NICHT FREIGEGEBEN!!! Solarthemen+plus: +++ BMWE bleibt bei EEG und Netzpaket hart +++ EE und Rechenzentren +++

Solarthemen+plus
Infodienst Solarthemen vom 24.03.2026
BMWE bestätigt harten Kurs bei EEG-Novelle und Netzpaket
Screenshot: BMWE
Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium hat gegenüber den Solarthemen bestätigt, seine Entwürfe für die EEG-Novelle und das Netzpaket vergangene Woche in die "Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung" geschickt zu haben. Zwei ebenfalls bestätigte Texte mit offiziellem Briefkopf des Ministeriums belegen, dass Reiche an ihren umstrittenen Vorhaben, unter anderem dem "Redispatch-Vorbehalt" und dem Stopp der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen, trotz aller Kritik festhält.

Eines der beiden BMWE-Papiere widmet sich der EEG-Novelle, das andere dem Netzpaket. Mit der EEG-Novelle verfolgt Katherina Reiche offenbar das prioritäre Ziel, die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen beenden und außerdem die maximale Einspeiseleistung kleiner Anlagen ins Netz zu halbieren. Um Solarenergie “netzdienlicher” zu machen, heißt es im BMWE-Papier, “soll die Einspeiseleistung kleiner Solaranlagen auf 50 % begrenzt werden – Mittagsspitzen im Einspeiseprofil werden so vermieden”.

Im Gegensatz zu der erst im vergangenen Jahr mit dem Solarspitzengesetz eingeführten 60-Prozent-Kappung will das BMWE dabei künftig offenbar keinen Unterschied mehr machen zwischen Anlagen mit und ohne Smart-Meter. Und es soll für die 50-Prozent-Kappungsgrenze auch keine Rolle spielen, ob sich die Anlagen in der Direktvermarktung befinden oder ob der Strom im Zuge der Netzbetreiberabnahme umsonst eingespeist wird. Ausdrücklich bestätigt das BMWE vielmehr seine Vorliebe für “Nulleinspeiseanlagen”. Es schreibt: “Alle Hürden für sogenannte Nulleinspeiseanlagen sollen konsequent abgebaut werden.” Ein guter Solar-Prosumer ist also nicht mehr derjenige, der seine Überschüsse der Allgemeinheit und dem Klimaschutz zur Verfügung stellt, sondern derjenige, der sich selbst optimiert und seine PV-Anlage ausschließlich für den Eigenverbrauch auslegt.

Keine Zusatzförderung für PV-Volleinspeiseanlagen

Dabei versteht sich fast von selbst, dass das BMWE die Zusatzförderung für Volleinspeisungsanlagen streichen will, die die Ampelregierung eingeführt hatte, um einen Anreiz zur vollständigen Nutzung vorhandener Dachflächen von Einfamilienhäusern und von Gewerbedächern ohne darunter arbeitende Großverbraucher zu schaffen.

Bei den größeren Anlagen will das Ministerium hingegen mit anderen Maßstäben messen. Für Dachanlagen oberhalb von 25 kW, die weiterhin eine Förderung nach dem Marktprämienmodell bekommen sollen, will das Ministerium künftig einen einheitlichen Fördersatz anlegen. Die bislang höheren Förderungen für Anlagen unterhalb von 100 kW bzw. 40 kW sollen der Vergangenheit angehören.

Für den Bundesverband Solarwirtschaft erhebt dessen Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig gegen diese Reiche-Pläne vehement Widerspruch: “Vor dem Hintergrund multipler Energiekrisen, steigender Importkosten für fossile Energien und immer höherer Klimafolgekosten wirken sie gänzlich aus der Zeit gefallen. Das ist ein massiver Angriff auf die dringend erforderliche Dezentralisierung und Defossilisierung unserer Energieversorgung.” Bundesregierung und Bundestag seien gut beraten, so Körnig, “die Vorstöße der Bundeswirtschaftsministerin zurückzuweisen und einen energiepolitischen Rollback zum Schutze unseres Wirtschaftsstandorts und unserer Lebensgrundlagen zu verhindern.“

