungsverfahren war also innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Quentin: “Damit sind die Behörden fast 30 Prozent schneller in der Entscheidung geworden, als dies noch im Jahr 2024 der Fall war.” Die Genehmigungszeiten lägen nunmehr wieder auf dem Niveau von vor zehn Jahren.

Rekord: 20,7 Gigawatt Windenergie-Genehmigungen in 2025

Vor diesem Hintergrund ist 2025 die Rekordzahl von 20,7 GW Windenergieleistung genehmigt worden. Hinter der Zahl verbergen sich 3.310 Windturbinen. Allein die Behörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen trugen rund die Hälfte dazu bei. In beiden Ländern wurden jeweils mehr als 5 GW genehmigt.

Mit deutlicher Verzögerung kommt der tatsächliche Ausbau der Anlagen in Schwung. In Betrieb gegangen sind 2025 genau 958 Windenergieanlagen an Land mit zusammen mehr als 5.232 MW. Das ist immerhin eine Steigerung von 58 Prozent gegenüber 2024 und der zweithöchste Leistungszuwachs nach dem Rekordjahr 2017. Nach Abzug der 456 im gleichen Zeitraum stillgelegten Windturbinen verbleibt ein Netto-Zubau von 4.602 MW. Auch bei den Inbetriebnahmen entfiel fast die Hälfte auf Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die durchschnittliche Leistung der in Betrieb genommenen Anlagen lag bei 5,46 MW. Bei den neu genehmigten Anlagen liegt der Schnitt bereits bei 6,25 MW.

Denis Rendschmidt vertritt als Geschäftsführer von VDMA Power System die Interessen der deutschen Hersteller von Windenergieanlagen und deren Komponenten. Er verweist auf die stetig gesunkenen Zuschlagswerte in den Ausschreibungen des Jahres 2025. Zuletzt lag der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert nur noch bei 6,06 Cent pro Kilowattstunde. Rendschmidt sagt: “Wir sehen, der Wettbewerb funktioniert und die Kosten sinken.”

Ausbaupfad für Windenergie noch nicht erreicht

Der VDMA-Vertreter weist darauf hin, das der gesetzlich vorgegebene Ausbaupfad trotz der erfreulichen Beschleunigung noch nicht erreicht sei. Auch wenn 2026 etwa 8 Gigawatt installiert werden könnten, werde der Bestand zum Jahresende noch 8 Gigawatt hinter dem angestrebten Ausbaupfad zurück liegen.

Damit die deutschen Hersteller in neue Fertigungskapazitäten investieren könnten, seien verlässliche Ausbaupfade entscheidend, betont Rendschmidt. Er kritisierte in diesem Zusammenhang Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die daran durch ihre Äußerungen im Zusammenhang mit dem Monitoringbericht Zweifel aufkommen ließ.

Rendschmidt: Die Windindustrie kann liefern und sie kann ihre Produktionskapazitäten flexibel an eine steigende Nachfrage anpassen. Voraussetzung dafür, für Investitionen und für Wertschöpfungsimpulse, ist ein stetiger und verlässlicher Ausbaupfad.

Statistiken, Grafiken und eine ausführliche Analyse des aktuellen Windenergieausbaus stellt die FA Wind und Solar zum Download im Internet bereit.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de


Neues BAFA-Merkblatt verändert Details der BEW-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat ein neues Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) herausgebracht. Es enthält viele neue Detailregelungen.

Mit dem neuen Merkblatt zur BEW ersetzt das Bafa vier frühere Merkblätter. Diese datierten vom 14.2.2023 und bezogen sich jeweils nur auf ein Modul des Förderprogramms für Wärmenetze BEW. An zahlreichen Stellen präzisiert die Behörde bisherige Auslegungen der 2022 veröffentlichten Förderrichtlinie zur BEW oder führt ganz neue ein. Beispielsweise gilt nun eine Bagatellgrenze von 15.000 Euro bei der Vergabe von Aufträgen. Im neuen Merkblatt heißt es dazu: “Bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro netto kann auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichtet werden”

Klarer als bisher beschreibt das Merkblatt auch, für welche Leistungen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich ist. So können die Antragsteller Planungs- und Beratungsleistungen sowie bestimmte Rahmenverträge bereits vor dem Zuwendungsbescheid in Auftrag geben.

