Bundeskartellamt kündigt Verfügung zur Stomdurchleitung an

Die 8. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes erklärte heute in einer öffentlichen Verhandlung die Absicht, in einer sofort vollziehbaren Verfügung den Stadtwerken München zu untersagen, der Hamburger Ökostromfirma „LichtBlick- die Zukunft der Energie GmbH“die Stromversorgung auf Basis standardisierter Lastprofile zu verweigern. Ende Juni 1999 hatten die Stadtwerke München „LichtBlick“ ein Durchleitungsbegehren verweigert und gefordert, dass bei zukünftigen […]

Die 8. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes erklärte heute in einer öffentlichen Verhandlung die Absicht, in einer sofort vollziehbaren Verfügung den Stadtwerken München zu untersagen, der Hamburger Ökostromfirma „LichtBlick- die Zukunft der Energie GmbH“die Stromversorgung auf Basis standardisierter Lastprofile zu verweigern.

Ende Juni 1999 hatten die Stadtwerke München „LichtBlick“ ein Durchleitungsbegehren verweigert und gefordert, dass bei zukünftigen „LichtBlick“-Kunden teure Zähler mit registrierender Leistungsmessung eingebaut werden müssen. „LichtBlick“ hatte dagegen die im Energiewirtschaftsgesetz verankerte, diskriminierungsfreie Behandlung verlangt und eine in anderen Städten bereits übliche Versorgung auf der Basis von Lastprofilen vorgeschlagen. Da die Stadtwerke dies verweigerten, leitete das Bundeskartellamt ein förmliches Missbrauchsverfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen gegen die Stadtwerke München ein.
„Es ist ein Riesenerfolg für „LichtBlick“ und ein Meilenstein für den Liberalisierungsprozess des Strommarktes. Die Stadtwerke München, die stellvertretend für andere Netzbetreiber angetreten waren, haben heute eine herbe Niederlage einstecken müssen,“ so Gero Lücking, Leiter der Strombeschaffung/-versorgung bei „LichtBlick“ zum Verlauf der Verhandlung. „Die Argumentation der Stadtwerke musste wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Wer von neuen Stromanbietern den Einbau von über 1.000 Mark teuren Zählern fordert und selbst aus verständlichen Gründen darauf verzichtet, verstößt gegen den gesetzlich fest geschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz“, so der Vertreter des Ökostrom-Produzenten.

„LichtBlick“ bietet bundesweit Haushalten und Industriebetrieben umweltfreundlich erzeugten Strom aus Wind- und Wasserkraft, Biomasse und Kraft-Wärme-Kopplung an, der nach Auffassung des Unternehmens mit den Preisen von Atom- oder Kohlestrom durchaus mithalten kann.
Die heute angekündigte Verfügung macht den Weg frei für die Stromversorgung durch LichtBlick – auch in München können sich die Bürgerinnen und Bürger dann ihren Stromlieferanten selbst aussuchen. Quelle: „LichtBlick“, 12.01.2000.

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