Freiflächenanlagen und Netzpaket

Zwar lautet eines der erklärten BMWE-Ziele laut dessen EEG-Hintergrundpapier: “stärkerer Fokus auf kostengünstigere Freiflächenanlagen im PV-Bereich.” Doch selbst für die großen Solarparks könnten die BMWE-Pläne als Bremsklotz wirken, fürchten Kritiker:innen. Und zwar nicht etwa wegen der mit der EEG-Novelle einzuführenden Contracts for Difference (CfD), die EE-Anlagen gemäß EU-Vorgaben zur Rückzahlung von Übergewinnen verpflichten sollen. Vielmehr könnte das im Februar bekannt gewordene Netzpaket für die Projekte zur Stolperfalle werden. Mit diesem Gesetzesvorhaben will das BMWE den Ausbau von Wind- und Solarparks in sogenannten “limitierten Netzgebieten” beschränken. Diese Absicht bestätigt das Ministerium nun in seinem Papier zum Netzpaket, das den Solarthemen vorliegt. Darin heißt es: “Verteilnetzbetreiber sollen einzelne Netzabschnitte nach gesetzlich bestimmten Kriterien als ,kapazitätslimitiert’ ausweisen können.”

Der an diesen Plänen für das Netzpaket laut gewordenen Kritik versucht das Ministerium entgegenzutreten, indem es versichert: “Die Hotspots umfassen gezielt einzelne schon heute überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte, nicht aber ganze Netzgebiete oder Bundesländer.” Das allerdings wird von vielen Expert:innen anders eingeschätzt. Sie verweisen darauf, dass schon ein Anteil von 3 Prozent abgeregelten Regenerativstrom-Mengen im Vorjahr ausreichen soll, damit ein Netzbetreiber einen Bereich für bis zu zehn Jahre zum kapazitätslimitierten Netzgebiet erklären kann. Allerdings erwähnt das Ministerium den im geleakten Entwurf des Netzpakets von Ende Januar enthaltenen Schwellenwert von 3 Prozent jetzt nicht ausdrücklich.

Wohl aber betont das aktuelle Papier, dass die Netzbetreiber erweiterte Befugnisse bei der Privilegierung oder Zurückstellung von Netzanschlüssen einzelner Solar-, Wind- und Speicherprojekte erhalten sollen. Im Originalton des BMWE liest sich das so: “Die Netzbetreiber soll daher die Zuständigkeit bekommen, Netzanschlussbegehren anhand konkreter Kriterien zu priorisieren und zu depriorisieren. Als Anknüpfungspunkte für eine Priorisierung im Konkurrenzfall können etwa energiepolitische Annahmen und Zielvorgaben, systemtechnische Erwägungen oder Flächenausweisungen dienen.”

SPD fordert Änderungen für EEG-Novelle und Netzpaket

Dieser Ansatz provoziert allerdings den Widerspruch führender Energiepolitiker:innen von Reiches Koalitionspartner SPD. Vor einer guten Woche schrieben die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Armand Zorn, einen Brief an alle sozialdemokratischen Minister:innen im Kabinett. Darin warnen sie ihre Genoss:innen: “Die gesetzliche Ausbaupflicht der Netzbetreiber muss scharf gestellt werden. Wir brauchen Druck auf die Verantwortlichen des Netzausbaus statt neuer Hürden für Anschlussbegehrende.” Das beziehen Scheer und Zorn insbesondere auch auf die Pläne für den sogenannten “Redispatch-Vorbehalt”. Mit dem will das BMWE die Ausgleichszahlungen für die Abschaltung von Wind- und Solarparks in “kapazitätslimitierten Netzgebieten” streichen.

Man darf gespannt sein, wie die späteren Kabinettsfassungen der geplanten Gesetzesnovellen aussehen und wann sie vorliegen werden. Bislang, so ein Sprecher des BMWE, laufe erst “die Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Anschließend folgt die Ressortabstimmung.”

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


Bundesregierung: Rechenzentren nur mit Erneuerbaren
Foto: Evgen3D / stock.adobe.com
Die Bundesregierung hat eine Rechenzentrumsstrategie beschlossen. Ziel ist ein sehr deutlicher Ausbau der Rechenleistung. Dabei ist bislang vorgesehen, dass ab 2027 deren Energieverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken ist.

Der 100-Prozent-Anteil Erneuerbarer ist dabei keine neue Idee in der Rechenzentrumsstrategie, die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) federführend erstellt hat. Die Vorgabe steht bereits im 2023 beschlossenen Energieeffizienzgesetz. Außerdem gibt es die Pflicht für neue Rechenzentren, bestimmte Anteile der Abwärme zu nutzen. Dies beginnt für Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, bei einem Anteil von zehn Prozent und steigert sich jedes Jahr abhängig von der Inbetriebnahme um fünf Prozent. Die Betreiber der Rechenzentren können die Abwärme dabei auch kommunalen Wärmenetzen zur Verfügung stellen. Dies spricht auch die Rechenzentrumsstrategie ausdrücklich an.