AGFW lobt neues Merkblatt zur BEW

Jens Kühne, Bereichsleiter für Erzeugung, Sektorkopplung und Speicher beim Fernwärmeverband AGFW, bewertet das neue Merkblatt als Fortschritt. Kühne sagt: “Das neue Bafa-Merkblatt bündelt alle bisherigen Vorgaben zur BEW-Förderung an einem zentralen Ort und erhöht durch praxisnahe Beispiele die Transparenz für Antragsteller. Das Dokument enthält unter anderem wichtige Neuregelungen zur Einstufung von Power-to-Heat als treibhausgasneutral nach 2045 (jedoch weiterhin nicht förderfähig) und der rechtssicheren Nutzung von Geothermie-Überschusswärme zur Stromerzeugung.”

Für den Neubau von Wärmenetzen definiert das Merkblatt unter anderem eine maximale Vorlauftemperatur von 95 Grad Celsius. In ihnen darf maximal 10 Prozent der Wärmemenge im Jahresmittel aus fossil befeuerten Kesselanlagen stammen. Einschließlich KWK-Anlagen darf der Gas- oder Ölanteil höchstens 25 Prozent betragen. Projekte mit Kohleanteil sind nicht förderfähig. Die zulässigen Anteile von Biomasse sind separat in einer Tabelle beschrieben und richten sich – wie bisher – nach der Größe des Netzes. In kleinen Netzen bis 20 Kilometern Leitungslänge sind weiterhin bis zu 100 Prozent Biomasse zulässig.

Klimaneutralität bis 2045

Im Gegensatz zu Neubau-Netzen müssen bestehende Wärmenetze, die für ihre Transformation eine BEW-Förderung erhalten können, zu Beginn des Prozesses keinen 75-prozentigen Mindestanteil aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erreichen. Gleichwohl müssen ihre Betreiber allerdings im Transformationsplan darlegen, wie sie diese Netze bis 2045 klimaneutral machen werden.

Für die Betriebskostenförderung, die nach der BEW-Richtlinie Solarthermieanlagen und Großwärmepumpen unter bestimmten Bedingungen zusteht, verkündet das Bafa-Merkblatt eine wichtige Neuerung. Kühne erklärt dazu: “Ein wesentlicher Systemwechsel in der Betriebskostenförderung sieht vor, dass die Förderfähigkeit von Wärmepumpen künftig nicht mehr über den Gütegrad, sondern über eine zu erreichende Mindest-Jahresarbeitszahl von 2,5 definiert wird.”

Auch Harald Schäffler, der als Geschäftsführer des Freiburger Beratungsunternehmens sinnogy Wärmenetzprojekte in Kommunen betreut, sieht in dem Bafa-Merkblatt “viele Klarstellungen, die in der Praxis bereits so angewendet wurden, aber noch nicht in den Merkblättern standen.” Als besonders hilfreich für die Praxis empfindet Schäffler die neue Bagatellgrenze von 15.000 Euro. Und auch die Vorgaben für die wichtige Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücken seien nun durch die detaillierte Auflistung möglicher Anwendungsfälle viel praktikabler geworden. Außerdem bringe das Merkblatt mehr Flexibilität. So könnten Fördernehmer nun beispielsweise auch noch nach der Förderzusage innerhalb von einem Monat eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen.

Verzicht auf Projektskizze für Machbarkeitsstudien und Trafopläne

Eine besonders bemerkenswerte Neuerung sieht Schäffler darin, dass für das Modul 1 der BWE, das Machbarkeitsstudien und Transformationspläne fördert, neben dem Online-Formular keine separate Projektskizze mehr erstellt und hochgeladen werden muss. Dies lässt sich auch den aktuellen FAQ des Bafa entnehmen.

Aber auch im neuen Merkblatt hat Schäffler noch einige Widersprüchlichkeiten und offensichtliche redaktionelle Fehler entdeckt. So sei darin beispielsweise die Vorgabe zur Ermittlung der CO2-Eisparung durch Gasbrennwertkessel mit und ohne Solarthermieanlagen nicht konform zum Gebäudeenergiegesetz formuliert.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH | www.solarserver.de


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