Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 25.02.2000, bekannt gegeben, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bundestag angenommen wurde. Für das Gesetz stimmten 328 Abgeordnete, 5 enthielten sich der Stimme und 217 Parlamentarier – die Mehrheit der CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten – stimmten dagegen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin bekräftigte im Bundestag, nun könne der Anteil der erneuerbaren Energien […]

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 25.02.2000, bekannt gegeben, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bundestag angenommen wurde. Für das Gesetz stimmten 328 Abgeordnete, 5 enthielten sich der Stimme und 217 Parlamentarier – die Mehrheit der CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten – stimmten dagegen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bekräftigte im Bundestag, nun könne der Anteil der erneuerbaren Energien auf über 5 % ausgebaut werden. Für die Grünen sind mit dem neuen Gesetz die Weichen für das Solarzeitalter gestellt. Alternativ-Nobelpreisträger Hermann Scheer als Vertreter der SPD sieht im EEG ein weltweites Signal für die Förderung erneuerbarer Energien.
Kritik wurde aus den Reihen der Opposition laut: CDU/CSU und FDP meldeten rechtliche Bedenken im Hinblick auf die Netzumlage an und kritisierten die garantierten Festpreise als ein wenig effizientes Mittel zur Belebung des Marktes.
Die Solarwirtschaft wertet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als „Startschuß ins Solarzeitalter“. Die Branche rechnet bereits in den kommenden Monaten mit einem deutlichen Zuwachs an Aufträgen. DGB und Einzelgewerkschaften hatten bereits im Vorfeld die beschäftigungswirksamen Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien begrüßt und von einem neuen Energiezeitalter gesprochen.
Das Gesetz sieht unter anderem eine kräftige Erhöhung der Vergütung für Solarstrom vor. Nach dem neuen Gesetz müssen Energieversorger künftig für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom 99 Pfennige bezahlen. Finanziert werden soll die Förderung über eine bundesweite Umlage auf alle Stromkunden in Höhe von 0,1 bis 0,2 Pfennig pro Kilowattstunde. Das EEG löst das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz ab, das in den letzten Jahren bereits der Windkraftindustrie zum Marktdurchbruch verholfen hat.

Die Möglichkeit, die kostenorientierte neue Solarstromvergütung mit dem „100.000 Dächer-Programm“ zu kombinieren, macht Solaranlagen jetzt wirtschaftlich besonders interessant: Investoren können nun mit der kostenorientierten Vergütung rechnen und gleichzeitig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsfreie Darlehen für den Bau von Solaranlagen beantragen. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, wann und wie das 100.000-Dächer-Programm nach dem Beschluß des EEG auch verändert werden wird. Neue Regelungen durch das Wirtschaftsministerium sind demnächst zu erwarten. Interessierte, die in den Genuß der gegenwärtigen Konditionen kommen wollen, sollten nicht allzu lange zögern.

Den vollständigen Gesetzestext und eine Begründung finden sie im Solar-Magazin.

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