Strategie nicht ganz eindeutig

Doch die Strategie liest sich ambivalent. So formuliert sie einerseits als klares Ziel, „Deutschland als einen Standort für nachhaltige Rechenzentren, die vollständig mit erneuerbarem Strom versorgt und energieeffizient sind“, zu stärken. Andererseits will die Regierung eventuell die Anforderungen im Energieeffizienzgesetz abschwächen. Dieses will sie im Laufe des Jahres 2026 novellieren. Und in der Strategie deutet sie an, in der Wirtschaft gebe es Bestrebungen bei begrenzten Netzanschlusskapazitäten teilweise auch eine Energieversorgung auf fossiler Basis zu nutzen. Das wäre bisher aufgrund des Energieeffizienzgesetzes ausgeschlossen und daher nicht erwähnenswert.

Die Strategie macht allerdings in weiten Teilen klar, dass der Ausbau der Rechenzentren eng mit den Erneuerbaren verknüpft ist. So sieht die Regierung neben dem Bezug von Strom aus dem Netz die Eigenerzeugung von erneuerbaren Energien durch Rechenzentrumsbetreiber als eine Option, die sie stärken will. Und es geht um große Mengen. Mit Bezug auf verschiedene Forschungsinstitute nennt die Rechenzentrumsstrategie einen Stromverbrauch von jetzt 21 Terawattstunden; das sind vier Prozent des gesamten Bruttostromverbrauchs in Deutschland.

Kopplung von Rechenzentren mit erneuerbaren Energien

Dieser Anteil wird wachsen. Denn wesentliches Ziel der Rechenzentrumsstrategie ist der Kapazitätsausbau. Als Ziel nennt sie: „Wir wollen die Rechenkapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens verdoppeln, die Rechenkapazitäten für KI mindestens vervierfachen.“ Und: „Wir wollen ermöglichen, dass Deutschland, gemessen an der Anschlussleistung, dauerhaft zu den bedeutendsten Rechenzentrumsstandorten weltweit zählt und sich dabei zugleich durch ein hohes Maß an Nachhaltigkeit auszeichnet.“

Eine günstige und verlässliche Stromversorgung ist ein Schlüsselfaktor, um Rechenzentren anzusiedeln. Geeignete Flächen brauchen bei immer größeren Rechenleistungen ausreichend dimensionierte Stromanschlüsse. Damit bildet sich ein gewisses Spannungsfeld: Rechenzentren sind, wie es auch die Strategie benennt, Konkurrenten beim Netzanschluss. Den brauchen auch PV-Freiflächenanlagen, Windparks, Großwärmepumpen und Speicher. Doch gerade der Direktbezug aus Erneuerbaren kann für günstige Strombezugspreise sorgen. Sofern dies nicht über Subventionen erfolgen soll, wie es die Rechenzentrumsstrategie anspricht.

Letztlich hängt es wohl von den geeigneten Standorten ab. Damit kommt auf die Kommunen die Aufgabe zu, solche Flächen zu entwickeln. Im Idealfall bieten sie starke Daten- und Stromleitungen sowie einen Mix an erneuerbaren Energien in direkter Nähe. Und für das deutsche Stromsystem wäre es dann noch von Vorteil, wenn die Rechenzentren räumlich verteilt sind, um die Flexibilität im deutschen Stromnetz zu erhöhen. Je nach Nutzungs- bzw. Betreibermodell können sie dazu in der Lage sein.

Kommunale Wärmeplanung und Steuerrecht

Aus der Rechenzentrumsstrategie geht dabei auch hervor, dass auch Anpassungen in anderen Gesetzen, wie etwa im Steuerrecht, erforderlich sind. So wären laut BMDS Betreiber von Rechenzentren bereit, ihre Abwärme kostenlos oder zu den Selbstkosten an Wärmenetzbetreiber oder kommunale Infrastrukturen abzugeben. „Allerdings fallen auf die Abgabe Steuern an, auch wenn diese unentgeltlich erfolgen soll“, heißt es in der Strategie: „Dies stellt ein häufiges finanzielles Hemmnis für die Realisierung von Abwärmenutzungsprojekten dar. Die Bundesregierung wird sich daher bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um die kostenlose Abgabe von Abwärme steuerfrei rechtlich zu ermöglichen.“

Und um Kommunen überhaupt für die Ansiedlung von Rechenzentren zu interessieren, ist das Gewerbesteuerrecht so zu ändern, dass die Standortkommunen profitieren. So wie dies bei Wind- und Solarparks seit ein paar Jahren der Fall ist.

Quelle: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


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